Fakten
Böller-Prozess in Graz muss teilweise wiederholt werden
Der Prozess um zwei Tote bei einer illegalen Böllerherstellung muss teilweise wiederholt werden.
Der Prozess um zwei Tote bei einer illegalen Böllerherstellung muss teilweise wiederholt werden. Vor einem Jahr sind acht Angeklagte wegen vorsätzlicher Gemeingefährdung verurteilt worden, in fünf Fällen wurde das Urteil aufgehoben. Unter anderem muss der Auftraggeber, der zu acht Jahren Haft verurteilt worden war, erneut erscheinen, hieß es auf APA-Anfrage seitens des Grazer Straflandesgerichts.