Das Royals-Lexikon

Sprechen Sie die Sprache der Royals? Unser Royals-Lexikon verschafft einen Überblick über die wichtigsten Begriffe rund um die gekrönten Häupter.

von Glossar - Das Royals-Lexikon © Bild: Shutterstock/Yurii Kifor

Das News Royals-Lexikon bietet einen Überblick über die wichtigsten Begriffe rund um das Thema Royals, Adel und Königshäuser. Unser Nachschlagewerk wird regelmäßig aktualisiert. Sollten Sie einen Begriff vermissen, schreiben Sie uns einfach ein Mail an: online@news.at

Der Begriff des Adels beschreibt eine sozial hochstehende Gruppe, die auch heute noch oft über gesellschaftliche Privilegien verfügt. In Europa sind die Adelshäuser aber nicht mehr so repräsentiert wie in früheren Jahrhunderten. Bei Adeligen handelt es sich um Personen mit hohem Rang, die innerhalb eines Staates oder Königshauses oftmals in Führungsebenen wiedergefunden werden. Es gibt zahlreiche Kriterien dafür, wer zum Adel oder sogar zum Hochadel zählt, nach wie vor variieren diese je nach Herrschaftsbereich. Der Adel übte in den letzten Jahrhunderten viel Einfluss auf Wirtschaft und Politik aus. Adelsgeschlechter gibt es nach wie vor. Meistens handelt es sich hierbei um Familien, die den Titel über Generationen hinweg weiterreichen. In Österreich wurden alle Adelstitel allerdings schon vor rund 100 Jahren, nämlich im April 1919 per Gesetz abgeschafft. Das Adelsaufhebungsgesetz läutete hierzulande das Ende der Monarchie ein. In Deutschland wurden gängige Adelsbezeichnungen wie das ‚von‘ zum gängigen Namensbestandteil erklärt – in Österreich ist das tabu.
Der Begriff „Blaues Blut“ stammt aus dem Mittelalter und beschreibt Blut, dass durch die Adern des Adels fließt. Gewöhnliche Menschen arbeiteten damals den gesamten Tag über, und dies auch über viele Stunden in der prallen Sonne. Beim Adel war das anders, da dieser keine körperlich belastende Arbeit ausführte. Dadurch blieb die Haut oftmals sehr blass und einzelne blaue Adern wurden sichtbar. Das unterschied das Adelsgeschlecht optisch stark von den gewöhnlichen Arbeitern, der körperliche Vergleich war sofort sichtbar. Entsprechend vermuteten die Menschen, dass diese Unterschiede genetisch bedingt sein müssten. Der Begriff ist auch heutzutage noch international in Gebrauch. Auch wenn mittlerweile klar ist, dass Blaues Blut nicht genetisch bedingt ist, wird nach wie vor in vielen Ländern der Adel damit beschreiben.
Als britisches Königshaus wird die parlamentarische Monarchie des vereinten Königreichs Großbritannien und Nordirland bezeichnet. Das Königshaus geht bereits auf das Jahr 1707 zurück, als England und Schottland sich zum Königreich Großbritannien zusammentaten. Ab 1801 kam auch Irland dazu und das Vereinigte Königreich entstand. Gegenwärtige Königin ist seit dem 06. Februar 1952 Elizabeth II. Die Königin besitzt war theoretisch die Befugnisse einer konstitutionellen Monarchie, übt diese jedoch nicht aus, was das britische Königshaus de facto zu einer parlamentarischen Monarchie macht. Offizielle Hauptresidenz der britischen Königsfamilie ist der Buckingham Palace im Stadtbezirk „City of Westminster“, einem Stadtteil der Hauptstadt Großbritanniens, London. Die Thronfolge von Queen Elizabeth der II. liegt laut der Regeln der britischen Thronfolge, den „Bill of Rights“ aus dem Jahre 1689, bei Prinz Charles Philip Arthur George, dem ältesten Sohn von Queen Elizabeth und ihrem Mann Prinz Philip.
Die dänische Monarchie geht bis auf die Zeit der Wikinger zurück und wurde im Jahr 935 durch den Gründer Dänemarks, den ersten König Harald I. Blauzahn Gormsen, begründet. Die Adelslinie der dänischen Monarchie folgte zunächst der Adelslinie Glücksburg und darauffolgend dem Adelshaus Sonderburg-Glücksburg, aus dem auch die gegenwärtige Monarchin Margarethe die II. von Dänemark stammt. Sie ist seit dem 14. Januar 1972 Königin und damit Staatsoberhaupt von Dänemark, der Färöer-Inseln und Grönland. Margarethes Nachfolger wird ihr ältester Sohn Prinz Frederick sein, ihr erster Sohn aus der Ehe mit Prinz Henrik, der 2018 verstarb. Der Sitz der dänischen Krone ist das Schloss Amalienborg, Stadtresidenz in der Hauptstadt Kopenhagen.
Durchlaucht ist eine Anrede des hohen Adels und somit ein Adelsprädikat, welches den standesherrlichen Familien durch den Kaiser verliehen wurde. Die Anfänge des Adelstitels können bis ins 14. Jahrhundert zurückverfolgt werden. Damals lautete das Prädikat „Durchlauchtig“, welches sich im Laufe der Zeit zu Durchlaucht entwickelte. Vorwiegend wurde Durchlaucht im 18. und 19. Jahrhundert verwendet und war für Fürsten und Fürstinnen vorgesehen. Oftmals wurde der Titel an alle Familienmitglieder verliehen. Es gab jedoch auch Ausnahmen, und das Prädikat war nur einem einzelnen Familienmitglied vorbehalten oder ist durch die entsprechende Erbfolge verliehen worden. Unterschieden wird zwischen der männlichen und weiblichen Ausdrucksform: „Seiner Durchlaucht“ und „Ihrer Durchlaucht“. Im Vergleich dazu wird im englischen Sprachraum der Adelstitel „Mylord“ und „Mylady“ verwendet.
Dynastien bezeichnen auf einem bestimmten Gebiet bekannte oder herausragende Fürstenfamilien und Herrschaftshäuser. Die einflussreichen Herrschaftsfamilien bestanden oftmals über mehrere Generationen hinweg. Dynastie kommt aus dem Altgriechischen und bedeutet Macht bzw. Herrschaft. Die Namensgebung einer Dynastie bezieht sich in der Regel auf den Familiennamen, den Stammsitz oder den Begründer eines Herrschergeschlechts. Dynastien haben eine weitreichende Historie. Blickt man auf Europa, sind bekannte Herrenhäuser die Karolinger und Merowinger. Die österreichischen Kaiser gehörten zur Dynastie der Habsburger. In Preußen und im Deutschen Reich gab es bis zu Kaiser Wilhelm den II. die Dynastie der Hohenzollern.
Die Erbfolge oder auch Thronfolge genannt bezeichnet die Nachfolge und Übergabe von Rechten und Pflichten eines Herrschers an seinen Nachfolger. Der Thron steht symbolisch für die Machtübergabe. Europaweit gibt es – und das ist bis in frühe Jahrhunderte zurückzuverfolgen – unterschiedliche Bestimmungen zur Legitimierung der Erbfolge. Zur Zeit der Dynastien wurde die Erbfolge in den jeweiligen Herrschaftshäusergesetzen festgelegt. Dabei durften nur die erstgeborenen Söhne der ersten Frau die Thronfolge antreten. Viele Königshäuser passten im Laufe der Zeit Ihre Gesetze an, sodass heuer auch Töchter die legitimierte Nachfolge antreten dürfen. Zugleich muss heutzutage nicht mehr bis zum Ableben des regierenden Herrschers bis zur Thronübernahme gewartet werden, sondern das Amt darf bereits zu Lebzeiten übergeben werden.
Die Bezeichnung Freiherr kommt aus dem Spätmittelhochdeutschen und bedeutet so viel wie „freier Edelmann“. Dieser Adelstitel bezeichnet einen Angehörigen des niederen Adels, vergleichbar mit dem Grafen, Fürsten und Herzog. Der Titel war Bestandteil des Familiennamens, da dieser auf den Vornamen folgte. Die weibliche Wortform Freifrau war der Adelstitel für die Ehefrau des Freiherrn, aber auch für die ledige Tochter eines Freiherrn. Ob ein Edelmann die Titulierung Freiherr erhielt, hing vom beherrschten Territorium ab. Im Heiligen Römischen Reich gehörte der Freiherr zum titulierten Adel. In Österreich und dem Deutschen Reich bestand dieser Titel bis 1919.
Abgeleitet vom althochdeutschen „Furisto“, was so viel bedeutet wie „der Erste“, deckt das Wort eine ganze Palette von Bedeutungen ab: Als Sammelbegriff umfasst die Fürstenbezeichnung allgemein monarchische Staatsoberhäupter. Dabei wird zwischen geistlichen Fürsten, also Erzbischöfen, Bischöfen und Äbten, und weltlichen Fürsten, beispielsweise den Kurfürsten, unterschieden. Besonders im 13. Jahrhundert spielten die Kurfürsten eine erhebliche Rolle: 1356 wurde in der Goldenen Bulle, einer Art kaiserlichen Gesetzessammlung, den Kurfürsten das Privileg der Wahl und Krönung der Könige und Kaiser eingeräumt. Neben dem Sammelbegriff fungiert die Bezeichnung Fürst auch als Titel. Wer Fürst in seinem Titel trug, war nicht abhängig vom König, stand aber rangmäßig unter diesem. Im Jahr 1919 verlor der Herrschaftstitel mit dem Adelsaufhebungsgesetz an Bedeutung – die Macht des Adels sank. In der heutigen Zeit finden sich nur noch vereinzelt Fürstentümer, beispielsweise das Fürstentum von Monaco oder das Fürstentum Liechtenstein.
Fürstentum Monaco und Familie Grimaldi – das sind zwei Begriffe, die unweigerlich Hand in Hand gehen. Gegründet wurde der Stadtstaat Monaco an der französischen Mittelmeerküste im Jahr 1215. Seit dem Ende des 13. Jahrhunderts hat die Familie Grimaldi die Herrschaft über das Fürstentum inne – bis heute. Die Herrschaft der Grimaldis ist für die seit 1489 bestehende Unabhängigkeit des zweitkleinsten Staates der Welt das Lebenselixier: Denn sobald die Herrscherfamilie ausstirbt, fällt Monaco an Frankreich. Derzeit ist das Staatsoberhaupt der konstitutionellen Monarchie Monacos Fürst Albert II. Das Fürstentum Monaco kehrte nach langen Jahren der medialen Unscheinbarkeit 1956 durch die Hochzeit der Eltern von Fürst Albert II. in das Rampenlicht der Medien zurück: Grace Kelly, Filmschauspielerin und Oscar-Preisträgerin aus den USA, wurde zur Fürstin Monacos. Als „Landesmutter“ vom Volk Monacos anerkannt, entwickelte sie sich zur Ikone des Fürstentums. Sie verstarb am 13. September 1982 infolge eines Autounfalls.
In der Genealogie, also der Stammbaum- und Familiengeschichtsforschung, wird das Wort Geschlecht für große, traditionsreiche und alte Familien verwendet. Abgeleitet wird es aus dem althochdeutschen „gislahti“, was so viel heißt wie „nach jemandem geraten“ oder „was in dieselbe Richtung schlägt“. Dabei stammen die Mitglieder eines Geschlechts in der Regel von einem Stammvater ab und tragen den gleichen Familiennamen. Vorwiegend wird das Wort „Geschlecht“ im Zusammenhang mit Herrscherdynastien verwendet, wie zum Beispiel mit der Familie Grimaldi, der Herrscherfamilie des Fürstentums Monaco.
Die Bezeichnung Graf bzw. Gräfin ist ein Adelstitel. Rangmäßig stand der Graf unter dem Fürsten. Denn im Gegensatz zum Fürsten, der selbstständig war, war der Graf vom König abhängig. Als Spitze der Verwaltung hatte er militärische Gewalt inne und fungierte als Richter. Für Verwirrung sorgen häufig die Bezeichnungen Land- und Markgraf – die tragen zwar die Bezeichnung „Graf“ in ihrem Namen, gehörten aber dem Fürstenstand an, der über dem Grafenstand angesiedelt ist. Auch der Grafenstand verlor mit dem Adelsaufhebungsgesetz im Jahre 1919 seine Standesvorrechte – der Gebrauch des ehemaligen Adelstitels wurde verboten.
Großherzog, ebenso wie die weibliche Wortform Großherzogin, ist ein Adelstitel und bezeichnet den Stand zwischen Herzog und König. Die Anrede des Großherzogs lautet Königliche Hoheit. Das Herrschaftsgebiet des Großherzogs ist das Großherzogtum, das in einer Monarchie regiert wird. Durch Napoleon Bonaparte wurde der Titel unter anderem nach Deutschland getragen. Mit dem Wiener Kongress 1815 entstanden europaweit offiziell acht Großherzogtümer: Baden, Hessen-Darmstadt, Luxemburg, Mecklenburg-Schwerin, Mecklenburg-Strelitz, Oldenburg, Sachsen-Weimar-Eisenach, Toskana. Heute besteht nur noch das Großherzogtum Luxemburg mit einer parlamentarischen Monarchie.
Der Name Habsburg und somit auch der Name der gleichnamigen Fürstenfamilie, geht auf die Gemeinde und die Burg Habsburg im heutigen Kanton Aargau in der Schweiz zurück. Dieses war im 12. und 13. Jahrhundert der Stammsitz der Herrschaftsfamilie. Die Familie Habsburg waren Erzherzogen und gehörten damit zu ihrer Zeit zu den mächtigsten Dynastien in Europa. Als Regenten von Österreich sowie Könige und Kaiser des Heiligen Römischen Reiches, Spanien, Portugal und Mexiko herrschte die Familie Habsburg ab dem 13. Jahrhundert und bestimmte die Geschicke Europas. Heute ist Karl Habsburg-Lothringen als Enkel des letzten ernannten Kaisers, das führende Oberhaupt der einstigen Fürstenfamilie und trägt das Erbe seiner Vorfahren weiter.
Der Begriff Heirat stammt aus zwei zusammengesetzten Bestandteilen. Angelehnt aus dem mittelhochdeutschen hîrât und dem Wort rāt umschrieb es den geordneten ehelichen Hausstand oder Hausrat und erst später die Eheschließung. Daraus einhergehend werden die Begrifflichkeiten Hochzeit, Eheschließung, Vermählung und Trauung synonym zum Begriff Heirat verwendet. Die Heirat ist somit die vertragliche Reglung zweier Personen über eine förmliche, gefestigte Verbindung. In königlichen Häusern ist die Heirat der Eintritt in den klassischen Adel. Oftmals war es den Frauen vorbehalten, durch die Heirat den Namen und die Stellung der Königin einzunehmen. Andersrum durfte der Ehemann nur den Titel Titularkönig erhalten und nicht das Recht des Regierens, da ein König protokollarisch einen höheren Rang als die Königin belegen sollte.
Das Herrenhaus ist ein herrschaftliches Wohnhaus, das von dem Herrn des Hauses bewohnt wurde: Eigentümer eines Herrenhauses konnte sowohl ein wohlhabender Herr, ein Ritter oder eine Adelsperson sein. Oftmals gehörten die Eigentümer eines Gutes dem sogenannten Landadel an. Je nach Funktionalität wurden prachtvolle Herrenhäuser eines adligen Besitzers auch als Schloss bezeichnet. Die Begrifflichkeiten Schloss und Herrenhaus sind schwer voneinander abzugrenzen, da es zum Beispiel schlossgesessene Adelige gab, die über besondere Rechte und Pflichten verfügten und deren Wohnhäuser als Schloss betitelt wurden, obwohl es Herrenhäuser waren. Daher kann man die Abgrenzung nur über die Funktionalität des Gebäudes ziehen: Im Gegensatz zum Schloss bildet ein Herrenhaus das Zentrum eines Anwesens, eines landwirtschaftlichen Betriebes, einer Gutsherrschaft, eines Gutshofs mit Ackerbau oder eines Weinguts.
Besonders hochrangige Adelige werden als Herzoge oder Herzoginnen bezeichnet. Sie bilden die oberste Stufe des Adels und stehen damit über den Grafen und direkt unter dem König oder Kaiser. Seinen Ursprung hat der Titel im Frühmittelalter. Die Herzoge des Mittelalters zeichneten sich durch besondere Fertigkeiten und hohes Ansehen im Bereich der Kriegsführung aus und wurden daher zu Kriegszeiten als Heerführer gewählt. Daher auch der Name, denn Herzog leitet sich von dem altdeutschen Wort „herizogo“ ab, was so viel bedeutet wie „der vor dem Heer zieht“. Später beherrschten Herzoge kleine Teilbereiche eines Königreiches und fungierten damit als Vertreter des herrschenden Königs oder Kaisers. Das Herzogtum wurde vom König verliehen und konnte auch wieder entzogen werden. Eine Sonderstellung erhielten in der Neuzeit die Großherzoge, welche hierarchisch zwischen den klassischen Herzögen und dem König standen. Auch heute noch gibt es Herzoge und Herzoginnen, der Titel ist jedoch losgelöst von dem des Heerführers.
Die korrekte Anrede für einen Herzog oder eine Herzogin ist „Eure Hoheit“. Einige Herzoge und Großherzoge, darunter insbesondere Angehörige regierender Königsfamilien, beanspruchen die Anrede „königliche“ oder „kaiserliche Hoheit“. Der Sprecher erkennt mit dieser Ansprache die hierarchische Position des Herzoges an und erweist ihm damit besonderen Respekt. Allgemein werden unter Hoheit auch die Befugnisse eines Staates über dessen Bewohner verstanden. In der Antike und im Mittelalter können diese mit Herrschaftsrechten gleichgesetzt werden. Die Staatsgewalt des modernen Rechtstaates stützt sich heute dagegen auf geltendes Recht und muss mit dem Grundgesetz vereinbar sein.
Die Kaiserwürde steht noch über der Königswürde und ist damit die höchste Herrscherposition. Die Geschichte des Kaisertums reicht bis in das Römische Reich der Antike zurück. Der Begriff basiert auf dem Namen Caesar, jedoch war nicht Gaius Julius Caesar selbst der erste Kaiser, sondern sein Großneffe und Nachfolger Augustus. Dieser begründete die westliche Kaisertradition mit seiner Krönung im Jahre 31 vor Christus. Der letzte römische Kaiser wurde im Jahr 476 abgesetzt und bis zum erneuten Aufleben der Kaisertradition vergingen 324 Jahre. Im Jahre 800 ließ Karl der Große sich zum Kaiser des Fränkischen Reiches ernennen und setzte sich damit bewusst in die Tradition der römischen Kaiser. Bezeichnend sowohl für Rom als auch für das Mittelalter ist ein außerordentlicher Herrscherkult. Die Kaiser inszenierten sich als gottgleiche Figuren und vereinten in sich die höchste weltliche und geistliche Herrschergewalt. Damit standen sie hierarchisch auch über dem Papst.
Der König ist die höchste weltliche Herrscherinstanz unter dem Kaiser. Die Anfänge der Königstradition liegen weit vor Christus, jedoch hatte diese genau wie die Kaisertradition Hochzeiten sowohl in der Antike als auch im Mittelalter. Zu den bekanntesten Königen der Antike zählt Alexander der Große, welcher von 336 bis 332 vor Christus Makedonien beherrschte und vor allem für seine zahlreichen erfolgreichen Feldzüge bekannt ist. Könige waren zugleich oberste Heerführer, Gesetzgeber und Richter und pflegten ebenso wie die Kaiser einen Herrscherkult zur Legitimierung der eigenen Position. Die mittelalterliche Königswürde wurde üblicherweise an den ältesten Sohn weitervererbt, die Herrschergebiete blieben also zumeist lange Zeit innerhalb einer Familie und besonders große Reiche hatten oft mehrere Könige. Zu den bekanntesten mittelalterlichen Königsgeschlechtern zählen die Karolinger und die Ottonen. Die meisten Monarchien sind zum Ende des 16. Jahrhunderts durch andere Regierungsformen ersetzt worden, einige wenige sind aber bis heute bestehen geblieben. Moderne Monarchien sind jedoch meistens parlamentarische Monarchien und die Könige und Königinnen haben eher eine repräsentative Funktion.
Die Krone ist in erster Linie eine Kopfzierde, die eine lange Historie mit sich bringt. Das Tragen von Kronen kam im alten Orient auf – zumeist in der Form eines Kronreifs, Diadems oder einer Königsbinde. Die heute bekannte Krone besteht in der Regel aus einem goldenen Reif mit Zacken, kreuzenden Bügeln oder einem Bogen, der mit Edelsteinen, Perlen und anderem wertvollen Schmuck verziert ist. Die Krone ist das Symbol von Macht und Würde eines herrschenden Hauptes, dem König oder Kaiser. Durch die Verleihung der Krone wird dem Herrscher die Legitimität des Herrschens verliehen.
Als Kronprinz bzw. Kronprinzessin wird das nachfolgeberechtigte, leibliche Kind eines Kaisers oder Königs betitelt. In der Regel ist dies der älteste Sohn beziehungsweise die älteste Tochter. Die weiteren Geschwisterkinder tragen diesen Titel nicht. Die Titulierung der Kronprinzessin erfolgte erst mit einer Gesetzesänderungen, nach der auch erstgeborene Töchter die Legitimierung zur Amtsübernahme erhalten können. Die nicht thronfolgeberechtige Ehefrau des Kronprinzen kann ebenfalls den Titel Kronprinzessin führen. Hat ein Monarch kein thronfolgeberechtigtes Kind, so wird ein Verwandter, der nach dem Gesetz des Staates bzw. des Herrscherhauses für die Thronfolge in Frage kommt, als Thronfolger bestimmt. Dabei wird lediglich die Funktion des Thronfolgers definiert, der trotzdem kein Adelsprädikat wie Kronprinz oder Kronprinzessin tragen darf.
Das Wort stammt aus dem Lateinischen und bedeutet sinngemäß Größe, Hoheit und Erhabenheit. Im alten Rom schuf der Begriff die Brücke zur Göttlichkeit und deren Eigenschaften. Im deutschsprachigen Raum tritt der Begriff seit dem 14. Jahrhundert auf. Er wurde als Adelsprädikat und Anrede erst für Kaiser und ab dem 16. Jahrhundert ebenfalls auch für einflussreiche Könige verwendet. Zum Beispiel als kaiserliche oder königliche Majestät bzw. immer mit vorangestellten Pronomen, wie Eure Majestät. Bis heute hat sich der Titel der Majestät in Monarchien gehalten. Das bekannteste Beispiel dafür ist das britische Königshaus: Queen Elizabeth die II. trägt den Titel „Ihre Majestät“.
Eine Monarchie bezeichnet eine Staatsform, die von einer Person allein geführt wird. Durch die Erbfolge werden der Titel und das Amt des Monarchen und der Monarchin mit allen Rechten und Pflichten weitervererbt. Der Begriff kommt aus dem griechischen Sprachraum und bezeichnet die Alleinherrschaft. Früher handelten die Monarchen im Unterschied zu heute absolutistisch. Bei einer Absolutistischen Monarchie hat der Herrscher die alleinige Macht über das Volk. Die noch bestehenden Monarchien handeln heute im Sinne des Volkes und in Absprache mit der Regierung zusammen. Die verpflichtenden Aufgaben und die Stellung der Monarchen-Familie werden in einer Verfassung festgehalten. Daher wird der Begriff parlamentarische oder auch konstitutionelle Monarchie verwendet. Eine der noch existierenden und somit ältesten Monarchen-Familien in Europa ist das Schwedische Königshaus.
Dem Niederländischen Königshaus gehört der König als Staatsoberhaupt an sowie diejenigen, die thronfolgeberechtigt sind. Die Blutsverwandtschaft darf dabei jedoch nur bis zum zweiten Grad reichen. König der Niederlande ist derzeit Seine Majestät König Willem-Alexander. Er ist Thronfolger seiner Mutter Prinzessin Beatrix und trat sein Amt am 30. April 2013 an. Unterstützung erhält der König von seiner Frau, der Königin, gegenwärtig von Königin Máxima. Repräsentative Aufgaben, beispielsweise die Außenvertretung des Königshauses, liegen in ihrer Hand. Das Königreich der Niederlande wurde erst im Jahr 1815 unter Ludwig Napoleon gegründet. Die erste niedergeschriebene Verfassung für das Königreich der Niederlande stammt von 1814.
Norwegens Monarchie blickt auf eine langjährige Geschichte zurück. Der erste König des Landes lebte bereits etwa 900 nach Christus. Nach mehreren Überführungen an Regentschaften verschiedener Länder sollte Norwegen 1905 wieder selbstständig agieren. Staatsoberhaupt wurde Prinz Christian Frederik Carl Georg Valdemar Axel von Dänemark und Island als König Håkon VII. Das Amt des norwegischen Königs wurde ihm zugetragen, da Norwegen selbst während dieser Zeit über keine Mitglieder der Königsfamilie verfügte. Amtierender König ist Seine Majestät König Harald der V. sowie seine Frau Ihre Majestät Königin Sonja. Weitere Mitglieder der norwegischen Königsfamilie sind der Thronfolger Kronprinz Haakon und dessen Frau Kronprinzessin Mette-Marit sowie deren gemeinsame Kinder Prinzessin Ingrid Alexandra von Norwegen und Prinz Sverre Magnus.
Die Nachkommen hochadliger Personen werden als Prinz beziehungsweise Prinzessin bezeichnet. Das umfasst konkret die Söhne oder Töchter von Königen, Herzogen und Großherzogen, Fürsten oder Kaisern. Zudem werden die Ehepartner und Ehepartnerinnen eines Prinzen oder einer Prinzessin ebenfalls als solche tituliert. Der Thronfolger des Regierenden, dessen erstgeborener Sohn, trägt die Bezeichnung Kronprinz. Die erstgeborene Tochter wird demgemäß als Kronprinzessin tituliert.
Als Royals werden Angehörige einer königlichen Familie bezeichnet. Der Begriff leitet sich vom englisch- und französischsprachigen Begriff „royal“ ab, der auf Deutsch „königlich“ bedeutet. Wer Mitglied der königlichen Familie ist, hängt von den jeweiligen Königs- oder Fürstenhäusern ab. Besonders innerhalb der medialen Berichterstattung über verschiedene Königshäuser findet die Bezeichnung „Royals“ Verwendung.
Das Schwedische Königshaus steht an der Spitze des nordeuropäischen Königreichs Schweden. Es besteht, ähnlich wie in Großbritannien oder Dänemark, aus einer parlamentarischen Monarchie. Das bedeutet, dass das Staatsoberhaupt (derzeit König Carl XVI. Gustaf) hauptsächlich repräsentative Aufgaben ausführt. König Carl XVI. Gustaf ist seit dem Jahr 1973 an der Spitze des Königreichs Schweden und somit eines der am längsten regiereden Staatsoberhäupter weltweit. Er gehört der Familie der Bernadotte an, welche seit 1810 in Schweden regiert. Seine Nachfolge, ist im schwedischen Thronfolgegesetzt geregelt, welches durch das darin festgelegte Erstgeburtsrecht aktuell sein ältestes Kind Kronprinzessin Victoria als Thronfolgerin vorsieht. Die schwedische Königsfamilie besitzt mehrere Schlösser quer über das ganze Land verteilt. So residiert die Königsfamilie im Schloss Drottningholm, während die Regierungsgeschäfte hauptsächlich vom Stockholmer Schloss ausgeübt werden.
Die parlamentarische Erbmonarchie Spaniens wird im Wesentlichen als Spanisches Königshaus bezeichnet. An der Spitze des Königshauses steht seit dem Jahr 2014 König Felipe VI., welcher seinen Vater König Juan Carlos I. ablöste. Beide entstammen der Dynastie der Bourbon-Anjou, die im Jahr 1700 die Familie der Habsburger ablöste und seither in Spanien regiert. Dass bedeutet, dass König Felipe VI. auch heutzutage noch den Titel Erzherzog von Österreich trägt. Die weitere Thronfolge des Königreichs ist in Artikel 57 der Spanischen Verfassung fest verankert. Die Königsfamilie residiert in der Hauptstadt Madrid im berühmten Zarzuela-Palast (Palacio de la Zarzuela), von wo aus auch die Amtsgeschäfte des Königs erledigt werden.
Als Stammbaum wird im Wesentlichen eine baumförmige Darstellung der verschiedenen Generationen einer Familie bezeichnet. Ähnlich dem Aufbau eines echten Baumes mit Wurzel, Ästen und Zweigen wird auch beim Stammbaum die älteste Generation ganz unten dargestellt und die nachfolgenden Generationen weiter oben. Stammbäume waren vor allem zu früheren Zeiten von großer Bedeutung, da sie durch die Darstellung von Erblinien auch Aufschluss über die Thronfolge gaben.
Der Begriff Thronfolge beschreibt die Übergabe der Amtsgeschäfte eines Landes und damit auch die Übergabe der damit verbundenen Privilegien und Pflichten an die nachfolgende Generation. Die Thronfolge der meisten Königreiche sind in Thronfolgegesetzen festgelegt, wie zum Beispiel in der berühmten „Bill of Rights“ in Großbritannien. Allerdings kam es vor allem in damaligen Zeiten häufig auch vor, dass die Thronfolge ungeklärt blieb – beispielsweise bei einem kinderlosen König. Die Folge davon waren nicht selten Erbfolgekriege.
Bei den Titelbezeichnungen muss zwischen den Titeln regierender Monarchen und den Adelstiteln unterschieden werden. Regierende Monarchen trugen ihren Namen auf dem Grundstein der staatlichen Ordnung. Ihre Aufgabe war es, aktiv zu regieren. Ein Adelstitel in der monarchischen Hierarchie war historisch eher dazu da, den Rang des Adeligen innerhalb der gesellschaftlichen Ordnung herauszustellen. Er kann auf Funktionsbezeichnungen, wie etwa beim Kurfürsten, basieren oder auch auf Abstammungsbezeichnungen. Adelstitel wurden im Jahr 1919 in Österreich mit dem Adelsaufhebungsgesetz verboten. In Deutschland wurden Adelsbezeichnungen wie „von“ und „zu“ mit der Weimarer Verfassung 1919 oft Bestandteil des Nachnamens, durften aber von dem Zeitpunkt an nicht mehr aktiv verliehen werden und hatten keine Funktion mehr.
Verwandtschaftsgrade spielen im Spektrum von Königshäusern eine wichtige Rolle, weil durch diese auch die Thronfolge festgelegt ist. In den meisten europäischen Königshäusern ist das erstgeborene Kind natürlicher Thronfolger der Dynastie. Durch die Heirat wird in den meisten Fällen eine neue Familie Teil der Königsfamilie und die Verwandtschaftsverhältnisse werden erweitert. In einigen Ländern sind die herrschenden Dynastien bereits ausgestorben und die Souveränität von monarchischen Oberhäuptern erloschen.
Wappen haben im Zusammenhang der Königsfamilien noch immer die tragende Bedeutung der Repräsentation. Jede Dynastie und damit Königsfamilie hat ihr eigenes Wappen, welches sich von der Flagge oder dem Wappen des Landes, in welchem sie ansässig sind, unterscheidet. Das Wappen dient heute nur noch als Erkennungsmerkmal und als Repräsentationsmöglichkeit nach außen. Je nach Land können auch einzelne Personen, wie Prinzen, Wappen besitzen. Diese werden erst zu einem Dynastiewappen, sobald diese Person an die Macht kommt. Das ist beispielsweise in den Niederlanden so üblich.

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