Kurz sagt Nein zu Todesstrafen-Referendum

"Rechtlich möglich durch das Völkerrecht"

Österreich würde türkisches Todesstrafen-Referendum untersagen, so Außenminister Sebastian Kurz

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Todesstrafe - Kurz sagt Nein zu Todesstrafen-Referendum

Österreich würde ein türkisches Todesstrafen-Referendum auf österreichischem Staatsgebiet untersagen. Dies hat am Freitag Außenminister Sebastian Kurz (ÖVP) mitgeteilt. Im Falle eines Referendums über die Todesstrafe in der Türkei werde Österreich die Abhaltung hierzulande nicht zulassen, betonte Kurz. Bundeskanzler Christian Kern (SPÖ) bestätigte, dies entspreche der Regierungslinie.

"Ein solches Referendum kann auf österreichischem Boden nicht stattfinden", betonte Kern vor Journalisten im Bundeskanzleramt. Denn dies wäre "gegen alle unsere Überzeugungen, gegen unsere Werte". Diese Absage sei "völkerrechtlich gedeckt", betonte der Bundeskanzler. In ganz Europa müsse bei Abhaltung von Urnengängen jeder Staat im Ausland anfragen. Sollte die Türkei bei Österreich wegen eines Referendums über die Todesstrafe anfragen, werde es ein offizielles Nein geben. In Österreich lebende Türken könnten freilich in die Türkei zur Abstimmung fahren.

Die Verteilung von Propagandamaterial für die Todesstrafe in der Türkei oder Auftritte wahlwerbender Politiker könnten im Gegensatz dazu nur schwer verhindert werden, so Kern.

Die Ankündigung de Regierung basiert auf einer Expertise des Völkerrechtsbüros im Außenamt. Umgesetzt würde dies nach einem Regierungsbeschluss im Ministerrat im Wege einer Verbalnote an die Türkei, in der der Gaststaat Österreich die Abhaltung des Referendums untersagt, hieß es aus dem Außenministerium zum geplanten Prozedere.

Der Völkerrechtlers Peter Hilpold bestätigte am Freitag gegenüber der APA, dass eine Verhinderung der Abstimmung von Auslandstürken bei einem möglichen türkischen Referendum über die Todesstrafe nicht nur möglich sei, sondern Österreich sogar völkerrechtlich dazu verpflichtet wäre, weil die Todesstrafe der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) widerspreche.

Position gegen Todesstrafen-Referendum

Bedenken, dass die Durchführung der Abstimmung auf dem Gelände des türkischen Konsulats nicht verhindert werden könnte, teilt der Völkerrechtler nicht. Zwar könnten nicht österreichische Ordnungskräfte dort ein Verbot zwangsweise durchsetzen, jedoch gebe es im Völkerrecht zahlreiche andere Instrumente. So könnte im Extremfall der Konsul zur "persona non grata" erklärt werden, woraufhin er das Land innerhalb kürzester Zeit verlassen müsste und eine Abhaltung verunmöglicht würde.

Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) sprach sich ebenfalls klar gegen eine mögliche Abhaltung eines türkischen Todesstrafen-Referendums in Österreich aus. "Als Rechtsstaat könnten wir solche Bestrebungen nicht einfach achselzuckend zur Kenntnis nehmen", betonte er gegenüber der APA.

Formal für die Angelegenheit zuständig ist übrigens das Außenministerium und nicht das Innenressort: "So vehement wir eine Abhaltung auch ablehnen würden, was in Botschaften oder Konsulaten passiert, liegt leider nicht in unser Zuständigkeit", betonte das Innenministerium in einer Stellungnahme.

Zustimmung zu der Ankündigung der Regierung kam am Freitag auch von den NEOS, die jedoch kritisierten, dass ein entsprechender Antrag der NEOS in der letzten Sitzung des Nationalrates von den Regierungsparteien SPÖ und ÖVP abgelehnt worden sei.

Der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan hatte die Todesstrafe während seiner Zeit als Regierungschef 2004 abschaffen lassen. Nach dem Putschversuch vom vergangenen Jahr brachte er mehrfach ihre Wiedereinführung ins Spiel und regte dazu ein Referendum an. Zuletzt konnten in Österreich lebende und wahlberechtigte Türken über die Einführung des Präsidialsystems in der Türkei abstimmen. Die große Mehrheit der Wähler stimmte dabei für Erdogans Pläne.