Mindestsicherung:
FPÖ kämpft weiter

Die Wiener FPÖ sucht Verbündete für den Gang zum Verfassungsgerichtshof. Sie wollen dort beantragen, die geltende Wiener Mindestsicherungsregelung zu überprüfen. Denn die Stadt müsste das neue Bundesgesetz zur Sozialhilfe umsetzen und dürfe nicht auf einer eigenen Regelung beharren, befindet die FPÖ. Das Problem dabei: Für eine VfGH-Klage haben die Blauen inzwischen zu wenige Mandatare.

von Wien - Mindestsicherung:
FPÖ kämpft weiter © Bild: iStockphoto.com

Ein entsprechendes Ansuchen muss von mindestens einem Drittel der Mitglieder eines Landtags unterzeichnet werden. Das wäre für die FPÖ in Wien bis vor kurzem noch möglich gewesen, verfügte sie doch über 34 Mandatare. Doch nach dem Absprung dreier Fraktionsmitglieder - die die "Allianz für Österreich" (DAÖ) ins Leben gerufen haben - besteht diese Möglichkeit nicht mehr.

Somit hofft man nun auf Unterstützung - vor allem von der ÖVP. Diese habe gemeinsam mit der FPÖ in der vorigen Bundesregierung die Sozialhilfe Neu beschlossen, wie ein Sprecher sagte. Darum müsse dort das Interesse groß sein, dass auch Wien die Regelung umsetzt. Denn diese sei, so wird betont, nicht zur Gänze - sondern nur in Teilen - vom VfGH aufgehoben worden.

Drei Regelungen verfassungswidrig

Ziel des Gesetzes sei es gewesen, die Zuwanderung in das Sozialsystem zu bremsen. Tatsächlich seien nur drei von 13 beanstandeten Regelungen vom VfGH als verfassungswidrig aufgehoben worden. Aufgrund der aktuellen geltenden Gesetzeslage müssten damit die Bundesländer - und damit auch das rot-grüne Wien - eine Reihe von Punkten umsetzen, hieß es.

So dürften Ausländer erst nach fünf Jahren Aufenthalt in Österreich Anspruch auf Mindestsicherung haben. Ausreisepflichtige sind überhaupt von jeder Leistung auszuschließen, betonte die FPÖ. Bei "Integrationsverweigerung von Asylberechtigten" seien zudem Kürzungen vorgesehen - also etwa wenn keine Deutschkurse besucht würden. Auch die Staffelung der Mindestsicherung bei mehreren erwachsenen Beziehern im Haushalt bleibe aufrecht.

Dagegen tritt die FPÖ ein

Seit Inkrafttreten des Sozialhilfe-Grundgesetzes würden wesentliche Teile des Wiener Mindestsicherungsgesetzes geltenden Bundesgesetzen widersprechen. Sie würden daher vom VfGH als verfassungswidrig aufzuheben sein, zeigen sich die Wiener Blauen überzeugt. Unzulässig ist nach Ansicht der FPÖ auch die gleichzeitige Auszahlung von Mindestsicherung und Wohnbeihilfe.

Nun will man das Gespräch mit potenziellen Unterstützern suchen, also vor allem mit der Volkspartei, wie betont wird. Mit Unterstützung der ehemaligen Parteifreunde - sprich von DAÖ - rechnet man weniger, wie ein Sprecher anmerkte. Hoffnungsfroher gibt man sich hinsichtlich des Ex-Partners im Bund: "Ich gehe davon aus, dass die Abgeordneten der ÖVP Wien unseren Antrag unterstützen und gemeinsam mit uns Fairness für die österreichischen Staatsbürger sicherstellen werden. Dies wird zur Nagelprobe für die ÖVP, ob sie zur gemeinsam beschlossenen Regelung auf Bundesebene steht oder jetzt die linke Politik von Rot-Grün in Wien umsetzt", forderte der nicht amtsführende Vizebürgermeister Dominik Nepp (FPÖ) die Stadt-Türkisen zur Unterstützung auf.