U-Ausschuss: Bartenstein
verteidigt Gegengeschäfte

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Der frühere Wirtschaftsminister Martin Bartenstein (ÖVP) hat am Dienstag im Eurofighter-U-Ausschuss erwartungsgemäß die umstrittenen Gegengeschäfte verteidigt: Solche Geschäfte seien bei Militär-Beschaffungen "international durchaus üblich" gewesen, von unzulässigen Zahlungsflüssen wisse er nichts. Eine "rauchende Pistole" für Korruption hätten die Staatsanwälte bis heute nicht finden können.

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Eurofighter - U-Ausschuss: Bartenstein
verteidigt Gegengeschäfte

Dass der heutige Verteidigungsminister Hans Peter Doskozil (SPÖ) künftig auf Gegengeschäfte bei Beschaffungen verzichten will, weil diese ein "Einfallstor für Korruption" seien, kann Bartenstein nicht nachvollziehen. Das Interesse der Wirtschaft an den Gegengeschäften im Zuge des Eurofighter-Kaufs sei groß gewesen, "man stand Schlange", erklärte Bartenstein, der von Februar 2000 bis Dezember 2008 Wirtschaftsminister war.

Die Gegengeschäfte seien gesamtwirtschaftlich positiv gewesen, "es war vernünftig und gut, das so zu tun". Das ursprünglich vereinbarte Volumen von vier Milliarden Euro wurde im Zuge des Vergleichs, den der damalige Verteidigungsminister Norbert Darabos (SPÖ) 2007 ausgehandelt hatte, auf rund 3,5 Milliarden reduziert. Auf Basis aktueller Informationen könne man davon ausgehen könne, dass das Volumen mittlerweile gut erreicht werde bzw. wurde, meinte Bartenstein. Eine Endabrechnung gibt es freilich noch nicht, denn das Wirtschaftsministerium hat die Anrechnungen gestoppt, bis die strafrechtlichen Ermittlungen abgeschlossen sind.

»Solche unzulässigen Zahlungsflüsse sind mir nicht bekannt geworden.«

Konkret geladen war Bartenstein zum zweiten Untersuchungsthema des Ausschusses, bei dem es um dubiose Geldflüsse geht. "Solche unzulässigen Zahlungsflüsse sind mir nicht bekannt geworden", betonte Bartenstein. Was mit deutlich über 100 Mio. Euro an "Zahlungsflüssen mit nicht ganz bekannten Adressen" passiert sei, wolle er aber selbst gerne wissen, spielte er an kolportierte angebliche Bestechungssummen rund um den Deal an.

Dass damals Lobbyisten involviert waren, findet Bartenstein nicht tragisch: "Lobbyismus ist Teil des politischen Geschehens", dies sei prinzipiell auch "richtig und wichtig", man müsse nur wissen, wie man mit Lobbyisten umgehe. Allerdings: "Wenn jemand mit der prall gefüllten Geldtasche durch die Gegend zieht, bekommt es natürlich ein Geschmäckle." Er selbst habe nur einmal ein Geschenk von Eurofighter bekommen, nämlich eine Riedel-Glaskaraffe samt zwei Gläsern im Geschenkkarton - die er aber umgehend zurückgegeben habe, wie Bartenstein versicherte.

»Lobbyismus ist Teil des politischen Geschehens.«

Die Grünen machten ein Memo von EADS aus dem Juni 2003 zum Thema, in dem in Bezug auf die Gegengeschäfte von einem fünfprozentigen Zuschlag ("contingency") zum Kaufpreis die Rede ist. Damit wäre das "Offset-Risiko" abgedeckt, falls die Gegengeschäfte im Ausmaß von vier Mrd. Euro (203 Prozent des Kaupreises) nicht zustande kämen. Bartenstein interpretierte dies - ähnlich wie der Noch-Grüne Peter Pilz - so, dass Eurofighter das Gegengeschäfts-Risiko "in den Preis der Eurofighter einkalkuliert hat". Hätte er das Memo damals gekannt, hätte das für Bartenstein den Nutzen der Gegengeschäfte infrage gestellt - er warnte aber auch vor Überinterpretationen, weil für den Begriff "contingency" auch andere Übersetzungen möglich wären (etwa Eventualität, Zufall oder auch "Schadensmöglichkeit").

Weil teilweise Geschäfte als Gegengeschäfte angerechnet worden seien, die bereits vor der Ausschreibung der Jets bzw. vor der Typenentscheidung fixiert waren, fragte sich Pilz außerdem, "ob diese Geschäfte getauft worden sind und ob der damalige Wirtschaftsminister 'Martin der Täufer' war". Wenn plausibel gemacht werden konnte, dass es sich um eine Art "Vorleistung" von Eurofighter gehandelt habe, konnten auch solche Geschäfte angerechnet werden, erkannte Bartenstein nichts Anrüchiges. "Wenn Sie mir die Teilung des Mantels mit EADS vorwerfen, Stichwort Heiliger Martin, dann sei's drum."

Am Nachmittag ging es im Ausschuss noch einmal ums erste Beweisthema, also den umstrittenen Darabos-Vergleich. Der Chef der Finanzprokuratur, sozusagen der Anwalt der Republik, Wolfgang Peschorn, musste ein zweites Mal Rede und Antwort stehen. Er blieb bei seiner Darstellung, dass die Finanzprokuratur von den Vergleichsverhandlungen de facto ausgeschlossen war. Auch bei der Ausarbeitung der dazugehörigen Detailvereinbarungen sei er nur "punktuell" und im Nachhinein informiert worden. "Ich habe versucht, Licht ins Dunkel zu bringen, was denn hier als Vergleich verhandelt wurde", er habe aber keine ausreichende Auskunft bekommen, meinte Peschorn. "Ich habe mit dieser Detailvereinbarung nichts am Hut. Ich habe sie nicht verhandelt und ich hätte sie auch nicht so abgeschlossen."

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