Fakten
Haftaufschub für Peter Westenthaler
Ex-Politiker bleibt zur Regelung seines beruflichen Fortkommens bis zum 20. August auf freiem Fuß
Das Wiener Landesgericht will dem beruflichen Fortkommen des ehemaligen FPÖ-Generalsekretärs und späteren BZÖ-Obmanns Peter Westenthaler keine groben Hindernisse in den Weg legen. Daher hat der rechtskräftig verurteilte Ex-Politiker am Mittwoch einen Strafaufschub bis zum 20. August bewilligt bekommen, wie Gerichtssprecherin Christina Salzborn in einer Presseaussendung bekannt gab.