"Betreten auf eigene Gefahr"

Nach dem "Kuh-Urteil", das einen Bauern zu hohem Schadenersatz wegen einer tödlichen Viehattacke verdonnert hat, feilen Beamte des Landwirtschafts- und Justizministeriums an gesetzlichen Nachschärfungen. Das Betreten von Weide- und Waldflächen solle bezüglich "typischer" Risiken wie Weidevieh künftig "auf eigene Gefahr erfolgen", lautet der Vorschlag des "Kuratorium Wald".

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Kuh-Urteil - "Betreten auf eigene Gefahr"

Dessen Präsident Gerald Heilingbrunner plädiert bei einer Novellierung der Bestimmungen des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches (AGBG) hinsichtlich der Haftung von Grundeigentümern im Bereich von Weide- und Waldflächen zur Beibehaltung der Wegehalterhaftung im engeren Sinn. Der Paragraf 1319 a Absatz 1 solle aber einen Zusatz erhalten, der lauten müsse: "Wer Straßen oder Wege auf Weideflächen oder im Wald - darunter zählen auch Waldränder - unentgeltlich benützt, hat selbst auf alle weide- und waldtypischen Gefahren zu achten. Das Betreten dieser Wege erfolgt bei allen weide- und waldtypischen Ereignissen auf eigene Gefahr, dazu zählen auch die von der Nutztierhaltung ausgehenden Gefahren auf Weideflächen."

Passend dazu: Kuh-Urteil - Kurz kündigt gesetzliche Nachschärfungen an

"So einfach wäre das mit einer grundvernünftigen Lösung", meinte Heilingbrunner. An der Haftung für den Zustand der Wege würde sich nichts ändern, etwa bei einsturzgefährdeten Brücken oder fehlenden Geländern. Die Grundeigentümer, Nutzungsinhaber und Wegehalter würden aber nicht "für typische Gefahren auf Weiden, im Wald oder am Waldrand" haften. Dazu zählten eben auch von Nutztieren wie Kühen oder Pferden ausgehende Risiken.

Betreten oder Befahren auf eigene Gefahr

Das Betreten oder Befahren würde dann auf eigene Gefahr erfolgen. "Jede Person, die sich auf Weide- und Waldflächen bewegt, setzt sich freiwillig diesen potenziellen Gefahrenquellen aus und nimmt daher alle möglichen Schäden in Kauf", hielt Heilingbrunner zu seinem Vorschlag fest. Ihm geht es auch um die Feststellung, "dass Nutzer von unentgeltlich zur Verfügung gestellten Wegen auf Weiden und im Wald bei typischen Gefahrenereignissen gänzlich in ihrer Eigenverantwortung handeln". Die Haftung könne nicht auf die Wegehalter gewälzt werden, die "einen unbegründeten Risikozuwachs tragen" müssten. Sein Vorschlag stelle eine gerechtere Verteilung der Kosten sicher, die mit dem Betreten und dem Besitz von Wäldern oder Almen verbunden seien.

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Am 28. Juli 2014 war im Tiroler Pinnistal eine 45-jährige Deutsche, die mit ihren Hund unterwegs war, von Kühen zu Tode getrampelt worden. Nach jahrelangem Rechtsstreit erging im Februar das Urteil im Zivilprozess, wonach der Bauer dem Witwer und dem Sohn rund 180.000 Euro sowie eine monatliche Rente zahlen muss. Es ist noch nicht rechtskräftig.

Kommentare

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Steinschlag ist auch so ein Problem. Vor allem im Frühjahr lösen sich oft, wetterbedingt, auf gebirgigen Berghöfen Steine, die Fussgeher oder Autofahrer treffen können. Je nach Sachlage wird Fahrlässigkeit oder höhere Gewalt ermittelt, und dann zahlt entweder der Bauer oder die Versicherung.
Diese Situation ist meinen Eltern passiert, gezahlt hat die Versicherung.

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Genau so ist es auch bei Kühen, Pferden, Ziegenböcken oder Hofhunden.
Ausserdem ist es jedem Bauern sein Recht, seinen Besitz zu umzäunen und für die Begehung sperren zu lassen.
Bei Almwirtschaft wird zudem mit dem Alpenverein, dem Tourismusverband und den Bauern im Normalfall ein Abkommen austariert, und auch Haftungsausschlüsse vereinbahrt.

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Lautes Geschrei ohne sich über die Situation vor Ort ordentlich zu informieren finde ich nicht angebracht, und Radikallösungen a la "Alles oder Nichts" und unsinnige Verbotsrufe kann man sich sparen.
Liebe/r Rigi9, Ihre Postings machen mich immer besonders traugig. Setzen Sie Ihre Kraft doch bitte für die Aufklärung ein, nicht für die Prohibition.

Die Kühe sind keine Schuldigen, sondern der irre Mensch zerstört das friedliche Almleben!!Weg mit den Wanderwegen, die Almen mit Kühen kreuzen!! Aber sofort!Nicht wieder totes Geschwätz!

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