Fakten
Zwölf Jahre Haft
für Vergewaltiger
Zusätzlich in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen worden
Ein einschlägig vorbestrafter Kinderschänder ist am Donnerstag vom Wiener Landesgericht für Strafsachen wegen Vergewaltigung einer Zehnjährigen zu insgesamt zwölf Jahren Haft verurteilt und im Hinblick auf die von ihm ausgehende Gefährlichkeit in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen worden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.