FPÖ klagt Österreich
wegen Wahlwiederholung

Auf 3,4 Millionen Euro Schadenersatz - für SPÖ eine "Schamlosigkeit"

Die FPÖ kann offenbar nicht mit der Bundespräsidentenwahl 2016, in der ihr Kandidat Norbert Hofer unterlag, abschließen. Sie klagt nun die Republik auf 3,4 Millionen Euro Schadenersatz, berichtete die "Kronen Zeitung". Sie wollen jene Kosten, die ihnen durch die Wiederholung der Stichwahl entstanden sind, zurückhaben. Zu dieser kam es, weil die Blauen die Stichwahl erfolgreich angefochten haben.

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Kein Abschluss - FPÖ klagt Österreich
wegen Wahlwiederholung

SPÖ und NEOS reagierten auf diesen Schritt empört. Das Wahlkampfmanagement von Alexander Van der Bellen lehnt eine solche Klage aus "demokratiepolitischen und moralischen Gründen" ab.

Der Wahlkampf zur Bundespräsidentenwahl 2016 dauerte fast ein Jahr. Der erste Wahlgang erfolgte im April, im Mai kam es zur Stichwahl zwischen Norbert Hofer und Alexander Van der Bellen, die der frühere Grünen-Chef ganz knapp gewann. Die FPÖ brachte die Stichwahl damals wegen Unregelmäßigkeiten seitens der Wahlbehörden vor den Verfassungsgerichtshof, was die Wiederholung der Stichwahl im Dezember zur Folge hatte.

"Organe der Republik versagt"

Jetzt klagen ausgerechnet die Freiheitlichen die Republik auf Schadenersatz. Sie wollen jene Kosten ersetzt bekommen, die ihnen durch die Wiederholung der Stichwahl entstanden sind. "Es gibt eine Amtshaftungsklage, weil die Organe der Republik aus unserer Sicht versagt haben", sagte FPÖ-Generalsekretär Christian Hafenecker der "Krone".

"Die Republik zu klagen ist nie eine angenehme Sache, das ist uns vollkommen bewusst", räumt der FPÖ-General ein. Nichtsdestotrotz sei diese notwendig, "damit wir die zusätzlichen Kosten, die durch den zusätzlichen Wahlgang entstanden sind, refundiert bekommen", sagt Hafenecker. Er argumentiert die Klage damit, dass sich die FPÖ sonst dem Vorwurf der Untreue aussetzten könnte, da es sich bei den Wahlkampfmittel um öffentliches Geld handle.

Gegenseite lehnt Klage ab

Die Gegenseite lehnt eine solche Klage ab. Man wolle keinen jahrelangen Rechtsstreit auf Kosten der Steuerzahler. Zudem könnten bei einer solchen Klage einfache Wahlbeisitzer zum Handkuss kommen, erklärte der Ex-Wahlkampfleiter und Obmann des Vereins "Gemeinsam für Van der Bellen", Lothar Lockl.

»Mit einer derart strittigen Schadenersatzforderung ist ein jahrelanger Rechtsstreit mit enormen Kosten verbunden«

"Wir haben bereits seinerzeit nach Aufhebung der ersten Stichwahl durch den Verfassungsgerichtshof die Möglichkeit einer Schadenersatzforderung geprüft. Wir sind schon damals zu dem Ergebnis gekommen, dass wir von einem derartigen Schritt aus demokratiepolitischen, moralischen und juristischen Gründen Abstand nehmen. Mit einer derart strittigen Schadenersatzforderung ist ein jahrelanger Rechtsstreit mit enormen Kosten verbunden." Anderseits könnten einfache Wahlbesitzer, deren freiwillige Arbeit eine der zentralen Eckpfeiler demokratischer Wahlen sind", haftbar gemacht werden. "Dieses Signal möchten wir keinesfalls setzen", so Lockl.

SPÖ: "Eine Schamlosigkeit"

Kritisch äußerten sich auch SPÖ und NEOS. "Es ist eine Schamlosigkeit, in Zeiten von Kürzungen der Mindestsicherung und anderem Sozialabbau, juristische Schritte zu setzen, um die Parteikassen aufzufetten", sagte Bundesgeschäftsführer Thomas Drozda. "Die FPÖ lässt jedweden Anstand vermissen."

»Die FPÖ lässt jedweden Anstand vermissen«

"Die FPÖ sieht die Republik offenbar als Goldesel. Erst schamlos die Wahlkampfkostenbeschränkung bei der Nationalratswahl um 3,7 Millionen Euro zu überschreiten, um dann zu versuchen, sich fast die gleiche Summe von der Republik zu holen, ist ein allzu leicht durchschaubare Vorgehen, um die Parteifinanzen zu sanieren", kritisierte NEOS-Generalsekretär Nick Donig.

Peschorn bestätigt Einbringung

Wolfgang Peschorn, Präsident der Finanzprokuratur, hat am Montag die Einbringung der Klage durch die FPÖ bestätigt. "Wir werden alles tun, um die Republik schadlos zu halten", sagte er. Mögliche Ansprüche aus der aufgehobenen Präsidentschaftsstichwahl würden bekanntermaßen bereits seit Längerem geprüft. "Wir achten natürlich darauf, dass keine Verjährungen eintreten."

»Wir werden alles tun, um die Republik schadlos zu halten«

Am Landesgericht Klagenfurt hat es zur aufgehobenen Wahl bereits einen Prozess gegeben. Im Strafverfahren gegen Verantwortliche in Villach, unter ihnen der Villacher Bürgermeister Günter Albel (SPÖ), hatte es keine Privatbeteiligten gegeben - weder die Republik noch die FPÖ. Villach ist einer jener Bezirke, in denen es zu Unregelmäßigkeiten gekommen war. Die FPÖ hatte sich im Verfahren, das auch eigene Wahlbeisitzer betraf, mit ihren Ansprüchen zunächst angeschlossen, diese aber kurz vor Prozessbeginn kommentarlos zurückgezogen.

Kommentare

Zur totalitären politischen Konzeption gehört natürlich das Vertrauen in den Wahlprozess selbst zu unterminieren.

Welche Partei stellt die wenigsten Beisitzer? Erraten

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