Kurz hatte am Montag nach einem Spitzengespräch zum Thema Justiz gemeint, zwei hochrangige Journalisten hätten ihm bestätigt, dass interne Informationen aus der Staatsanwaltschaft an Medien gegangen seien. Ob er nun in dem daraus resultierenden Verfahren aussagen muss, konnte Bussek noch nicht sagen. Kurz wollte die Journalisten bisher nicht nennen.
Zweifel an Sinnhaftigkeit
Ob die Ermittlungen zu viel führen werden, bezweifeln Juristen. Allerdings könnte der ÖVP-Chef schon zu einer Einvernahme gebeten werden. Medienanwältin Maria Windhager meinte etwa auf heute.at, Kurz hätte auch kein Entschlagungsrecht, wenn er Vertraulichkeit zugesichert hätte.
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Dann kommt aber das große Aber: Werden die Namen der Journalisten bekannt, die seine Informanten gewesen sein sollen, könnten sich diese auf das Redaktionsgeheimnis berufen und daher nicht zur Aussage gezwungen werden, so Windhager auf "Heute"-Anfrage.
Kein Redaktionsgeheimnis für Kurz
Strafrechtsprofessor Hubert Hinterhofer von der Uni Salzburg bestätigt in der "Presse", dass Kurz aussagen müsste. Eine Art Redaktionsgeheimnis gebe es für Kanzler nämlich nicht. Hinterhofer betonte aber, dass für Kurz keine Anzeigepflicht bestanden habe.
Der Kanzler hatte die Sache Montagabend in der Puls 24-Sendung "Milborn" heruntergespielt. Die Journalisten hätten ihm weder Namen noch Verfahren genannt: "Das war nur eine sozusagen eine sehr überblicksartige Information."