Sterbehilfe: Was ist erlaubt?

Ein Mann ist unheilbar krank, seine Partnerin kappt die lebenserhaltenden Schläuche und steht nun wegen Mordes vor Gericht. Renates Fall ist wie geschaffen für moralische Diskussionen: Wie würde ich in ihrer Situation reagieren? Und auch für ethische: Sollte aktive Sterbehilfe erlaubt sein?

von Herzmonitor © Bild: iStockphoto.com/sudok1

Doch die rechtliche Komponente ist ziemlich eindeutig: Aktive Sterbehilfe ist in Österreich verboten und kann mit bis zu fünf Jahren Haftstrafe geahndet werden. Sie fällt entweder unter den Tatbestand des Mordes, der Tötung auf Verlangen oder der Mitwirkung am Selbstmord. Passive Sterbehilfe ist legal - aber nur, wenn eine entsprechende Willensäußerung des Betroffenen, also etwa eine gültige Patientenverfügung, vorliegt. Indirekte Sterbehilfe hingegen ist legal.

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Aktive Sterbehilfe.
Darunter versteht man die -auf eindeutigen Wunsch des Betroffenen - erfolgende Verabreichung einer Überdosis an Medikamenten, die den Tod herbeiführen. In der Schweiz oder in den Niederlanden ist das unter speziellen Rahmenbedingungen erlaubt.

Passive Sterbehilfe.
Aber was ist passive Sterbehilfe? Das Zulassen eines begonnenen Sterbeprozesses durch den Verzicht, das Abbrechen oder Reduzieren von rein lebensverlängernden Behandlungsmaßnahmen. Wichtig: Es handelt sich dabei um keinen ärztlichen Behandlungsabbruch, sondern lediglich um eine Änderung des Behandlungszieles: Es geht darum, die Lebensqualität in der verbleibenden Zeit zu verbessern -ohne das Leben zu verlängern. Das Ausschalten von lebenserhaltenden Beatmungsgeräten, wie es Renate selbstständig vornahm, ist nur nach einvernehmlicher Entscheidung von behandelnden Ärzten und Angehörigen erlaubt -wenn eine Patientenverfügung vorliegt.

Indirekte Sterbehilfe.
Hier geht es um die Frage: Darf der Arzt schmerzstillende Medikamente in einem Ausmaß verabreichen, das die Lebenszeit des Patienten verkürzen könnte? Konkret handelt es sich meist um die Gabe von Opiaten, die in den letzten Lebenstagen oder -stunden starke Schmerzen oder Angst lindern.

Dieser Artikel erschien ursprünglich in der News Printausgabe Nr. 37/19