Haushaltsversicherung: Kosten, Kündigung & Co.

Der Verzicht auf eine Haushaltsversicherung kann einen mitunter teuer zu stehen kommen. Gleichzeitig sollte die Entscheidung hinsichtlich Kosten, Anbieter, Leistungen und Laufzeit wohlüberlegt sein. Worauf man beim Abschluss des Vertrags achten sollte, was im Schadensfall zu tun ist und wie Sie die Versicherung wieder kündigen, erfahren Sie hier.

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Miete - Haushaltsversicherung: Kosten, Kündigung & Co. © Bild: Elke Mayr

Inhaltsverzeichnis


Wann brauche ich eine Haushaltsversicherung?

Stellen Sie sich vor, in Ihre Wohnung wird eingebrochen. Als wäre das nicht schon schlimm genug, müssen Sie - sofern Sie keine Haushaltsversicherung haben - selbst für sämtliche Schäden und Verluste aufkommen. Wer eine Wohnung oder ein Haus besitzt oder mietet, sollte demnach auch eine Haushaltsversicherung abschließen. Diese schafft im Schadensfall - sofern die dafür notwendigen Bedingungen erfüllt sind - finanziellen Ausgleich.

Neben der Sachversicherung umfasst die Haushaltsversicherung meist auch eine private Haftpflichtversicherung. Während Erstere Schäden an beweglichen Objekten, Wänden und Böden in der Wohnung oder im Haus abdeckt, bezieht sich Zweitere auf Schadenersatzansprüche, die Andere gegen die versicherte Person geltend machen.

Ist der Abschluss einer Haushaltsversicherung verpflichtend?

Es gibt kein Gesetz, das besagt, dass man eine Haushaltsversicherung abschließen muss. Folglich steht es Mieter:innen frei, sich für oder gegen eine solche zu entscheiden. Zu bedenken ist allerdings, dass, sollte es zu einem Schadensfall kommen, beträchtliche Kosten entstehen können, die die finanziellen Möglichkeiten des Betroffenen mitunter weit überschreiten. Von daher ist der der Abschluss einer Haushaltsversicherung sehr zu empfehlen.

Gut zu wissen: Der Abschluss der Haushaltsversicherung erfolgt stets auf freiwilliger Basis. Der/die Vermieter:in kann den/die Mieter:in nicht dazu zwingen. Schließen Sie die Haushaltsversicherung für eine Wohngemeinschaft ab, empfiehlt es sich, sämtliche Mitbewohner:innen bzw. Untermieter:innen in den Vertrag mit aufzunehmen.

Was deckt die Haushaltsversicherung alles ab?

Die Haushaltsversicherung deckt Schäden an sämtlichen beweglichen Gegenständen innerhalb der eigenen vier Wände ab. Dazu zählen Möbel wie Tische, Sessel, Kästen und Betten ebenso wie Elektrogeräte wie Geschirrspüler, Waschmaschine, Fernseher und Stereoanlage. Ebenfalls abgedeckt sind Schäden an Wänden und Böden. "Sie umfasst eine Feuer-, Sturmschaden-, Leitungswasser-, Einbruchdiebstahl- und Glasbruchversicherung", wie es auf der Seite der Arbeiterkammer Wien heißt. In den meisten Fällen ist sie mit einer Privathaftpflichtversicherung kombiniert.

Vorsicht: Der Versicherungsschutz umfasst für gewöhnlich ausschließlich Gebrauchsgegenstände. Schmuck, Gemälde, Bargeld oder Sparbücher gelten als Wertgegenstände und fallen folglich nicht in diese Kategorie. Wer sie dennoch mitversichern will, muss sie der Versicherung gesondert melden. Erkundigen Sie sich vor Abschluss des Vertrags, welche Wertgegenstände in welcher Weise gedeckt sind und welche nicht.

Worauf muss ich vor dem Abschluss achten?

Überlegen Sie sich im Vorfeld gut, welche Leistungen Sie tatsächlich brauchen. Sind teure Zusatzangebote wirklich notwendig? Oder tut es auch ein Basisschutz? Welche Gegenstände sollen versichert sein? Und wie hoch ist deren Wert? Schließen Sie den Vertrag nicht bei der nächstbesten Versicherung ab, sondern holen Sie mehrere Angebote ein. Die Mühe lohnt sich! Vergleicht man die niedrigste mit der höchsten Jahresprämie, können sich Konsument:innen umgelegt auf eine zehnjährige Laufzeit laut Arbeiterkammer Wien bis zu knapp 5.900 Euro sparen.

Achten Sie darauf, dass der Wert des Wohnungsinhalts mit der Versicherungssumme übereinstimmt. Und behalten Sie diverse Ausschlüsse im Auge. Anderenfalls riskieren Sie, dass Sie im Schadensfall auf den Kosten sitzen bleiben. Und das ist ja nun wirklich nicht Sinn und Zweck einer Versicherung! Wer Wertgegenstände wie Schmuck versichert, sollte auch die Anschaffung eines Wandsafes in Betracht ziehen. Ansonsten kann es Ihnen passieren, dass die Versicherung nicht zahlt. Etwa dann, wenn der Schmuck in einer Schublade verwahrt und von der Versicherung als "freiliegend" klassifiziert wird. Alles schon passiert!

Wie viel kostet eine Haushaltsversicherung?

Es gibt zwei Möglichkeiten, die Versicherungssumme zu berechnen:

  • über die Wohnnutzfläche und die jeweilige Ausstattungskategorie
  • über die Summe, die sich aus dem Neuwert sämtlicher in der Wohnung befindlicher Gegenstände und Geräte ergibt

Mit der Anzahl der inkludierten Leistungen steigt selbstverständlich auch die Höhe der Prämie. Abgesehen davon schwankt der Preis von Anbieter zu Anbieter. Hier kann es zu beträchtlichen Unterschieden kommen. Für eine 80 Quadratmeter große Wohnung können Sie mit einer monatlichen Prämie von rund 10 bis 20 Euro rechnen (Stand Dezember 2021). Übrigens: Wer die Prämie jährlich statt monatlich zahlt, spart Geld. Und ein Tarif mit Selbstbehalt kostet weniger als ein Tarif ohne Selbstbehalt.

So steigen Sie günstiger aus:

Vergleichen Sie die einzelnen Angebote.

Streichen Sie unnötige Zusatzleistungen.

Fragen Sie nach Rabatten.

Zahlen Sie die Prämie jährlich.

Wählen Sie einen Tarif mit Selbstbehalt.

Apropos Rabatte: Diese werden oftmals für langjährige Versicherungen angeboten ebenso wie für Angehörige spezieller Berufsgruppen. Ein Rabatt wird mitunter auch dann gewährt, wenn die Wohnung oder das Eigenheim über Sicherheitsmaßnahmen wie etwa eine Sicherheitstür verfügt. Erkundigen Sie sich nach Rabatten. Das kann sich lohnen!

Was tun im Schadensfall?

Betrifft der Schaden die Sachversicherung, so gilt für dessen Meldung in der Regel eine Maximalfrist von drei Tagen. Bei der Haftpflichtversicherung sollte sie binnen einer Woche erfolgen. Noch besser aber, Sie melden den Schaden unmittelbar nach dem Eintritt. Tun Sie dies in schriftlicher Form, idealerweise per Einschreiben. So haben Sie - im Falle des Falles - einen Beweis für die rechtzeitige Meldung. Legen Sie dieser eine Liste aller Gegenstände und Geräte bei, die zerstört oder gestohlen wurden. Wurden Sparbücher, Bankomat- oder Kreditkarten entwendet, lassen Sie diese umgehend sperren. Im Falle von Einbruchdiebstahl, Beraubung oder Feuer ist neben dem Versicherer auch die Polizei zu verständigen. Auch ihr sollten Sie besagte Liste zukommen lassen.

Gut zu wissen: Neuwert bedeutet, dass man für ein gestohlenes oder kaputtes Objekt - unabhängig von dessen Alter - ein gleichwertiges neues anschaffen kann. Eine Zeitwertklausel dagegen schränkt das Neuwertprinzip ein: Liegt der Zeitwert des Gegenstands unter einem bestimmten Prozentsatz (oft 40 Prozent) des Neuwerts, wird nur noch Ersterer erstattet. In der Regel muss man mit einem rund zehnprozentigen Wertverlust pro Jahr rechnen.

Im Falle eines Einbruchs muss übrigens das gewaltsame Eindringen in die Wohnung oder das Haus nachweisbar sein. Fotos und Rechnungen der versicherten Wertgegenstände sollten Sie der Versicherung bereits bei Vertragsabschluss übermittelt haben.

Wann muss die Haushaltsversicherung nicht zahlen?

Dass eine Versicherung das Recht hat, die Zahlung zu verweigern, wenn der konkrete Schaden von den vereinbarten Leistungen nicht abgedeckt ist, ist klar. Abgesehen davon gibt es, wie man auf "anwaltfinden.at" erfährt, aber auch andere Umstände, unter denen es zu einer Zahlungsverweigerung kommen kann. Etwa dann, wenn ...

  • der Versicherungsnehmer in Zahlungsverzug ist.
  • die Schadensmeldung zu spät erfolgt ist.
  • der Schaden nicht ausreichend belegt werden kann.
  • der Schaden bereits vor Vertragsabschluss eingetreten ist.
  • der Schaden vor Ablauf der Wartezeit eingetreten ist.
  • die Versicherungsbedingungen nicht erfüllt, sprich Wertgegenstände beispielsweise nicht sicher verwahrt wurden.
  • das beschädigte Objekt bereits einen Vorschaden hatte, der bei Versicherungsabschluss nicht gemeldet wurde.

Was tun, wenn die Versicherung nicht zahlt?

Bevor Sie aktiv werden, prüfen sie nochmals genau die Gründe der Ablehnung. Gleichen Sie den Versicherungsfall mit den vereinbarten Versicherungsbedingungen ab und gehen Sie sicher, dass er von keinem Ausschluss betroffen ist. Verweigert die Versicherung die Zahlung Ihrer Meinung nach zu Unrecht, legen Sie Beschwerde bei ebendieser ein. Dabei können Sie sich an das Versicherungsunternehmen direkt oder aber an dessen Beschwerdemanagement wenden. Die Beschwerde sollte stets in schriftlicher Form erfolgen. Um das Unterfangen nicht unnötig in die Länge zu ziehen, setzen Sie der Versicherung für die Beantwortung Ihres Anliegens eine Frist. Ein Zeitraum von zwei Wochen wäre angemessen.

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Wenn Sie wollen, können Sie Ihre Beschwerde auch an den Versicherungsombudsmann richten. Dieser fungiert im Streitfall als Schlichtungsstelle. Folglich ist es seine Aufgabe, den Fall aus einer unabhängigen Perspektive zu betrachten und eine zufriedenstellende Lösung zu finden. In der Regel kann er allerdings nur Empfehlungen aussprechen. Führt all das nicht zum gewünschten Erfolg, können Sie Beschwerde beim Verband der Versicherungsunternehmen Österreichs, kurz VVO, beim Sozialministerium oder bei einer Schlichtungsstelle für Verbrauchergeschäfte einreichen. In kniffligen Fällen, spätestens aber wenn Sie die Schadensregulierung vor dem Zivilgericht einklagen, empfiehlt es sich, einen Anwalt für Versicherungsrecht einzuschalten.

Wie kann ich meine Haushaltsversicherung kündigen?

Haushaltsversicherungen werden in der Regel auf einen bestimmten Zeitraum - meist auf drei Jahre - abgeschlossen. Nach Ablauf der Vertragszeit können Sie die Versicherung jedes Jahr zum Fälligkeitsdatum unter Einhaltung der Kündigungsfrist kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt - je nach Vertragstypus und Kündigungsgrund - ein oder drei Monate, die Kündigung muss stets schriftlich erfolgen. Maßgeblich ist dabei das Datum, an dem das Schreiben beim Versicherer einlangt, und nicht das des Poststempels.

Wichtige Infos zur Vertragskündigung:

Kündigen Sie schriftlich - am besten per eingeschriebenem Brief.

Für die Kündigung maßgeblich ist das Datum, an dem diese beim Versicherer einlangt - nicht das des Poststempels.

Die vorzeitige Kündigung eines Langzeitvertrags ist möglich, kann Sie mitunter aber teuer zu stehen kommen.

Bei einem Wohnungswechsel muss die Kündigung rechtzeitig vor Beginn des Umzugs beim Versicherer einlangen.

Wer sich länger als drei Jahre bindet, kommt in den Genuss eines Laufzeitrabatts. Soll heißen: Die Prämie wird günstiger. Hier beträgt die Mindestlaufzeit für gewöhnlich zehn Jahre. Nun ist es zwar möglich, den Vertrag nach Ablauf der ersten drei Jahre aufzulösen, dies kommt den Versicherten unter Umständen aber teuer zu stehen. Bei vorzeitiger Kündigung kann die Versicherung nämlich den bis dahin gewährten Dauerrabatt zurückfordern.

Wenn Sie umziehen oder ins Ausland übersiedeln, können Sie den Vertrag selbstverständlich kündigen. Damit die Kündigung wirksam wird, muss diese allerdings zeitgerecht einlangen. Anderenfalls wird sie automatisch auf Ihre neue Wohnung übertragen. Im Idealfall entspricht der Tag vor dem Umzug dem letzten Versicherungstag. Auch hier muss die Kündigung schriftlich erfolgen - am besten per eingeschriebenem Brief.

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