Fakten
Deutschland: Gefährder scheitert mit Beschwerde
Nach Tunesien abgeschobene Gefährder Haikel S. ist mit einer Beschwerde gegen Deutschland gescheitert
Der nach Tunesien abgeschobene Gefährder Haikel S. ist vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) mit einer Beschwerde gegen Deutschland gescheitert. Die Straßburger Richter wiesen seinen Antrag am Donnerstag als unzulässig zurück. Diese Entscheidung ist endgültig.