Hohe Strafen
für Schulschwänzer

Schulschwänzer, bzw. ihre Eltern müssen in Zukunft tief in die Tasche greifen. Bisher lag der maximale Strafrahmen bei 440 Euro.

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Schule - Hohe Strafen
für Schulschwänzer

Mit einem Strafrahmen von 110 bis maximal 660 Euro sollen notorische Schulschwänzer künftig bedacht werden können. Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) möchte die bisherige komplexe Regelung mit einem fünfstufigen Verfahren bis zur Verhängung einer Strafe von höchstens 440 Euro in Zusammenarbeit mit Lehrern und Direktoren deutlich vereinfachen, hieß es aus dem Ministerium zu entsprechenden Medienberichten.

Strafen in der Höhe von 660 Euro seien der "oberste Rahmen", die tatsächliche Gestaltung der Höhe sei noch "Manövrier- und Verhandlungsmasse", betonte Faßmann. Das bisherige Modell mit seinen zahlreichen Eskalationsstufen sei jedenfalls "viel zu komplex" und werde nur in den seltensten Fällen schlagend. Das Ziel sei "ein vereinfachtes System, wie man mit Schulpflichtverletzungen umgeht". Das Modell werde nun zusammen mit Pädagogen ausgearbeitet. Für den Minister ist etwa vorstellbar, dass am Ende ein an die Gelben und Roten Karten im Fußball angelehntes System stehen könnte.

Eine Novelle im Schulpflichtgesetz könnte es noch im ersten Quartal 2018 geben, bestätigte das Ressort Berichte in mehreren Tageszeitungen am Dienstag. Gelten würde die neue Regelung dann ab Beginn des kommenden Schuljahres. Eine Verschärfung der disbezüglichen Bestimmungen wurde bereits im Regierungsprogramm angekündigt.

Unentschuldigtes Fernbleiben

Das bisher geltende Verfahren bei Schulpflichtverletzungen ist seit dem Schuljahr 2013/14 in Kraft. "Im Fall des nicht regelmäßigen Schulbesuchs im Ausmaß von fünf Tagen, 30 Unterrichtsstunden in einem Semester oder drei aufeinander folgenden Tagen unentschuldigten Fernbleibens vom Unterricht" kommt es zu Anwendung. Der fünfteilige Stufenplan sieht dann zunächst verpflichtende Gespräche mit Eltern und Schülern sowie die Einschaltung von Direktor, Schulpsychologen, Schulaufsicht und eventuell Jugendwohlwohlfahrt vor. Hilft das alles nicht, können Verwaltungsstrafen bis 440 Euro verhängt werden.

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