Die neue Bodenfreiheit

Getunte Fahrzeuge können offiziell von 110 mm auf 80 mm tiefergelegt werden

Die neue Bodenfreiheit freut alle Tunings-Fans: Ab sofort können Fahrzeuge nach Tieferlegung nicht mehr nur nach dem sogenannten 11-cm-Erlass geprüft werden, sondern wahlweise kann die zulässige Mindestbodenfreiheit auf 80 mm am tiefsten festen Punkt reduzieren werden.

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Ein exklusives TÜV-Prüf-Service für getunte Fahrzeuge bietet den Vorteil, dass Autos professionell, legal und ohne rechtliches Risiko bereits nach den neuesten Genehmigungsregeln getunt werden können. Ein spezieller Tarif gilt für jene Kunden, die ihr Fahrzeug im Jahr 2013 hinsichtlich Fahrwerksveränderungen schon begutachten haben lassen und dafür ein TÜV Gutachten erhalten haben.

Die bevorstehende Reduktion der Bodenfreiheit war damit auch ein Thema beim diesjährigen GTI Treffen am Wörthersee. "Wir haben die bevorstehende Änderung der Bodenfreiheit in Reifnitz mit unserem "Schaustück", dem getunten TÜV-GTI vorweggenommen, sowie auf die kommende 80 mm Regelung auch bereits in der Umrüstungsbroschüre hingewiesen", sagte Christian Kubik vom TÜV Austria.

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