Strache bestreitet Vorwürfe zu Anwaltskosten

"Gibt nichts, was die FPÖ zurückfordern könnte"

Die Wiener FPÖ gab bekannt, ihren Ex-Chef Heinz-Christian Strache verklagen zu wollen. Sie überlegt, per Gericht 500.000 Euro an Anwaltskosten für im Zusammenhang mit der Ibiza-Affäre zurückzufordern. Strache selbst bestreitet, dass die Partei für die Kosten überhaupt aufkam.

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Rosenkrieg - Strache bestreitet Vorwürfe zu Anwaltskosten

Der Zwist zwischen der Freiheitlichen Partei und ihrem Ex-Obmann Heinz-Christian Strache geht weiter. Am Sonntag gab die Wiener Landesgruppe an, eine Klage gegen Strache zu überlegen und die Anwaltskosten, die im Zusammenhang mit der Ibiza-Affäre entstanden sind, zurückzufordern. Dabei gehe es um eine Summe von 500.000 Euro, die die Partei ihrem Ex-Chef finanzierte. Allerdings nur unter der Bedingung, dass dieser kein parteischädigendes Verhalten an den Tag lege - was eben nun nicht mehr der Fall sei.

»Es gibt nichts, was die FPÖ zurückfordern könnte«

Strache selbst bestreitet heute laut "Österreich", dass die Partei für die Kosten überhaupt aufgekommen sei. "Es gibt nichts, was die FPÖ zurückfordern könnte", sagte Straches Anwalt zu der Tageszeitung.

DAÖ spricht von "Nebelgranate"

Die unterschiedlichen Angaben zu den Kosten haben zudem einen weiteren Schlagabtausch zwischen den Freiheitlichen und der neu gegründeten Allianz für Österreich geführt. DAÖ-Klubchef Karl Baron sprach in einer Aussendung am Dienstag von einer "Nebelgranate" der Blauen, der Wiener FPÖ-Landesparteisekretär Michael Stumpf warf diesem daraufhin Gedächtnislücken vor.

Die Freiheitlichen versuchten, ihren ehemaligen Obmann Strache mit der Rückforderung von angeblichen Anwaltskosten in der Höhe von 500.000 Euro "weiter zu beschädigen", fand Baron. Sollte die Wiener FPÖ diese "wiederkehrenden Unwahrheiten" nicht klarstellen, werde man sich gegen diese "Schmutzkübelkampagne" mit allen rechtlichen Mitteln wehren, kündigte er an.

Stumpf wiederum hielt seinen ehemaligen Parteikollegen vor, selbst bei der FPÖ-Vorstandssitzung, "bei der die Bedingungen für die Übernahme- bzw. Rückzahlungsbedingungen der Anwaltskosten beschlossen wurden", anwesend gewesen zu sein und auch zugestimmt zu haben. Und weiter: "Wenn es diesbezüglich beim DAÖ Gedächtnislücken zu füllen gibt, helfen wir gerne dabei auf die Sprünge. Die FPÖ wünscht noch einen schönen Tag in der DAÖ-Parallelwelt."