Rauchverbot im Auto -
Ab 1. Juni wird gestraft

Erlass des Gesundheitsministeriums sieht Organmandate in Höhe von 50 Euro vor

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Die Kontrolle der Einhaltung des Verbots obliegt der Exekutive. "Im Regelfall wird in der ersten Zeit abgemahnt", sagte Alexander Marakovits, Sprecher des Innenministeriums. Das Gesundheitsministerium fordert im Erlass die zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden auf, die erforderlichen Voraussetzungen für die Einhebung von Organstrafverfügungen zu schaffen. Außerdem soll die Exekutive zur Einhebung einer Organstrafverfügung von zumindest 50 Euro ermächtigt werden. Ein Organmandat in Höhe von 50 Euro ist beispielsweise auch fällig, wenn Lenker gegen das Handyverbot am Steuer verstoßen.

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