Krebskranke betrogen:
Teilbedingte Strafen

Zwei Männer, die zum Teil austherapierte Krebspatienten betrogen hatten, indem sie ihnen wirkungslose Mittel um teures Geld verkauften, sind Mittwochnachmittag im Landesgericht Linz zu teilbedingten Strafen verurteilt worden.

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Urteil - Krebskranke betrogen:
Teilbedingte Strafen

Zwei Männer im Alter von 75 und 52 Jahren, die Krebspatienten betrogen und anderen auch Darlehen herausgelockt hatten, die sie nie zurückzahlten, haben in einem Schöffenprozess Mittwochnachmittag im Landesgericht Linz teilbedingte Strafen ausgefasst. Die Urteile wegen schweren gewerbsmäßigen Betruges sind bereits rechtskräftig.

Die beiden Deutschen hatten sich etwa 2010 kennengelernt. Der Ältere war im Außendienst einer Kosmetikfirma tätig, der jüngere Rechtsanwalt. Sie gründeten eine Briefkastenfirma in Prag und wollten mit Nahrungsergänzungsmitteln sowie Herz- und Arthrosemitteln handeln. Dabei waren sie aber wenig erfolgreich. So entwickelten sie als neues Geschäftsmodell eine "Immunberatung" für schwer kranke Menschen.

"Professor" und "Doktor"

Ab Dezember 2014 gab sich der Ältere bei Werbeveranstaltungen etwa in Autobahnraststätten als wissenschaftlich-medizinischer Beirat einer Art Pharmafirma aus und ließ sich dabei auch als "Professor" und "Doktor" titulieren obwohl er keinerlei einschlägige Ausbildung hatte. Der andere trat ebenfalls als Beirat auf. Er gestaltete entsprechende Werbebroschüren mit Zitaten von angeblich Geheilten, er war als Chauffeur für den Chef tätig und übernahm auch das Inkasso.

Den Hilfe suchenden und zum Teil unheilbar Kranken verkauften sie willkürlich aus Nahrungsergänzungs- oder Vitaminmitteln zusammengemischte "Trinkkuren", die sie in Apotheken einkauften. Ein "Serum" für eine Spritzenkur, das in Wahrheit nur aus Vitamin C und Kochsalzlösung bestand, stammte angeblich aus einem Labor in St. Petersburg. Die Abnehmer sollten Teil einer "Studie mit beschränkter Teilnehmerzahl" werden. Dafür lockten sie ihren insgesamt 24 Opfern jeweils Tausende Euro heraus. Die Beute teilte sie. Der Haupttäter kam damit auf über 154.000 Euro, sein Komplize auf über 113.000.

Umfassend geständig

Das war ihnen aber nicht genug. Deshalb kassierten sie von insgesamt sechs Personen Darlehen. Dafür sollten sie am Gewinn ihrer Firma beteiligt werden. Zu den Zahlungen gedrängt wurden die Opfer mit dem Hinweis, dass man schon auf dem Weg zu Investoren in Asien, Australien und im arabischen Raum sei. Es wurden sogar "Verträge" abgeschlossen, die der Rechtsanwalt aufsetzte. Der eine richtete auf diese Weise einen Schaden von 80.000, der andere von 50.000 Euro an. Das Geld zahlten sie nie zurück. Am 24. Mai vergangenen Jahres war Schluss. Nach Anzeigen wurden sie festgenommen.

Im Prozess waren beide umfassend geständig, erklärten, den finanziellen Schaden wieder gut machen zu wollen und baten um ein mildes Urteil. Richter Rainer Nimmervoll stellte - weil es sich um Geschäfte mit Todkranken handelte, die sich an den letzen Halm Hoffnung klammerten und denen wirkungslose Präparate angedreht wurden - fest: "Der Schuldgehalt spielt in der Oberliga". Er fällte Urteile mit Bedacht darauf, dass die Strenge die Angeklagten aber auch andere von weiteren derartigen Taten abhält. Der Ältere fasste drei Jahre Haft aus, davon zwei Jahre bedingt. Durch die Anrechnung der bisherigen Haft wurde er umgehend bedingt entlassen. Der Jüngere erhielt eine bedingte Haftstrafe von 18 Monaten und eine unbedingte Geldstrafe von 7.200 Euro. Außerdem wurde den Opfern, die sich als Privatbeteiligte dem Verfahren angeschlossen hatten, Schadenersatz zugesprochen. Sowohl Verteidigung als auch die Staatsanwaltschaft erklärten Rechtsmittelverzicht. Die Urteile sind somit rechtskräftig.

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