Aufputz für das alte Ökostrom-Gesetz
Stromkunden müssen 10 Euro pro Jahr draufzahlen
Die Regierung hat sich auf die neuerliche Novelle des Ökostromgesetzes geeinigt. Wie der zuständige Wirtschaftsminister Martin Bartenstein nach dem Ministerrat sagte, wird die pro Jahr mögliche zusätzliche Fördersumme für die Betreiber von Ökostromanlagen (z.B. Wind- und Kleinwasserkraft) von 17 auf 21 Mio. Euro ausgedehnt. Sollte diese Fördersumme ausgeschöpft werden, ist eine Neubewertung vorgesehen, um über eine mögliche Erhöhung entscheiden zu können.