Die Richterin ordnete an, dass der Hauptaufenthalt der Kinder beim Vater bleibt: Ein neuerlicher Wechsel - nach dem 2012 von einer anderen Richterin erzwungenen - diene "eher nicht dem Kindeswohl“. Sollte der Vater Frau L. jedoch weiterhin vorwerfen, an einer psychischen Erkrankung zu leiden, sei ein Wohnsitzwechsel zu überlegen. Und obwohl von der Vaterseite - auch nach Vorliegen des zweiten Gutachtens - massiv mit einer angeblichen psychischen Erkrankung der Mutter argumentiert worden ist, meint die Richterin nun, der Vater habe das selbst ja gar nie so gemeint. Die Vorwürfe wären nur von dessen Anwalt aus "anwaltlichem Kalkül“ getätigt worden.
Prozessbegleiterin Margreth Tews, die Frau L. unterstützt, meint, die Justiz wolle nicht zugeben, vor zwei Jahren einen Fehler gemacht zu haben. Zwar wurden eine gemeinsame Obsorge und ein Besuchsrecht im Verhältnis von 50:50 angeordnet. In der Praxis sei das so jedoch gar nicht umsetzbar, meint Tews.
Und so hilft NEWS.
NEWS hat beim Landesgericht Korneuburg - der Oberinstanz - nachgefragt. Dort verweist man auf die Möglichkeit eines Rekurses. NEWS bleibt dran!
Kommentare

Sehr geehrte Redaktion, ich habe Ihnen vor einigen Tagen geschrieben, bezugnehmend auf den Fall Alexandra L. v. 03.07.2015 (Ihr Bericht) und glaube meine Emailadresse vergessen zu haben einzufügen: Sollte doch Ihrerseits Interesse bestehen mich zu kontaktieren, meine Emailadresse lautet: Jasmin.tudor@gmail.com!
Mit freundlichen Grüßen
Jasmin Tudor