Andere Länder, andere Sitten

So sieht es mit den Winterausrüstungspflichten in den Nachbarstaaten aus

Beinahe jedes europäisches Land hat seinen eigenen Regeln bezüglich der Winterausrüstung. Wer deshalb eine Fahrt ins Ausland plant, sollte sich vorher genau über entsprechende Bestimmungen zur Wintereifenpflichten informieren.

von Winter auf den Straßen © Bild: APA/Pessenlehner

Denn in einigen Ländern, wie zum Beispiel Italien oder Ungarn, gibt es von Österreich abweichende Regelungen", informiert ÖAMTC-Touristikerin Maria Scheucher. Die Clubtouristik hat die wichtigsten Regelungen unserer Nachbarländer zusammengefasst:

Deutschland, Slowakei und Tschechische Republik

In den Wintermonaten gilt wie in Österreich eine situative Winterreifenpflicht. Die Bereifung muss also den Witterungsverhältnissen angepasst sein. In Tschechien müssen auch Winterreifen aufgezogen werden, wenn die Temperatur unter vier Grad fällt. "In Deutschland muss außerdem Frostschutz im Scheibenwaschmittel enthalten sein", weiß die Expertin. Die Verwendung von Schneeketten ist in der Slowakei nur erlaubt, wenn die Straße schnee- und eisbedeckt ist, also die Fahrbahnoberfläche durch die Ketten nicht beschädigt wird. Spikes sind in allen drei Ländern verboten. Eine Ausnahme ist allerdings die Strecke über das Kleine Deutsche Eck zwischen Bad Reichenhall und Lofer.

Schweiz

Es gibt keine generelle Winterreifenpflicht. "Sollte man jedoch bei winterlichen Fahrverhältnissen auf Sommerreifen unterwegs sein und einen Unfall haben, werden entsprechend höhere Strafen ausgesprochen", so die Touristikerin. Auch wenn man wegen falscher Bereifung den Verkehr behindert, drohen empfindliche Strafen. Von 1. November bis 30. April sind Spikes erlaubt, allerdings nicht auf Autobahnen oder Autostraßen mit Ausnahme des San Bernardino und St. Gotthard Tunnels.

Slowenien

Die Winterreifenpflicht gilt hier von 15. November bis 15. März, bei winterlichen Straßenbedingungen auch außerhalb dieses Zeitraumes. "Es ist auch möglich, Sommerreifen mit Schneeketten anstelle von Winterreifen zu verwenden", erklärt Scheucher. Für beide Varianten gilt eine Mindestprofiltiefe von 3 Millimetern. Spikes sind nicht erlaubt.

Italien und Ungarn

Eine generelle Winterreifenpflicht besteht in diesen beiden Ländern nicht. "Es ist jedoch möglich, dass Winterreifen kurzfristig durch eine entsprechende Beschilderung vorgeschrieben werden", sagt die ÖAMTC-Expertin. Eine Ausnahme ist hier das Aostatal im Nordwesten Italiens: Hier müssen zwischen 15. Oktober und 15. April Winterreifen aufgezogen sein oder zumindest Schneeketten mitgeführt werden. Schneeketten sind in beiden Ländern erlaubt, in Italien von 15. November bis 15. März auch Spikereifen.

Länder ohne Bestimmungen

In den Niederlanden, Polen, Kroatien, der Türkei, Irland und Großbritannien gibt es keine Regelung. Zur eigenen Sicherheit wird empfohlen Winter- oder Ganzjahresreifen aufzuziehen.

Vorsicht bei Mietwagen

Der abschließende Tipp der Expertin: "Vorsichtig sein sollte man bei Mietwagenbuchungen für winterliche Gebiete: Nicht alle Firmen rüsten ihre Fahrzeuge auf Winterreifen um. Es empfiehlt sich daher, sich schon beim Reservieren die Ausrüstung des Fahrzeuges mit Winterreifen bestätigen zu lassen. Sollte das Auto dennoch nicht mit Winterausrüstung ausgestattet sein, kann die Annahme verweigert werden."

Weiterführender Link:

Bestimmungen zu Spikes, Schneeketten und Winterreifen

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