Überwachung: Polizei braucht keinen Richter
Sicherheitspolizeigesetz macht IP-Daten sichtbar
Österreichs Polizei darf künftig ohne richterlichen Beschluss IP-Adressen von Internet-Usern anfordern, wenn "Gefahr im Verzug" ist. Der Nationalrat verabschiedete eine entsprechende Gesetzespassage des neuen Sicherheitspolizeigesetzes (SPG). Konkret dreht es sich bei der Neuerung um einen in letzter Minute eingebrachten Änderungsantrag der Abgeordneten Rudolf Parnigoni (SPÖ) und Günter Kößl (ÖVP), der die Auskunfspflicht der Netzbetreiber auf temporäre IP-Adressen festschreibt. Der Datenschutzrat, eigentlich Kontrollinstanz für solche Fälle, erfuhr von der Gesetzesänderung erst nach deren Verabschiedung, wie das Internetportal orf.at von Vorsitzenden Harald Wögerbauer erfuhr: "Die IP-Adressen waren nicht in der Begutachtung. Sie wurden dem Datenschutzrat nicht vorgelegt, und daher haben sie ihn auch nicht passiert." Ist Österreich also am besten Weg, ein Polizeistaat à la DDR zu werden?