Insgesamt nominierte die Regierung laut der der APA vorliegenden Liste, die am Mittwoch im Ministerrat beschlossen werden soll, 59 Räte. Dazu kommen noch 59 von den Uni-Senaten bereits in den vergangenen Monaten bestellte Personen. Die Funktionsperiode der Räte beginnt bereits Anfang März. Bis April müssen die von Regierung und Senat bestellten Ratsmitglieder an jeder Uni noch ein weiteres Mitglied wählen, um den jeweiligen Rat komplett zu machen.
Bekannte Namen auf Liste
Auch sonst finden sich einige bekannte Namen auf der Liste, die am Mittwoch im Ministerrat beschlossen werden soll. Der Genetiker Markus Hengstschläger wird erneut an der Uni Linz nominiert, Infineon-Chefin Sabine Herlitschka und Ex-IV-Präsident Veit Sorger an der Technischen Universität (TU) Wien. Die ehemalige steirische Landesrätin und Fachhochschul-Geschäftsführerin Kristina Edlinger-Ploder wird Rätin an der Medizin-Uni Innsbruck, der Generaldirektor der Pensionsversicherungsanstalt, Winfried Pinggera, an der Medizin-Uni Graz und der Energie-AG-Generaldirektor Werner Steinecker an der Kunstuni Linz.
Umstrittener Burschenschafter zieht ein
Der angeblich bis zuletzt umstrittene Burschenschafter Alois Gruber zieht in den Uni-Rat der Uni Graz ein. Auch sonst sind einige Burschenschafter in den Räten vertreten - etwa der Professor an der Technischen Universität München, Reinhard Kienberger, an der TU Graz oder der Mediziner Reinald Riedl an der Universität Wien.
Was ist der Uni-Rat?
Der Uni-Rat ist in etwa mit dem Aufsichtsrat eines Unternehmens vergleichbar. Zu seinen wichtigsten Aufgaben zählen die Wahl des Rektors aus einem Dreiervorschlag des Senats, die Genehmigung von Entwicklungsplan, Organisationsplan und Leistungsvereinbarungs-Entwurf der Uni sowie die Zustimmung zum Budgetvoranschlag des Rektorats.
Heuer müssen Senate und Regierung zum ersten Mal grundsätzlich eine 50-prozentige Frauenquote einhalten (bisher 40 Prozent). Außerdem dürfen die Universitätsräte künftig nicht mehr vollkommen frei über die Höhe ihrer Vergütung entscheiden. Stattdessen wird für einfache Ratsmitglieder eine Höchstgrenze von 1.000 Euro im Monat eingeführt, Vorsitzende werden mit höchstens 1.500 Euro entlohnt.