Verstoß gegen 3G-Regel: Wer zahlt die Strafe?

Eben erst wurden die Corona-Maßnahmen gelockert, schon wurden sie wieder verschärft. Zur Discos, Clubs und Co. haben nur noch Gäste mit vollem Impfschutz oder PCR-Test Zutritt. Bei einem Verstoß drohen Strafen bis zu 3.600 Euro. Doch wer muss sie zahlen?

von Gastronomie - Verstoß gegen 3G-Regel: Wer zahlt die Strafe? © Bild: iStockphoto.com

Seit dem 22. Juli gelten wieder verschärfte Regelungen für die Nachtgastronomie. Nur noch Gäste mit vollem Impfschutz oder PCR-Test haben Zutritt zu Tanzlokalen, Clubs und Diskotheken. Parallel dazu haben Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein und Tourismusministerin Elisabeth Köstinger schärfere 3G-Kontrollen, unter anderem durch die Polizei, für die gesamte Gastronomie angekündigt. Gastwirte und deren Mitarbeiter sind dazu angehalten, verstärkt auf die Einhaltung der 3G-Regel zu achten. Die Nichtbeachtung kann mitunter teuer werden. Dies wirft auch arbeitsrechtliche Fragen auf: Wer muss im Fall des Falles die Strafe zahlen? Was droht einem Kellner, der Gäste ohne Prüfung des 3G-Nachweises einlässt und bedient? Das Vorlagenportal für Arbeitsrecht und Personalverrechnung gibt Antwort.

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Wer muss die Strafe zahlen?

Gegen Gäste ohne 3G-Nachweis kann ein Organmandat von 90 Euro ausgestellt werden. Dem Gastronomieunternehmer droht eine Verwaltungsstrafe von bis zu 3.600 Euro, wenn bei einer behördlichen Kontrolle im Lokal Kunden ohne 3G-Nachweis angetroffen werden. Die an das Unternehmen gerichtete Strafe wird grundsätzlich über den Geschäftsinhaber bzw. den Geschäftsführer der Gesellschaft (z.B. GmbH) verhängt. Gibt es mehrere Geschäftsführer, kann nach den Bestimmungen des Verwaltungsstrafgesetzes sogar jedem Geschäftsführer gesondert die volle Strafe auferlegt werden. Laut Rechtsprechung sind daher alle zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, dass im Lokal sämtliche behördlichen Vorschriften eingehalten werden. Um dies umzusetzen, sind die Mitarbeiter - insbesondere Rezeptionisten, Servicepersonal und Kellner - zu instruieren und bezüglich der Einhaltung der Vorgaben laufend zu überwachen. Geschieht dies nicht, haftet der Geschäftsinhaber bzw. Geschäftsführer für Fehler und Versäumnisse seiner Mitarbeiter.

Dem Kellner die Strafe vom Lohn abziehen?

Es gibt keinen zivilrechtlichen Anspruch auf Regress oder Schadenersatz für staatlich verhängte Geldstrafen. Ein derartiger Anspruch würde nämlich dem Strafzweck und der staatlichen Autorität widersprechen. Der Geschäftsinhaber bzw. -führer muss also die über ihn verhängten Strafen aus eigener Tasche bezahlen und darf sie dem Kellner weder weiterverrechnen noch vom Lohn abziehen. Eine diesbezügliche dienstvertragliche Klausel, wie zum Beispiel eine erteilte Einverständniserklärung der Mitarbeiter zum Lohnabzug, wäre rechtswidrig und damit rechtlich unwirksam.

Wie kann der Kellner belangt werden?

Wenn Gastro-Mitarbeiter die 3G-Regel missachten, verletzen sie ihre dienstvertraglichen Sorgfaltspflichten. In diesem Fall ist eine Verwarnung berechtigt. Eine fristlose Entlassung wäre hingegen erst bei beharrlichen Verstößen denkbar, also dann, wenn ein Mitarbeiter trotz klarer Anweisungen die 3G-Kontrolle wiederholt in vorwerfbarer Weise verabsäumt. Demgegenüber ist eine Kündigung unter Einhaltung von Fristen und Terminen in Österreich bekanntlich - außer bei besonders geschützten Personen wie zum Beispiel Schwangeren, Betriebsratsmitgliedern und begünstigten Behinderten) - auch ohne besondere Begründung zulässig. Somit könnte die Verletzung der 3G-Kontrollpflicht durch einen Servicemitarbeiter in der Praxis durchaus Anlass für eine Kündigung sei.