Mutter kämpft um ihre Kinder

42-Jährige: Gericht nahm wegen "eines skandalösen Gutachtens meine Zwillinge weg"

Zwei Jahre lang ist Alexandra L., 42 wie eine Geisteskranke behandelt worden. Ein Gericht hat ihr im Juni 2012 sogar ihre beiden Zwillingssöhne - damals drei Jahre alt - abgenommen. Grundlage dafür: Ein umstrittenes Gerichtsgutachten laut dem bei Frau L. "Hinweise auf paranoide Wahnideen“ sowie "Beeinträchtigungen im kognitiven Bereich“ vorliegen würden. Mittlerweile gibt es ein neues Gerichtsgutachten. Diesem zufolge findet sich bei Frau L. keine Spur einer psychischen Erkrankung. Sie sei ebenso "erziehungsfähig“ wie der Vater der Kinder, bei dem diese wohnen, seit sie der Mutter weggenommen wurden. Doch obwohl das Gericht das genauso sieht, dürfen die Kinder nicht wieder bei Frau L. einziehen.

von Alexandra L. (42) aus dem Burgenland kämpft um ihre Kinder. © Bild: Michael Appelt/NEWS

Die Richterin ordnete an, dass der Hauptaufenthalt der Kinder beim Vater bleibt: Ein neuerlicher Wechsel - nach dem 2012 von einer anderen Richterin erzwungenen - diene "eher nicht dem Kindeswohl“. Sollte der Vater Frau L. jedoch weiterhin vorwerfen, an einer psychischen Erkrankung zu leiden, sei ein Wohnsitzwechsel zu überlegen. Und obwohl von der Vaterseite - auch nach Vorliegen des zweiten Gutachtens - massiv mit einer angeblichen psychischen Erkrankung der Mutter argumentiert worden ist, meint die Richterin nun, der Vater habe das selbst ja gar nie so gemeint. Die Vorwürfe wären nur von dessen Anwalt aus "anwaltlichem Kalkül“ getätigt worden.

Prozessbegleiterin Margreth Tews, die Frau L. unterstützt, meint, die Justiz wolle nicht zugeben, vor zwei Jahren einen Fehler gemacht zu haben. Zwar wurden eine gemeinsame Obsorge und ein Besuchsrecht im Verhältnis von 50:50 angeordnet. In der Praxis sei das so jedoch gar nicht umsetzbar, meint Tews.

Und so hilft NEWS.

NEWS hat beim Landesgericht Korneuburg - der Oberinstanz - nachgefragt. Dort verweist man auf die Möglichkeit eines Rekurses. NEWS bleibt dran!

Kommentare

Jasmin Derzeit So

Sehr geehrte Redaktion, ich habe Ihnen vor einigen Tagen geschrieben, bezugnehmend auf den Fall Alexandra L. v. 03.07.2015 (Ihr Bericht) und glaube meine Emailadresse vergessen zu haben einzufügen: Sollte doch Ihrerseits Interesse bestehen mich zu kontaktieren, meine Emailadresse lautet: Jasmin.tudor@gmail.com!

Mit freundlichen Grüßen
Jasmin Tudor

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