Verschlussakte Ministervermögen

Bis Mitte März mussten die Regierungsmitglieder ihren Vermögensstatus der Rechnungshofpräsidentin melden. Wie es damit im Detail aussieht und welche Investments die Minister und Staatssekretäre während ihrer Amtszeit tätigen, bleibt der Öffentlichkeit aber verborgen - trotz Kritik des Europarats.

von
INVESTIGATIV - Verschlussakte Ministervermögen

Mittwoch, 17. Jänner 2018: Österreichs Bundeskanzler Sebastian Kurz gibt im Anschluss an den Besuch bei Deutschlands Kanzlerin Angela Merkel spät abends in der ARD der Talkmasterin Sandra Maischberger ein viel beachtetes TV-Interview. Auf ihre Frage "Aktien oder Sparkonto?" antwortete Kurz nach kleiner Nachdenkpause mit "Beides". Maischberger bohrte nach und wollte wissen "Dürfen Sie das noch als Kanzler?" - und er sagte darauf "Eigentlich schon".

Was darf ein Minister, was darf ein Kanzler eigentlich in Geldangelegenheiten? News fragte nach, wie es um Aktienbesitz und Vermögenswerte von Kurz und seinen Regierungskollegen bestellt ist. Sowohl der Kanzler als auch Minister und Staatssekretäre hielten sich bedeckt, wer in Aktien bzw. Immobilien investiert oder trotz Niedrigzinsen lieber auf das klassische Sparbuch setzt. Immerhin ließen sich Kanzler und Vizekanzler noch kurz vor der Nationalratswahl 2017 gegenüber News Grundsätzliches entlocken. Laut Sebastian Kurz sollte man "Kapitalanlagen möglichst breit streuen, um das Risiko zu minimieren". Heinz-Christian Strache bezeichnet sich in Geldangelegenheiten als "bedacht agierend und konservativ". Konkreter wollten sie auch nach der Wahl nicht werden, ebenso wenig ihre Regierungskollegen.

Lediglich von Finanzminister Hartwig Löger ist bekannt, dass er noch als Vorstandschef der Uniqa Versicherung am 12. November vorigen Jahres 2.000 Aktien seines Unternehmens zu einem Preis von je 8,55 Euro kaufte. Insgesamt betrug sein Aktienbestand zum 22. November 2017 exakt 12.500 Stück. Das weiß man deshalb, weil ein Topmanager eines börsennotierten Unternehmens Aktienkäufe in einem sogenannten Directors-Dealings-Verzeichnis veröffentlichen muss. Und das ist für jeden einsehbar.

Keine Pflicht zur Offenlegung

Für Politiker und im Speziellen für Regierungsmitglieder gilt dagegen keine Pflicht, ihre Geldgeschäfte offenzulegen. Welches Vermögen sie besitzen, welche Wertzuwächse sie während ihrer Zeit als Kanzler, Vizekanzler, Minister oder Staatssekretär lukrieren, bleibt der Allgemeinheit verborgen. Regierungssprecher Peter Launsky-Tieffenthal verweist auf das Unvereinbarkeits-und Transparenzgesetz: In diesem sei genau geregelt, was für Volksvertreter erlaubt ist und was nicht. Demnach müssen National-und Bundesräte generell melden, aus welchen Tätigkeiten sie -neben ihrer Mandatsausübung - welche Einnahmen lukrieren und wie hoch diese sind.

Für Minister und Staatssekretäre gilt der strengere Paragraf 3a des Gesetzes: Demnach müssen sie binnen drei Monaten nach Amtsantritt dem Rechnungshofchef ihre Vermögensverhältnisse offenlegen. Darunter fallen Liegenschaften, Kapitalvermögen, Unternehmen und Anteilsrechte an Unternehmen sowie die Verbindlichkeiten. Alle zwei Jahre müssen diese Informationen aktualisiert und nach dem Ausscheiden aus dem Amt nochmals gemeldet werden. Diese Informationen sind der Öffentlichkeit jedoch nicht zugänglich.

»Die Regierungsmitglieder melden ihren Vermögensstatus der Rechnungshofpräsidentin. Damit ist dem Gesetz genüge getan«

Aus dem Büro von Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker heißt es dazu, die entsprechende Aufforderung sei an die neuen Regierungsmitglieder verschickt worden, und die Meldung sei wie üblich erfolgt. Die Frist dafür endete am 18. März. "Damit ist alles in Ordnung und dem Gesetz Genüge getan", sagt Regierungssprecher Launsky-Tieffenthal.

Transparenz-und Korruptionsexperten geht das jedoch viel zu wenig weit: "Die geltenden Bestimmungen sind völlig unzureichend und zahnlos", sagt Franz Fiedler von Transparency International (TI), selbst zwölf Jahre lang Rechnungshofpräsident: "Es gibt keinerlei Möglichkeit, zu kontrollieren, ob die Angaben vollständig sind beziehungsweise stimmen oder nicht -und es gibt keinerlei Sanktionen für den Fall, dass sie falsch sind." Der Rechnungshofpräsident könne "lediglich mahnen", was er in dieser Funktion auch mehrmals gemacht habe, so Fiedler.

Dass die Regierungsmitglieder die Informationen nur alle zwei Jahre auf den Letztstand bringen müssen, sei ebenfalls nicht effektiv. "Es ist naiv, zu glauben, wenn jemand wirklich unlautere Geschäfte macht, dass er das gerade bis zum Ende der Meldefrist tun wird", sagt der Ex-Rechnungshof-Präsident. Zudem könnten zumindest theoretisch auch Familienmitglieder in Malversationen involviert sein.

Sollte es tatsächlich zu außergewöhnlichen bzw. verdächtigen Vermögenszuwächsen kommen, kann der Rechnungshofpräsident laut Gesetz jedenfalls dem Nationalratspräsidenten berichten. Letzterer könne auch von sich aus jederzeit eine Berichterstattung verlangen, so Fiedler: "Was der Nationalratspräsident unternimmt oder auch nicht, bleibt allein dessen Angelegenheit beziehungsweise der Partei, der er angehört." Auch Irmgard Griss, Ex-Präsidentin des Obersten Gerichtshofs und jetzt Abgeordnete der Neos, für die sie auch im parlamentarischen Unvereinbarkeitsausschuss sitzt, ist mit der "viel zu wenig strengen" Regelung unzufrieden. Die Vermögenssituation der Regierungsmitglieder müsse und solle offengelegt werden, fordert Griss: "Warum soll das die Öffentlichkeit nicht erfahren? Welche Interessen werden dadurch geschützt?" Angesichts der ungenügenden Kontrollmeldungen seien Insidergeschäften Tür und Tor geöffnet. "Wenn jemand während der vorgeschriebenen Zweijahresfrist Geschäfte macht oder Aktien kauft und wieder verkauft, wird das nicht erfasst", sagt Griss.

Zugang zu Insiderinfos

Immerhin hätten die Regierungsmitglieder Zugang zu Informationen, was bei börsennotierten Unternehmen, an denen die Republik beteiligt ist - wie OMV, Telekom Austria oder Post -, geplant sei. Informationen, die durchaus kursrelevant seien und damit für einen möglichen Insider einen Gewinn bedeuten könnten.

Ein theoretisches Beispiel zur Illustration: Derzeit sind die Uniqa-Aktien von Finanzminister Hartwig Löger -sofern er sie noch besitzt -rund 9,60 Euro pro Stück wert. Er hätte damit in rund viereinhalb Monaten einen Wertzuwachs von rund elf Prozent gemacht. Angesichts der aktuellen Zinssituation kein schlechter Ertrag. Es ist für Löger natürlich völlig legitim, Aktien seines ehemaligen Unternehmens zu besitzen, zumal er deren Kauf seinerzeit auch offengelegt hat. Anders wäre die Situation aber, wenn ein Regierungsmitglied und jemand aus dessen Umfeld Aktien eines Unternehmens mit staatlicher Beteiligung im Vorfeld einer wichtigen Entscheidung, von der er Kenntnis hat, erwerben würde, so die Kritiker der geltenden Bestimmungen.

Tatsächlich ist Österreichs Politikern in puncto Offenlegung von Vermögen und Einkünften im Vergleich oft mehr erlaubt als in anderen Ländern.

Großbritannien gilt in puncto Offenlegung als Best-Practice-Beispiel: Dort gibt es für Minister und Parlament einen strengen Verhaltenskodex und Regeln für Folgetätigkeiten von Ministern. Letztere gibt es auch in Deutschland, wo Sanktionen gegen Verstöße verhängt werden können. In Frankreich wurde eine eigene Behörde eingerichtet, die von einem Ex-Staatsanwalt geleitet wird und die strenge Prüfungen durchführen kann. Schon vor fünf Jahren haben dort Regierungsmitglieder ihre Vermögensverhältnisse preisgegeben.

In den USA müssen Finanzverhältnisse offengelegt werden, um Interessenskonflikte zu vermeiden. In Schweden gibt es ebenfalls einen Verhaltenskodex, dort sind die Steuererklärungen aller Bürger -und somit auch aller Politiker -im Internet öffentlich einsehbar.

Der Status quo in Österreich widerspreche daher den internationalen Gepflogenheiten und schade dem Renommee Österreichs, befindet Transparency-Ehrenpräsident Fiedler: "Es ist nicht einzusehen, warum sich die Regierungsmitglieder vor einer Offenlegung drücken."

Kritik des Europarats

Nicht von ungefähr hat auch der Europarat in seinem GRECO-Bericht (Group of States against Corruption) den Status quo in Österreich kritisiert: Die Transparenzregeln seien zu schwammig und zu wenig streng. Während die Regierungsmitglieder dem Rechnungshof-Präsidenten immerhin eine, wenn auch nicht überprüfbare und sanktionslose, Vermögensaufstellung übermitteln müssen, brauchen die übrigen Nationalratsabgeordneten lediglich ihre Nebeneinkünfte dem Unvereinbarkeitsausschuss melden. "Deren Vermögen wird überhaupt nicht offengelegt, was im GRE-CO-Bericht auch zu Recht bemängelt wird", erklärt Politikwissenschaftler und TI-Beiratsmitglied Hubert Sickinger. Auch er ortet die "Möglichkeit für klassische Insidergeschäfte". Das gehöre unterbunden.

Österreich wurde von GRECO deshalb eine Frist bis Ende April 2018 gesetzt, um deren Empfehlungen umzusetzen. Nämlich "die bestehenden Meldevorschriften zu überprüfen und einheitliche und aussagekräftige Angaben zu Vermögen, Schulden und Verbindlichkeiten sowie genauere Angaben zu den Einkünften ... und auch Informationen über Ehepartner und Unterhaltspflichtige aufzunehmen". Weiters regt GRECO an, dass diese Meldungen "von einem unabhängigen, mit rechtlichen Mitteln ausgestatteten Organ überwacht","Sanktionen verhängt" und "die Öffentlichkeit darüber informiert werden" sollte.

Daneben empfiehlt der Europarat auch die Erarbeitung eines Verhaltens-bzw. Ethikkodexes für Abgeordnete, ein klareres Meldesystem für Nebeneinkünfte samt Offenlegung etwaiger Interessenkonflikte, interne Regeln im Parlament für Geschenkund Vorteilsannahmen sowie verbesserte Regeln für Lobbyingtätigkeiten von Parlamentariern.

Vor Kurzem bekam Österreich einen Aufschub der Frist bis Ende Juni. Laut Karl-Heinz Grundböck, Kommunikationschef des Parlaments, ist der Prozess dazu im Laufen: "Alle Klubs, Nationalrat, Bundesrat und Landtage sind damit befasst."

Geschehen sei bisher so gut wie nichts, entgegnet freilich Sickinger, der eine insgesamt "unbefriedigende Situation" konstatiert. Bisher habe es dazu "nicht einmal eine Diskussion über Änderungen auf gesetzlicher Basis" gegeben. Nachsatz: "Es wird Zeit, dass man sich damit endlich auseinandersetzt."

Dann werden der Kanzler und seine Regierungskollegen auch genauer wissen, was sie in Geldangelegenheiten dürfen oder nicht.

Lesen Sie hier: Die Nebeneinkünfte der Nationalratsabgeordneten - wer am meisten dazu verdient und was erlaubt ist