20-Jähriger wegen Taliban-Mitgliedschaft in Leoben verurteilt

15 Monate Zusatzstrafe - Urteil nicht rechtskräftig

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Der Angeklagte wurde vom Schöffensenat in allen Punkten für schuldig befunden. Die Anklage lautete auf kriminelle Organisation, terroristische Vereinigung und die Tätigkeit als Ausbildner für terroristische Zwecke. Dass der Afghane bei den Taliban war, konnte er nicht leugnen, das ein Foto von ihm mit Waffe für Propagandazwecke im Internet verwendet wurde. Aber er erklärte, er sei vom Schulhof in Afghanistan entführt und in ein Ausbildungslager in Pakistan gebracht worden, dort habe man ihm eine Gehirnwäsche verpasst. Er wurde ausgewählt, mit einem Sprengstoffgürtel einen US-Flughafen in Afghanistan in die Luft zu jagen, doch er floh unmittelbar vor der geplanten Tat nach Österreich.

Diese Schilderungen glaubte der Schöffensenat offenbar nicht, denn der Angeklagte erhielt eine Zusatzstrafe von 15 Monaten. Er wurde bereits im Vorjahr in Leoben wegen versuchten Mordes zu sechs Jahren Haft verurteilt, da er einen Mitschüler mit einem Messer in den Kopf gestochen hatte. Er kündigte sofort Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an, das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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