Ein Gerichtsgutachten empfahl zur Sicherheit regelmäßige Kontrollbesuche beim Kinderarzt. Doch für Patrick H. ergaben sich unmittelbar nach der Anzeige noch weit größere Probleme: Er wurde wegen Kindesmissbrauchs angezeigt. Seit Juni 2012 darf er deshalb seine Tochter nur mehr in einer Betreuungseinrichtung - unter Aufsicht - eine Stunde pro Woche sehen.
Vor Gericht freigesprochen.
Die Mutter fordert in ihrem Obsorgeantrag, dass es so bleibt, bis die Tochter 14 wird und selbst entscheiden kann. Auch das Gerichtsgutachten kam zum Schluss, dass bis zum Ende des Strafverfahrens ein begleitendes Besuchsrecht das beste sei. Am 4. April 2013 wurde Patrick H. allerdings von allen Vorwürfen frei gesprochen. Obwohl er unbescholten ist, hat sich für ihn nichts verändert. Er wartet weiter auf eine Entscheidung im Obsorgestreit. Doch das zuständige Bezirksgericht (BG) Wiener Neustadt hat immer noch kein Urteil gefällt. Patrick H. ist verzweifelt, ihm droht die Entfremdung von seiner Tochter.
Und so hilft NEWS.
Der Vorsteher des BG Wiener Neustadt, Dr. Herbert Beran, wollte zum Verfahren selbst keine Auskunft geben. Jedoch bietet er Patrick H. jetzt an, sich mit ihm persönlich in Kontakt zu setzen, wenn er den Eindruck hat, dass sein Verfahren zu lange dauert. NEWS bleibt dran!