Mit Schnee bedeckte Schilder gelten nicht
Straffreiheit: Bei Unfall trägt Fahrer keine Schuld
Zahlreiche Verkehrszeichen wurden in den vergangenen Tagen "Opfer" der heftigen Schneefälle. Völlig zu- oder eingeschneit stehen sie da und lassen den Autofahrer rätseln. Obwohl ein unkenntliches Schild laut Gesetz seine Gültigkeit behält, kann einem Lenker, der es nicht deuten kann, kein Verschulden angelastet werden.