Toter Rekrut
War es ein
Unfall oder Mord?
Rechtsvertreter: Laut Prüfbericht kann sich Waffe laden - Haftbeschwerde und Ablehnungsantrag gegen Gutachter eingebracht
Ein halbgeladenes Sturmgewehr 77 (StG 77) kann sich laden, wenn es zu Boden fällt. Das betonten am Dienstag die Rechtsvertreter eines 22-jährigen Bundesheerrekruten, der am 9. Oktober einen Kollegen in Wien-Leopoldstadt durch einen Schuss aus seinem Gewehr getötet hat. Farid Rifaat und Manfred Arbacher-Stöger beriefen sich dabei auf einen Prüfbericht der Bundeslehr- und Versuchsanstalt Ferlach. 1