Doskozil hat Neusiedler See-Verordnung kundgemacht

Nur Fischer, Seehütten-Besitzer und Anrainer dürfen an burgenländische Gewässer

Burgenlands Landeshauptmann Hans Peter Doskozil (SPÖ) hat Donnerstagabend seine Verordnung zu Zutrittsverboten "an Gewässern" kundgemacht. Demnach ist bis 30. April das Betreten von Seebädern, Stegen, Hütten und Hafenanlagen an Gewässern - das weitaus größte ist der Neusiedler See - verboten, ausgenommen Fischer, Seehütten-Besitzer und "regionale Naherholung".

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Erholungsgebiet - Doskozil hat Neusiedler See-Verordnung kundgemacht © Bild: iStockphoto.com

Was "regionale Naherholung" ist, wird erklärt: Darunter wird "eine solche für Personen mit Wohnsitz im Umkreis von 15 km zum Erholungsgebiet verstanden". Ausgenommen vom Zutrittsverbot sind auch Einsatzfahrten von Blaulichtorganisationen, der versorgungskritischen Infrastruktur und der Gewässeraufsicht. Und: Bezirksverwaltungsbehörden können weitere Ausnahmen gewähren, wenn das Betretensverbot für einzelne Bereiche "unverhältnismäßig" ist.

Kritik von FPÖ und NEOS

Über das jetzt gelockert wieder eingeführte Zutrittsverbot - das ohne Ausnahmen bis zum Ostermontag gegolten hatte - haben sich u.a. FPÖ und NEOS empört. Sie beklagten, dass damit "Tourismusgäste zweiter Klasse" (FPÖ) geschafft würden - bzw. willkürlich und unzulässig die Freiheit beschränkt (NEOS) werde.

Die Verordnung verweist auf das COVID-19-Maßnahmengesetz der Regierung, auch was die Strafe betrifft: Zuwiderhandeln gegen diese Verordnung ist als Verwaltungsübertretung mit einer Geldstrafe bis 3.600 Euro zu bestrafen.

Polizei kontrolliert Zutrittsbeschränkungen

Die Einhaltung der Zutrittsbeschränkungen für Seebäder am Neusiedler See wird von der Polizei kontrolliert, teilte Brigitte Novosel vom burgenländischen Koordinationsstab Coronavirus mit. Es seien allerdings keine verstärkten Kontrollen angeordnet, die Polizei werde die Aufgabe im Rahmen der generellen Überwachung der Covid-19-Maßnahmen übernehmen.

Die 15-Kilometer-Regelung werde von der Stelle aus gemessen, an der die Person angetroffen wurde. Der Wohnsitz oder Nebenwohnsitz dürfe nicht mehr als 15 Kilometer Luftlinie von diesem Standort entfernt sein. Wo eine Person ihren Wohnsitz habe, werde über das geografische Informationssytem (GIS) kontrolliert. "Man muss natürlich keinen Meldezettel mithaben", betonte Novosel.

Bevölkerung um Verständnis gebeten

Generell bitte man die Bevölkerung um Verständnis. Es gehe bei der Verordnung um eine "kontrollierte Öffnung des Sees". In Zeiten der Coronakrise solle verhindert werden, dass zu viele Menschen in Seebädern zusammentreffen. In nächsten Schritten werde der Zutritt dann wieder erweitert. Die Verordnung, die den Zutritt zu Seebädern auf Fischer, Seehütten-Besitzer und Menschen, die im Umkreis von 15 Kilometern wohnen, beschränkt, gelte vorerst 14 Tage.

Verordnung laut Verfassungsrechtler unzulässig

Verfassungsjurist Heinz Mayer hält die Zutrittsbeschränkungen in Seebädern am Neusiedler See aufgrund des Coronavirus für unzulässig. Es handle sich dabei um eine Einschränkung der Bewegungsfreiheit. Diese sei im Sinne des Gesundheitsschutzes zwar möglich, die Beschränkung nach dem Wohnsitz sei aber "unsachlich" und habe "mit Gesundheitsschutz nichts zu tun", sagte er am Freitag.

"Es wäre möglich, die Zahl der Personen, die eingelassen werden, zu beschränken oder die Seebäder ganz zu sperren", betonte Mayer. Dass nur Menschen, die in einem Umkreis von 15 Kilometern wohnen, die Seebäder betreten dürfen und damit Gruppen aufgrund ihres Wohnsitzes ausgeschlossen werden, halte er allerdings nicht für verfassungskonform. Das Abstellen auf den Wohnsitz als Kriterium sei unsachlich. "Es könnte immerhin auch sein, dass Ortsansässige nicht in die Seebäder wollen und Menschen, die weiter weg wohnen, wollen, dürfen aber nicht."