So kriegt man die Verschrottungsprämie:
Alt-Auto muss zumindest 13 Jahre alt sein

Gültiges Pickerl Voraussetzung für Prämien-Erhalt Abwicklung der Verschrottung erfolgt über Händler

Heute startet die Verschrottungsprämie. Wer sich einen Neuwagen zulegt, bekommt für sein altes Auto 1.500 Euro. Voraussetzung ist, dass das alte Fahrzeug vor dem 1. Jänner 1996 zugelassen wurde und ein gültiges Pickerl hat. Es muss außerdem ein Jahr vor der Abmeldung ununterbrochen auf den Verkäufer angemeldet sein. Die so genannte Ökoprämie soll den Autohandel ankurbeln und wird bis Jahresende gelten - es sei denn, die vom Staat budgetierten 22,5 Mio. Euro wären früher verbraucht. Der ÖAMTC ortet schon jetzt Unsicherheiten für Autokäufer. Der ARBÖ weist darauf hin, dass der Autohandel maximal 180 und nicht 250 Euro zur Prämie beisteuert.

So kriegt man die Verschrottungsprämie:
Alt-Auto muss zumindest 13 Jahre alt sein

Der ARBÖ wies in einer Aussendung darauf hin, dass das Pickerl (nach Paragraf 57a) bis zum Ablauf des vierten für die Begutachtung vorgesehenen Kalendermonats gilt. Wenn das Pickerl im April 2009 abläuft, gilt es also noch bis August. Die Abwicklung der Verschrottung erfolgt über den Händler, dem das alte Auto abgeliefert werden muss. Der Fahrzeughändler organisiert dann die Wiederverwertung und die nötige Verschrottungs-Bestätigung. Er prüft die Ansprüche auf die Prämie und steht dafür auch gerade, so der ARBÖ.

Die Verschrottungsprämie gilt auch beim Kauf von Vorführwagen und Leasing-Autos. Wichtig ist laut ARBÖ, dass das Auto auf den Leasing-Nehmer zugelassen ist. Wie das Auto gekauft wurde (Leasing, Kredit), ist bei der Verschrottungsprämie egal. Sowohl das alte als auch das neue Fahrzeug müssen auf dieselbe Person zugelassen sein. Die Prämie kann nur von Privatpersonen - im Inland - in Anspruch genommen werden, gilt also nicht für Firmenautos.

Jahresvignette wird ersetzt
Zudem brauchen sich Interessenten keine Sorgen um die Jahresvignette machen, die auf dem alten Auto klebt. Die Asfinag hat sich laut ARBÖ dazu bereiterklärt, das Autobahn-Pickerl für verschrottete Fahrzeuge zu ersetzen. Dazu müssen die nötigen Unterlagen per Post an die Asfinag nach Salzburg geschickt werden.

Die Prämie in der Höhe von 1.500 Euro teilt sich nach Angaben des ARBÖ folgendermaßen auf: Die Hälfte (750 Euro) zahlt der Staat, 180 Euro der Autohändler, 500 Euro die Autoimporteure und 70 Euro die Verschrottungsunternehmen. Die Ökoprämie wird vom Finanzamt an den Käufer des Neuwagens überwiesen - unabhängig davon, wo man den Neuwagen kauft. Die Kalkulationsspanne mancher Händler sei sehr klein, die Versuchung, die Kosten zu kompensieren, groß, kritisierte der ÖAMTC in einer Aussendung am Montag.

Spielregeln für Händler
Beim ÖAMTC rufen nach Eigenangaben verunsicherte Clubmitglieder an, denen Autohändler zwar die "offizielle" Prämie anbieten, den Anteil der Kfz-Wirtschaft dafür aber auf den Kaufpreis aufschlagen bzw. von einem bereits vereinbarten Rabatt wieder abziehen. "Damit der programmierte Ärger ausbleibt, müssen dringend Spielregeln für die Händler aufgestellt werden, die vernünftigerweise vom Fachverband kommen müssen", urgierte ÖAMTC-Verkehrswirtschaftsexpertin Elisabeth Brandau. Selbstredend sollten diese Vereinbarungen mit den Importeuren abgestimmt werden. Sollte der Handel bei bestimmten Fahrzeugen, etwa Kurzzulassungen oder sogenannten Jahreswagen, seinen Prämien-Anteil auf den Kunden abwälzen, müsse dies klar gesagt werden. Weiters ungeregelt sei bis dato, was mit dem Geld passiert, das noch dem Stichtag 31. Dezember 2009 übrigbleibt. ÖATMC und ARBÖ wollen, dass die Aktion so lange laufen soll, bis das gesamte Prämienvolumen von 45 Mio. Euro ausgeschöpft ist.
(apa/red)