Die Nebeneinkünfte der
Nationalratsabgeordneten

Wer am meisten dazu verdient und was alles erlaubt ist

Während Regierungsmitglieder prinzipiell keinen zusätzlichen Beruf mit Erwerbsabsicht ausüben dürfen, gilt das für Mitglieder des Nationalrates (und des Bundesrates) nicht. Allerdings müssen Nationalratsabgeordnete ihre Nebeneinkünfte offenlegen. Wer am meisten dazu verdient und was alles erlaubt ist.

von
Transparenz - Die Nebeneinkünfte der
Nationalratsabgeordneten

Mitglieder des National- und Bundesrates sind nach dem Unvereinbarkeits- und Transparenz-Gesetz verpflichtet, bestimmte Nebentätigkeiten wie leitende Stellungen oder Funktionärstätigkeiten und die daraus resultierenden Vermögensvorteile zu melden.

Die Mitglieder der Regierung, die Staatssekretäre, die Mitglieder der Landesregierungen und in Wien der Bürgermeister mussten übrigens bis März 2018 ihren Vermögensstatus der Rechnungshofpräsidentin melden: Das betrifft laut Gesetz unter anderem Liegenschaften, Unternehmen und Anteilsrechte an Unternehmen. Öffentlich zugänglich sind diese Informationen - im Gegensatz zu den Abgeordneten - jedoch nicht.

Verschlussakte Ministervermögen: Lesen Sie im News (Heft Nr. 15/2018) alles rund um den öffentlich nicht einsehbaren Vermögensstatus der Regierungsmitglieder.

Die Abgeordneten mit den höchsten zusätzlichen Bezügen

Grundsätzlich dürfen Nationalratsabgeordnete sich also etwas dazuverdienen. Allerdings müssen sie die durchschnittlichen monatlichen Bruttobezüge aus diesen Tätigkeiten in bestimmten Kategorien angeben*:

  • Kategorie 1: 1 bis 1.000 Euro
  • Kategorie 2: 1.001 bis 3.500 Euro
  • Kategorie 3: 3.501 Euro bis 7.000 Euro
  • Kategorie 4: 7.001 Euro bis 10.000 Euro
  • Kategorie 5: über 10.000 Euro

*Die Meldefrist für 2017 endet am 30.06. 2018; für 2018 am 30.06. 2019.

In die Kategorie 5 mit den höchsten Vermögensvorteilen fallen für das Jahr 2017: Martin Engelberg mit voraussichtlich über 10.000 Euro an Nebeneinkünften. Er wurde am 9. November 2017 als Nationalratsabgeordneter der ÖVP angelobt und ist nebenbei als Unternehmensberater tätig. Unter anderem ist er Geschäftsführer der Vienna Consulting Group GmbH in Wien.

FPÖ-Abgeordneter Christian Ragger verdient zusätzlich durch seinen Beruf als Rechtsanwalt gutes Geld. ÖVP-Abgeordneter und Mathematiker Rudolf Taschner bezieht zusätzliche Einkünfte aus seiner Tätigkeit als Professor an der Technischen Universität Wien und durch die Leitung eines Thinktanks an der Wiener Wirtschaftskammer.

In Kategorie 4 stuft sich der SPÖ-Abgeordnete und Vorsitzender der GPA-djp Wolfgang Katzian. Er ist neben seiner Gewerkschaftstätigkeit noch Vorsitzender des Aufsichtsrates beim Fußballklub Austria Wien und Vorstandsmitglied bei der "Staatsdruckerei Mitarbeiter Privatstiftung".

Ein weiterer Abgeordneter, der zwischen 7.001 Euro bis 10.000 Euro brutto monatlich dazuverdient, ist SPÖ-Sozialsprecher Josef Muchitsch. Er ist Bundesvorsitzender der Gewerkschaft Bau-Holz und Obmann der Betrieblichen Vorsorgekasse GesmbH (BUAK).

Insgesamt 23 Politiker fallen in die Kategorie 3, der Rest der Nationalratsabgeordneten teilt sich auf die beiden untersten Kategorien auf. Die Einkünfte mancher Abgeordneter, wie beispielsweise jene des ÖVP-Abgeordneten Werner Amon, sind für 2017 noch nicht angegeben, da die Meldefrist erst Ende Juni 2018 endet.

Hier finden Sie die öffentlich zugängliche Gesamtliste der gemeldeten Tätigkeiten und Einkommenskategorien von Nationalratsabgeordneten.

Lobbyismus und Politik

Stellt sich noch die Frage nach dem Einfluss der Tätigkeiten auf die politische Arbeit: Dürfen Nationalratsabgeordnete Lobbyisten sein? 2013 wurde das Österreichische Lobbyregister geschaffen, um Lobbyismus transparenter zu machen. Die Registrierungspflicht besagt, dass Lobbying-Unternehmen, Unternehmen, die Lobbyisten beschäftigen, und Interessenverbände in das Register des Justizministeriums einzutragen sind. Diese Liste ist zu großen Teilen öffentlich einsehbar.

Wer sich nicht in die Liste eintragen lässt, aber eine Lobbying-Tätigkeit ausübt begeht laut Lobbying- und Interessenvertretungs-Transparenz-Gesetz "eine Verwaltungsübertretung und ist, sofern die Tat nicht mit gerichtlicher Strafe bedroht ist, mit Geldstrafe bis zu 20 000 Euro, im Fall der wiederholten Tatbegehung bis zu 60 000 Euro, zu bestrafen."

Laut der NGO "Transparency International – Austrian Chapter" (TI-AC) verbietet das Lobbying-Gesetz auch "Politikern und öffentlich Bediensteten die Tätigkeit für eine Lobbying-Agentur oder als selbständiger Lobbyist, eine Nebentätigkeit in einem privatwirtschaftlichen Betrieb ist jedoch (meldepflichtig) erlaubt – auch in dessen PR- bzw. Lobbying-Abteilung."

Weiterhin stark vertreten unter den Abgeordneten ist durch den Bauernbund die "Lobby" der Agrarwirte. Auch wenn der Bauernbund nicht ins Lobbying- und Interessenvertretungsregister eingetragen ist der Einfluss der Dachorganisation in der Politik unbestritten.