Klarstellung
zum Familienbonus

Die Regierung wird mit 1,5 Milliarden Euro Familien fördern. Effektiv bekommen Familien damit sogar mehr als vorher durch das Absetzen von Kinderbetreuungskosten.

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Familienpolitik - Klarstellung
zum Familienbonus

Die Regierung ist zu Recht stolz auf ihren Familienbonus Plus. Immerhin sind für Rückzahlungen an Eltern vom Finanzamt 1,5 Milliarden Euro im Budget vorgesehen. Für die bisherige Absetzung von Kinderbetreuungskosten musste die Koalition nur 100 Millionen Euro in die Hand nehmen.

Der Familienbonus funktioniert so, dass ein Absetzbetrag von 1.500 Euro pro Kind und Jahr die tatsächliche Steuerlast um maximal diesen Betrag verringern soll. Dies gilt bis 18 Jahre. Wird für ein Kind auch nach dem 18. Geburtstag noch Familienbeihilfe bezogen, gilt der Bonus weiterhin, reduziert sich aber auf 500 Euro jährlich.

Die 2.300 Euro, die Eltern bisher bis zum zehnten Lebensjahr absetzen konnten, wenn sie entsprechende Betreuungsbelege vorlegen konnten, haben sich im Jahresausgleich hingegen tatsächlich nur mit maximal 1.150 Euro niedergeschlagen, da die Betreuungskosten lediglich die Bemessungsgrundlage verringert haben.

Wenn im Artikel „So sieht das Budget im Börsel aus“ (News-Printausgabe vom 23.3.2018) steht, dass es statt 2.300 Euro nun nur noch 1.500 Euro pro Kind gibt, ist das nicht ganz richtig. Statt einer Differenz von zumindest 800 Euro jährlich sind es ab 2019 sogar 350 Euro mehr als bisher.

Mit einem kleinen Haken. Das Geld gibt es erst ab einem bestimmten Bruttogehalt. Der Familienbonus wirkt laut Finanzministerium nämlich „ab dem ersten Steuereuro“. Voll wirksam wird der Familienbonus bei einem Kind jedoch erst ab einem monatlichen Bruttoeinkommen von ungefähr 1.700 Euro.

Wer aber keine Steuern aufgrund eines geringen Verdienstes zahlt oder Mindestsicherung bekommt, erhält aber auch keinen Familienbonus, da dieser ja die Steuerlast reduzieren soll. Laut Experten bekommen damit rund 30 Prozent der Eltern den Familienbonus „nicht oder nur eingeschränkt“. Ausnahmen gibt es für geringverdienende AlleinverdienerInnen und AlleinerzieherInnen, die künftig pro Jahr und Kind 250 Euro erhalten.