Richtiger Christbaum-Transport

Kennzeichnungspflicht und Geschwindigkeitsgrenzen bei Überlänge sind zu beachten

Weihnachten rückt immer näher und auch die Christbäume wollen nach Hause gebracht werden. Wer seine Weihnachtstanne mit dem Auto nach Hause bringt, sollte einige grundlegende Vorschriften und Tipps beachten. Sollte der Christbaum unsachgemäß transportiert werden, drohen Strafe von bis zu 5.000 Euro. Sogar eine Vormerkung im Führerscheinregister ist möglich, wenn der Weihnachtsbaum nicht richtig befestigt ist und andere Verkehrsteilnehmer dadurch gefährdet werden.

von So transportiert man den Christbaum richtig © Bild: ÖAMTC

"Ragt der Christbaum um mehr als einen Meter über den vordersten oder hintersten Punkt des Autos hinaus, muss er durch eine 25 x 40 Zentimeter große Tafel mit einem fünf Zentimeter breiten, rot rückstrahlenden Rand gekennzeichnet werden", erklärt die Juristin Verena Pronebner vom ÖAMTC. Beim Anbringen der Tafel sollte darauf geachtet werden, dass sie maximal 90 Zentimeter über der Fahrbahn angebracht sein darf. Bei Dunkelheit sind zusätzliche Beleuchtung bzw. Reflektoren erforderlich.

"Sind diese nach vorne gerichtet, müssen sie weiß oder gelb sein. Wenn die Reflektoren nach hinten zeigen, müssen sie hingegen rot sein", so die ÖAMTC-Juristin. Relevant für die Fahrer von Kleinstwagen: Sobald der Baum die Fahrzeuglänge um mehr als ein Viertel überragt, wird der Transport zur "Langgut-Fuhre", unabhängig von der Ein-Meter-Grenze. Damit gilt auf Freilandstraßen ein Tempolimit von 50 km/h, auf Autobahnen und Autostraßen 70 km/h.

Transport im Fahrzeuginneren

Beim Christbaumtransport im Fahrzeuginneren sollte das Nadelkleid gut verzurrt werden und die freie Sicht des Fahrers nach vorne oder in den Rückspiegel nicht beeinträchtigt sein. "Ist das Heckfenster verdeckt, muss zumindest die Sicht durch die beiden Seitenspiegel gut möglich sein. Handbremse und Schalthebel müssen problemlos bedienbar bleiben", so Pronebner.

Bleibt die Heckklappe während des Transports offen, ist darauf zu achten, dass Kennzeichen, Rückleuchten und Blinker nicht verdeckt werden. Transportiert man den Weihnachtsbaum auf dem Autodach, ist es wichtig, dass die Spitze des Baumes nach hinten zeigt und zur Befestigung widerstandsfähige Gewebebänder verwendet werden. Keinesfalls darf der Christbaum die Breite des Fahrzeugs überragen.

Weihnachtsdekoration im und am Auto

Teuer kann es auch werden, wenn man es mit der Dekoration im Auto übertreibt. "Bunt leuchtende Mini-Christbäume sind nicht nur Geschmackssache, sondern unter Umständen sogar verboten", so die Expertin. Nur vorgeschriebene oder ausdrücklich erlaubte Leuchtelemente dürfen an und in Fahrzeugen befestigt werden. "Das ist wichtig, denn im Straßenverkehr könnte leuchtende Weihnachtsdekoration mit Warnzeichen verwechselt werden", erklärt Pronebner abschließend.

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