Wörthersee: 46 brisante
Fragen an Sobotka

Grüne haben Anfrage an Innenminister Sobotka zum tödlichen Bootsunfall am Wörthersee eingebracht. Sie fordern volle Aufklärung.

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Bootsunfall Wörthersse - Wörthersee: 46 brisante
Fragen an Sobotka

Trotz des jüngsten Dementis von Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP), eine Weisung zum tödlichen Bootsunfall am Wörthersee erteilt und in mögliche Vertuschungsversuche des ihm bekannten Bootslenkers involviert zu sein, steht er weiter in Kritik von SPÖ, ÖVP, Neos und Grünen. Der Klubobmann der Grünen Albert Steinhauser und Fraktionskollegen haben jetzt eine parlamentarische Anfrage zur Causa eingebracht.

„Abläufe offen legen“

Steinhauser fordert „volle Aufklärung“ und will mit 46 Fragen Sobotka Licht ins Dunkel der an Gerüchen reichen Vorgänge bringen. Abgesehen davon, wann der Innenminister vom Unfall und der Identität des Bootslenkers erfahren hat, will man wissen, ob Sobotka „behördenintern informiert wurde und von wem?“ bzw. ob er „den Unfall und damit in Zusammenhang stehende behördliche Fragen mit KabinettsmitarbeiterInnen besprochen“ hat und „ob Berichte dazu vorgelegt wurden? Auch Spekulationen über eine Informationssperre zum Unfall werden in der Anfrage angesprochen. Und zu der missverständlichen Weisung heißt es: „Wie erklären Sie sich, dass der Aktenvermerk als Irrtum bezeichnet wird, aber tatsächlich (...) mit dem passenden Fachvokabular der Vorgang einer Ministerweisung und mittelbaren Weisung der LPD-Direktorin geschrieben wird (...)?
„Es ist uns wichtig, die genauen Abläufe offen zu legen und und zu klären, wer welche Schritte wann gesetzt hat“, sagt Steinhauser, für den eines klar ist: „Sollte Minister Sobotka in die Vorgänge direkt involviert sein, muss er zurücktreten“.

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Steinerhauser ortet zudem eine „schiefe Optik“ bei der jetzt publik gewordenen Wiederbestellung von Kärntens Landespozeidirektorin Michaela Kohlweiß, die eine Weisung zum Bootsunfall auf ihre Kappe genommen hatte. Ihre mit 1. September erfolgte Wiederbestellung für weitere habe „sicher in einer ganz spezifischen Situation stattgefunden“, sagt Grünen-Klubobmann Albert Steinhauser, der auch die Rolle von Kohlweiß in der Anfrage thematisiert.

Die Anfrage im Überblick

Anfrage
der Abgeordneten Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Inneres
betreffend Weisung des Innenministers im Zusammenhang mit einem Bootsunfall eines Bekannten.

  • 1) Wann haben Sie von besagtem Unfall und der Identität des Bootslenkers, einem Bekannten von Ihnen, Kenntnis erlangt (Datum und Uhrzeit)?
  • 2) Wurden Sie behördenintern über den besagten Unfall informiert?
  • 3) Wenn Sie Frage 2) bejahen, wann und von wem (Name, Funktion, Datum und Uhrzeit)?
  • 4) Wenn Sie Frage 2) bejahen, entsprach diese Information den Dienstvorschriften bzw. dem üblichen Berichtsweg und auf welcher Rechtsgrundlage erfolgte sie?
  • 5) Wenn Sie Frage 2) bejahen, was war die Begründung den Minister über diesen Unfall zu informieren?
  • 6) Wenn sie nicht behördenintern informiert wurden, von wem wurden Sie wann informiert (Name, Funktion, Datum und Uhrzeit)?
  • 7) Auf welcher (Rechts-)Grundlage erfolgte diese Information?
  • 8) Wenn Sie nicht behördenintern informiert wurden, haben Sie von sich aus nach Kenntnis dieses Unfalls behördenintern Informationen eingeholt?
  • 9) Wenn ja wann und von wem (Datum und Uhrzeit)?
  • 10) Was war der Grund, warum Sie sich behördenintern Informationen verschafft haben und auf welcher Rechtsgrundlage?
  • 11) Haben sie den Unfall und damit im Zusammenhang stehende behördliche Fragen mit KabinettsmitarbeiterInnen besprochen?
  • 12) Wenn ja, wann und mit wem (Datum, Uhrzeit, Name und Funktion)?
  • 13) Was war der Inhalt dieser Besprechungen?
  • 14) Gibt es schriftliche Aufzeichnungen zu diesen Besprechungen und falls ja, wo wurden diese dokumentiert?
  • 15) Falls es keine schriftlichen Aufzeichnungen/Dokumentation gibt, weshalb?
  • 16) Haben Kabinettsmitglieder im Zusammenhang mit dem Unfall Kontakt mit der Landespolizeidirektion (LPD) Kärnten, insbesondere seiner Direktorin, gehabt bzw. irgendwelche behördeninternen Handlungen gesetzt oder deren Setzung veranlasst, bzw. angeregt?
  • 17) Wenn ja, wer, wann und welche (Datum, Uhrzeit, Name, Funktion und Handlung)?
  • 18) Haben Sie – oder eine/r Ihrer Mitarbeiter/innen – mit leitenden BeamtInnen ihres Ministeriums oder BeamtInnen nachgeordneter Dienststellen, insbesondere mit der Landespolizeidirektion (LPD) Kärnten und seiner Direktorin, behördliche Fragen im Zusammenhang mit dem Unfall besprochen?
  • 19) Wenn ja, wann und mit wem (Datum, Uhrzeit, Name und Funktion)?
  • 20) Was war der Inhalt dieser Besprechungen?
  • 21) Gibt es schriftliche Aufzeichnungen zu dieser Besprechung und falls ja, wo wurde diese dokumentiert?
  • 22) Falls es keine schriftlichen Aufzeichnungen/Dokumentation gibt, weshalb?
  • 23) Waren jemals Fragen der Pressearbeit und/oder der Zuständigkeit polizeilicher Stellen iZm og. Unfall Gegenstand von Besprechungen, in die Sie – oder eine/r Ihrer Mitarbeiter/innen – involviert waren?
  • 24) Wenn ja, wann und mit wem (Datum, Uhrzeit, Name/n und Funktion/en)?
  • 25) Was war der genaue Gegenstand dieser Gespräche?
  • 26) Gibt es schriftliche Aufzeichnungen zu diesen Gesprächen und falls ja, wer hat sie erstellt und wo werden diese verwahrt?
  • 27) Falls es keine schriftlichen Aufzeichnungen/Dokumentation gibt, weshalb?
  • 28) Haben Sie andere beauftragt in diesem Fall Gespräche behördenintern insbesondere mit der Landespolizeidirektion (LPD) Kärnten und seiner Direktorin über Pressearbeit und/oder der Zuständigkeit polizeilicher Stellen zu führen?
  • 29) Wenn ja, wen und mit welchem Ziel (insb. Name, Funktion, Datum und Uhrzeit)?
  • 30) Haben Sie eine mündliche oder schriftliche Weisung im Zusammenhang mit dem Unfall gegeben oder in sonstiger Weise offiziell oder inoffiziell interveniert?
  • 31) Wenn ja, wann, mit welchem Inhalt und auf welcher Rechtsgrundlage?
  • 32) Wenn nein, wie erklären sie den Aktenvermerk des Landeskriminalamts (LKA) Kärnten, wonach es in Zusammenhang mit einem Bootsunfall auf dem Wörthersee am 2. Juni 2017 eine Intervention des Innenministeriums gab?
  • 33) War die Direktorin des Landeskriminalamts (LKA) Kärnten am 2. Juni mit dem Bootsunfall befasst?
  • 34) Wenn ja, warum und auf welcher Rechtsgrundlage?
  • 35) Welche Handlungen hat die Direktorin des Landeskriminalamts (LKA) Kärnten an diesem Tag in diesem Zusammenhang gesetzt, auf welcher Rechtsgrundlage, und wann (Uhrzeit)?
  • 36) Hat die Direktorin des Landeskriminalamts (LKA) Kärnten mittelbar oder unmittelbar eine Weisung im Zusammenhang mit dem Unfall erteilt oder in sonstiger Weise interveniert?
  • 37) Wenn ja, was war der Inhalt der Weisung bzw. der Intervention?
  • 38) Warum und auf welcher Rechtsgrundlage wurde die Weisung gegeben / die Intervention durchgeführt?
  • 39) Wie erklären Sie, dass der Aktenvermerk als Irrtum bezeichnet wird, aber tatsächlich sehr präzise und mit dem passenden Fachvokabular der Vorgang einer Ministerweisung und mittelbaren Weisung der LPD-Direktorin geschrieben wird, was nahe legt, dass der Sachverhalt sich so zugetragen hat?
  • 40) Wer hat veranlasst, dass die Pressearbeit ausschließlich vom LPD erfolgen soll und auf welcher Rechtsgrundlage sowie wann (Name, Funktion, Datum, Uhrzeit und Rechtsgrundlage)?
  • 41) Warum wurde per Weisung die Übertragung der Pressearbeit auf die LPD veranlasst und auf welcher Rechtsgrundlage (insb. Datum und Uhrzeit)?
  • 42) Ist der Halbsatz „… bis auf die bereits vorliegende TM keine weitere Berichterstattung darüber zu verfassen“ als Weisung zur Informationssperre über den Unfall gegenüber Medien zu verstehen?
  • 43) Wenn ja, warum wurde diese Weisung erteilt und auf welcher Rechtsgrundlage?
  • 44) Wenn nein, worauf bezieht sich der Halbsatz?
  • 45) Wann (Daten und Uhrzeiten) wurde in Folge jeweils an Sie – oder Ihre Kabinettsmitarbeiter/innen – über den Unfall behördenintern ein Bericht vorgelegt und auf welcher Rechtsgrundlage?
  • 46) Wurden Sie in Folge auf sonstige Art und Weise behördenintern über den Unfall und die damit iZm stehenden Erhebungen und Ermittlungen informiert und wann?

Die Details dazu lesen Sie in der aktuellen Printausgabe von News Nr.36.

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