Stehen die Almen
jetzt vor dem Aus?

Gerichtsurteil verunsichert Österreichs Landwirte

Der Schuldspruch für einen Bauern nach einer tödlichen Kuh-Attacke im Pinnistal aus dem Jahr 2014 sorgt in Österreich für Verunsicherung. Die Tiroler Landwirtschaftskammer (LK) ortet eine "massive Gefährdung für die Almwirtschaft". Das Urteil sei praxisfremd und gefährde das Miteinander von Tourismus und Almwirtschaft in Tirol. Auch für den Tiroler Landeshauptmann Günther Platter sei das Gerichturteil "nicht nachvollziehbar".

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Verunsicherung - Stehen die Almen
jetzt vor dem Aus?

"Ich habe so eine Nacht wie die letzte noch nie erlebt", meinte Landwirtschaftkammer-Präsident (LK) Josef Hechenberger . Zahlreiche Bauernfamilien hätten bei ihm angerufen. "Das Urteil ruft unter den Landwirten extreme Ängste und Verunsicherung hervor. Die Bauern fragen mich, ob sie die Kühe noch auf die Alm treiben sollen, oder ob sie die Almen komplett sperren sollen", erklärte der LK-Präsident.

Bei aller Tragik sei für ihn das Urteil nicht nachvollziehbar, meinte auch Landeshauptmann Günther Platter. Während die Grünen vor Folgen warnten, sah der Bauernbund eine "Katastrophe" und der Wirtschaftsbund "fatale Konsequenzen".

Sollten auch die weiteren Instanzen diese Rechtsmeinung bestätigen, dann werde das ohne Zweifel tiefgreifende Auswirkungen auf die Tiroler Landwirtschaft und auf die gesamte Freizeitnutzung der Tiroler Bergwelt haben, mit allen negativen Konsequenzen sowohl für Gäste als auch für alle Einheimischen, warnte der Landeshauptmann und Tourismusreferent. Auch die seit Jahrhunderten praktizierte Form der Almbewirtschaftung stehe auf dem Spiel. Er stelle sich "ganze klar und unmissverständlich" auf die Seite der Tiroler Bauern und hoffe, dass die Berufung Erfolg haben wird, so Platter.

Das "praxisfremde" Urteil

Am 28. Juli 2014 war im Pinnistal, einem Seitental des Stubaitals, eine 45-jährige Deutsche, die mit ihren Hund unterwegs war, von Kühen plötzlich attackiert und zu Tode getrampelt worden. Nach einem jahrelangen Rechtsstreit zwischen den Hinterbliebenen und dem Landwirt erging am Donnerstag das Urteil im Zivilprozess. Demnach muss der Bauer dem Witwer und dem Sohn rund 180.000 Euro sowie eine monatliche Rente an die beiden in der Höhe von insgesamt rund 1.500 Euro zahlen. Der gesamte Streitwert des Prozesses lag bei rund 490.000 Euro. Die Staatsanwaltschaft hatte noch im Jahr 2014 die Ermittlungen gegen den Landwirt eingestellt.

Radikale Maßnahmen im Zweifelsfall

Die Landwirtschaftskammer empfehle nun allen Landwirten, genau zu prüfen, ob das Wandern auf den Weiden weiter möglich sein soll. Im Zweifel müsse man auch darüber nachdenken, Almen zu sperren oder Kühe im Stall zu lassen. Eine weitere Variante wäre, dass Hunde auf Almen in Zukunft nicht mehr geduldet werden, da bisher in jedem Vorfall Hunde verwickelt waren, so Hechenberger.

Bei einem runden Tisch, zu dem die Landwirtschaftskammer laden wird und der kommende Woche stattfinden soll, sollen Empfehlungen für die kommende Almsaison erörtert und ausgearbeitet werden. Es brauche klare Regeln, man könne die Landwirte mit diesen Entscheidungen nicht alleine lassen, betonte Hechenberger. "Es kann nicht sein, dass alle Vorteile haben und die Bauern am Ende des Tages alleine den Kopf hinhalten müssen", sprach der Präsident das Zusammenspiel von Tourismus und Almwirtschaft an.

Empfohlenes Abzäunen oft nicht möglich

Ein Abzäunen der Weiden, wie es laut dem Urteil in dem gegenständlichen Fall notwendig und zumutbar gewesen wäre, hält Hechenberger in vielen Fällen für nicht möglich. "Die Weideflächen und Wasserstellen sind oft durch Wege voneinander getrennt", erläuterte er. Auch Landwirtschaftskammerfunktionär Josef Moosbrugger sprach sich in einer Aussendung gegen eine verpflichtende Einzäunung aus. Diese wäre den Bergbauern finanziell nicht zumutbar und brächte vielerorts das Ende der Weidewirtschaft.

Kommentare

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Also bitte gehts noch? Ist jedem hier egal, dass ein Mensch gestorben ist? Das Urteil ist auf jeden Fall richtig. Wenn ein Mensch durch Steinschlag stirbt oder Viehangriff, wird immer gezahlt. Dazu gibt es nämlich für uns Bauern eine Haftpflichtversicherung. Ist doch wohl logisch. Kein Bauer geht zugrunde, wenn sein Vieh jemanden anfällt. Und Almen zu sperren ist ja verrückt.

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Von Wüstenrot z.B.: Landwirtschaftliche Haftpflichtversicherung zur Abwehr bzw. Befriedigung von Schadenersatzansprüchen Dritter, die sich im Zusammenhang mit der Landwirtschaft ergeben können (1 Mio. Euro Versicherungssumme).

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LK und LH haben wohl keine Ahnung von den Rechten und Pflichten von Bauern, sonst würde so eine dumme Diskusion gar nicht erst stattfinden.

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Und weiters muss ich anmerken, dass es mich freuen würde, wenn entlich Medien anfangen würden, nicht nur Blödsinn nach zu plappern, sonder entlich zu recherchieren. Ist es zu viel verlangt, zuerst die Fakten und Hintergründe zu erfragen, bevor solche Artikel schnell schnell verfasst werden?

Helga Marsteurer

Die Frage ist? Wem nützt ein solches Urteil? Den Hinterbliebenen viel Geld. Dem Anwalt ein guter Ruf für solche Prozesse. Dem Richter sicher nicht. Aber allfälligen Interessenten für diesen Hof denn wenn das Urteil hält wird die Bauernfamilie diesen Hof verkaufen müssen.....und der könnte dann für den der diesen Preis zahlen kann, sogar noch ein "Schnäppchen" sein. Hat der Richter das bedacht?

Außerdem haben diese Hunde nichts auf den Almen und Bergen verloren! Überall werden diese Tiere mitgezerrt und scheißen alles voll! Die Wenigsten haben ein Sackerl mit und benützen es auch(auch auf Spazierwegen der gleiche Dreck).

Wieder ein Skandalurteil! Weil Touristen nicht wissen, wie man sich auf Almen mit Kühen verhält, soll man vielleicht Almen schließen! Wie dumm muss man sein, so etwas überhaupt in Erwägung zu ziehen! Seien wir froh, dass es Menschen gibt, die diese schwere Arbeit auf sich nehmen! Zugang sperren,alle Bauern Aufstand beschließen und diese Richter ohne Ahnung entlassen!Eine Schande! Verantwortungslo

Ich bezweifle, ob dieser Richter der dieses Urteil, trotz aller Tragik, zu Ungunsten des betroffenen Bauern gesprochen hat, jemals auf einer bewirtschafteten Alm gewesen ist, sonst könnte er kein solches unsinniges Urteil sprechen, er hat von der Situation keine Ahnung,
auch Hunde haben dort nichts verloren . ( außer Hirtenhunde )

ganz einfach: alle Bauern schließen sich aus Solidarität und auch zum Selbstschutz zusammen und verbieten allen Wanderern, Radfahrern, Bergsteigern & Co den Zutritt zu den Bergen über ihre Gründe und Weiden. Die Politik wird dann ganz schnell entsprechende Gesetze erlassen und die doofen Richter neu "kallibrieren". So ein Schwachsinn, dieses Urteil. Wer kontrolliert diese Richter?

Hat mit dem Hund auf der Alm voller schöner Kühe nichts verloren! Diese Touristen glauben, sie können bei uns alles machen! Auf solche kann man gerne verzichten!!

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Die Touristin gehört entsprechend bestraft, diese dumme Kuh!! Wieder eine Schweinerei, dieses Urteil dieser ahnungslosen Richter! Keinen Respekt vor der Arbeit und Mühe der Bauern! Eine Schande!

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Was ist bloss mit Ihnen los? Ich brauche Ihre Einschätzung zu meiner Arbeit nicht. Sie haben keinen Respekt vor uns Bauern!

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