Haiders Erbe

Das BZÖ prüfte still und leise die eigene Auflösung

Die BZÖ-Spitze ist in einen Skandal um die Parteifinanzen involviert. Anfang vergangenen Jahres ließ man noch die Auflösung des Haider-Bündnisses prüfen.

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Investigativ - Haiders Erbe

Vor mehr als zwölf Jahren hat es Jörg Haider stolz aus der Taufe gehoben. Anfang 2017 wäre es fast damit vorbei gewesen. Obwohl das "Bündnis Zukunft Österreich" (BZÖ) auf bundespolitischer Ebene längst keine Rolle mehr spielt, existiert es formal noch. Und bis vor gar nicht so langer Zeit verfügte es auch noch über ein ordentliches Vermögen.

Wie viel es jetzt ist, ist nicht bekannt. Bescheid weiß wohl ein kleiner Kreis um die geschäftsführende Bündnisobfrau Johanna Trodt-Limpl. Die will es auf Anfrage allerdings nicht verraten. Trodt-Limpl, ihres Zeichens auch noch Kärntner Landtagsabgeordnete, steht im Zentrum eines Skandals um die Parteifinanzen des BZÖ Kärnten, aber auch des Bundes-BZÖ. Nach einer Anzeige ermittelt die Staatsanwaltschaft Klagenfurt. Die Rede ist von "eigenmächtigen Ausgaben". Kurz gesagt, steht der Vorwurf im Raum, sie hätte die Partei als Selbstbedienungsladen benutzt -etwa in Zusammenhang mit Reiseabrechnungen. Vorwürfe in Bezug auf die früheren Finanzen des BZÖ-Kärnten gibt es auch gegen Trodt-Limpls Landtagskollegen Wilhelm Korak. Beide bestreiten vehement jegliches Fehlverhalten.

Teures Anwaltsgutachten

Was dem BZÖ unter Trodt-Limpl zuletzt schlanke 3.633,84 Euro wert war, zeigt ein Rechnungsbeleg, der News vorliegt. Es handelt sich dabei augenscheinlich um eine Honorarnote der Haus-und-Hof-Anwaltskanzlei des einstigen Haider-Lagers in Kärnten. Gerichtet ist die Rechnung an das BZÖ und datiert mit 9. März 2017. Der Rechnungstext ist erstaunlich. Hier heißt es nämlich: "Auflösung der Partei/Rechtsgutachten". Laut Honorarnote fand am 8. Februar 2017 eine einstündige Konferenz mit der Anwaltskanzlei statt. Logisch wäre, dass hier die Aufgabenstellung, die dem BZÖ vorschwebte, besprochen wurde. Worum es inhaltlich ging, zeigt sich noch einmal deutlich im nächsten Punkt: Laut Honorarnote erstattete die Anwaltskanzlei am 3. März 2017 ihre "Stellungnahme zur Auflösung und Haftungsfolgen".

Auf der Honorarnote findet sich augenscheinlich die Unterschrift Trodt-Limpls und der handschriftliche Vermerk: "i. A. gf BO überwiesen" - das steht für: "im Auftrag der geschäftsführenden Bundesobfrau überwiesen". Demnach wurde das Honorar also bezahlt. Kein schlechtes Geschäft für die Kanzlei: Der Netto-Stundensatz belief sich auf 420 Euro. Insgesamt zahlte das BZÖ sieben Anwaltsstunden - und wurde dann doch nicht aufgelöst.

Kontrolle über Finanzen?

Um die Pikanterie der Angelegenheit zu verstehen, lohnt es sich, zweieinhalb Jahre zurückzublicken: Im März 2015 trat Gerald Grosz als BZÖ-Chef zurück. Daraufhin wurde Trodt-Limpl vom Parteivorstand zur geschäftsführenden Bundesobfrau gewählt. Echte BZÖ-Chefin sollte sie in einem Bundeskonvent ein paar Monate später werden. Der fand allerdings bis heute nicht statt. Deshalb ist die Kärntner Bezirksschulinspektorin nur "geschäftsführende" Bündnisobfrau. Dass sie auf dieser Basis die Modalitäten einer Parteiauflösung prüft, überrascht dann doch.

Tatsächlich hat sich das BZÖ immer weiter zerstreut. Einzelne Landesgruppen sind weggefallen. Im Juli hat Trodt-Limpl als Parteiadresse ihre private Anschrift angegeben. News wollte wissen, ob dies nach wie vor die Adresse des Bundes-BZÖ sei und ob sich dort auch die Buchhaltungsbzw. Kontounterlagen der Partei befänden. Dies blieb unbeantwortet. Hintergrund ist, dass im orangen Lager seit Langem darüber geklagt wird, dass man keine detaillierten Auskünfte zur finanziellen Lage der Partei erhalte. Nachdem der Streit mit der Kärntner Landesgruppe Mitte 2017 eskalierte, ist nun nicht einmal mehr die Internetseite online. Die Frage ist auch, wer das verbliebene Vermögen der Bundespartei verwaltet, falls die Partei aufgelöst wird. Wie News berichtete, ließ sich Trodt-Limpl Ende 2016 in vier Tranchen insgesamt mehr als 20.000 Euro von der Bundespartei überweisen -angeblich für einen Uni-Lehrgang einer US-Universität. Die Uni heißt allerdings seit 2005 nicht mehr so wie auf der Rechnung. News fragte nun erneut nach, ob Trodt-Limpl einen Beleg für die Teilnahme an diesem Kurs vorlegen könne. Die Frage blieb unbeantwortet. Im Juni soll sie das Geld dem BZÖ zurückbezahlt haben.

"Keine Ermittlungsschritte"

Die Anwältin von Trodt-Limpl und Korak erklärt auf Anfrage, dass es im Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft "noch keine uns bekannten Ermittlungsschritte" gegeben habe. Die Führung des Bundes-BZÖ werde "weiterhin statutenkonform vorgenommen". Alles werde ordnungsgemäß seinen Lauf nehmen.

News erreichte dann auch noch eine bemerkenswerte Stellungnahme aus dem "BZÖ Bündnisbüro". Darin heißt es: "Nachdem das BZÖ mangels Bedeutung und Stellenwert nicht mehr aktiv am politischen Diskurs teilnimmt, haben Sie bitte Verständnis dafür, dass wir das BZÖ betreffende Anfragen nicht mehr kommentieren." Innerlich ist man wohl schon aufgelöst. Da muss man freilich auch keine Haftungsfragen klären.

© News 3.633,84 Euro zahlte das BZÖ augenscheinlich für ein Gutachten zu einer möglichen Parteiauflösung. Das Bündnis existiert immer noch