Schulschwänzen: Wie sinnvoll
sind höhere Geldstrafen?

Lehrervertreter Kimberger sieht Verwaltungsstrafe als „letztes Mittel“.

Schulschwänzen soll, wenn es nach Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) geht, in Zukunft teuer werden. Der von ihm vorgelegte Gesetzesentwurf sieht eine Strafe von 110 bis maximal 660 Euro vor. Das bisherige mehrstufige Konzept soll vereinfacht und Strafen somit schneller umgesetzt werden. Aber wie sinnvoll sind diese Geldbußen überhaupt?

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Blau machen - Schulschwänzen: Wie sinnvoll
sind höhere Geldstrafen?

Allem vorweg: „Schulschwänzen ist kein Massenphänomen“, das betont Paul Kimberger, Bundesleitung der Gewerkschaft Pflichtschullehrerinnen und Pflichtschullehrer. Rund 2500 Anzeigen wegen Schulschwänzen gibt es laut dem Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung in Österreich jährlich. Das ist bei über einer Millionen Schülerinnen und Schülern eine verschwindend geringe Zahl. Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) sagt den wenigen Schwänzern aber jetzt den Kampf an: Die Strafen für Schulschwänzer – oder vielmehr deren Eltern - sollen zukünftig 110 bis maximal 660 Euro betragen und das Verfahren beschleunigt werden.

Geldstrafe als letzter Schritt

„Eine Geldstrafe sollte das allerletzte Mittel sein“, betont Paul Kimberger, Bundesleitung der Gewerkschaft Pflichtschullehrerinnen und Pflichtschullehrer. Er betrachtet das Einsetzen von Geldbußen mit Vorsicht, aber es gebe Fälle, bei denen „nichts anderes mehr hilft“. Die Strafe sieht er als präventive Maßnahme. Ähnlich wie bei einem Polizisten, der am Straßenrand stehe, um Verkehrssünder zu erwischen, schrecke die reine Androhung davon ab, ob dies „nachhaltig betrachtet die pädagogisch sinnvollste Maßnahme ist, sei dahingestellt“.

»Der fünfteiligen Stufenplan war in der Praxis vollkommen untauglich«

Auch wenn der Lehrervertreter in Bezug auf Geldstrafe zurückhaltend ist, begrüßt er die Neuregelungen, denn sie vereinfachen den enormen Verwaltungs- und Bürokratieaufwand, der aktuell herrsche. Derzeit beginnt ein Verfahren wegen Schulschwänzens erst "im Fall des unentschuldigten Fernbleibens im Ausmaß von fünf Tagen, 30 Unterrichtsstunden in einem Semester oder drei aufeinander folgenden Tagen". In einem fünfstufigen Verfahren wird erst der Direktor. Schulpsychologen, Schulaufsicht im eventuell die Jugendwohlfahrt kontaktiert, bevor es zur letzten Möglichkeit, der Verwaltungsstrafe von maximal 440 Euro, kommt. „Der fünfteiligen Stufenplan war in der Praxis vollkommen untauglich“, so Kimberger, der sich schon öfter deshalb „an den Kopf greifen“ musste.

Von Null-Bock bis zu prekären Verhältnissen

Eine alleineige Geldstrafe reicht Kimberger allerdings nicht, es brauche ein „Maßnahmenbündel“. Und so sei es wichtig zuerst das Gespräch mit dem Schüler und Eltern zu suchen, denn man müsse sich klar werden was hinter dem Schwänzen steckt. Die Gründe für das Phänomen sind breit gefächert und das Klischee, dass vor allem Kinder aus sozialschwachen Familien der Schule fernbleiben, trifft nicht grundsätzlich zu. Während es bei manchen Kindern und Jugendlichen schlicht eine „Null-Bock-Stimmung“ ist, liegt es bei anderen an sozialen oder familiären Problemen. Dies kann ein Kreislauf in der Familie aus Elternversagen, Erziehungsunfähigkeit, Alkoholismus, Gewalt oder Kriminalität sein, den es zu durchbrechen gilt.

Neos und SPÖ gegen "Strafpädagogik"

Politischen Gegenwind bekommt der Bildungsminister von verschiedenen Seiten, die ihre Kritik vor allen in der Bekämpfung der Ursachen für Schulschwänzer begründen. „Anstatt einfach die Strafen zu verschärfen und zu hoffen, dass sie abschreckend wirken, sollte vielmehr mehr in Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter sowie spezialisierte Beratungslehrkräfte investiert werden“, heißt es von Matthias Strolz (Neos). Und auch die SPÖ kritisiert die „Strafpädagogik“. Die ehemalige Bildungsministerin Sonja Hammerschmid sieht hier "besonders jene Familien, wo es sozial ohnehin schwierig ist" getroffen. Schulschwänzen habe in der Regel viel tieferliegende Gründe wie etwa Schulangst, Mobbing oder familiäre Probleme. Diese würden nicht mit einer Verwaltungsstrafe gelöst.

Durch Schulschwänzen geht, wie der Lehrervertreter beschreibt, wichtige Unterrichtszeit verloren. Das wäre vielen Schülern und auch Eltern nicht klar. Kimberger hat großes Vertrauen in die Lehrerinnen und Lehrer, dass sie alles tun, dies zu vermitteln, ohne dass es zu einer Geldstrafe kommen muss, denn niemand wolle ein Kind bestrafen.