Mit der Gesetzesnovelle ist die Einschränkung auf das Hauptwohnsitz-Amt entfallen. Das Volksbegehren kann daher online und auch auf jedem Amt in ganz Österreich unterstützt werden. Initiator dieses ersten Online-Volksbegehrens ist die „IGE – Initiative Gemeinsam Entscheiden“, die sich für direktere Demokratie einsetzt.
Das „Asyl-Volksbegehren“ möchte, dass insbesondere EU-Nettoempfänger (also Länder, die mehr Geld erhalten als sie einzahlen), wie etwa Polen oder Ungarn, keine finanziellen Vorteile durch unsolidarisches Verhalten in der Asylpolitik mehr haben.
EU-weiter Asyl-Finanzausgleich gefordert
Einen Tag nach dem Staatsbesuch des ungarischen Premiers Orban stellte IGE-Sprecher Anatolij Volk das Asyl-Volksbegehren vor: „Wir lehnen unsolidarische Asylpolitik auf Kosten von EU-Nettozahlern wie Österreich ab und fordern einen EU‑weiten Asyl-Finanzausgleich. Bis es diesen gibt, soll Österreich seine überdurchschnittlichen Kosten zweckgebunden von EU-Beiträgen einbehalten“.
Das Volksbegehren im Wortlaut: "Mangels Solidarität einiger EU-Mitgliedsstaaten im Asylbereich möge der Bundesgesetzgeber unverzüglich durch (verfassungs-)gesetzliche Maßnahmen folgende Rahmenbedingungen schaffen: Jene Asyl-Kosten, die über Österreichs gerechten EU-Anteil hinausgehen, werden von den laufenden EU-Beitragszahlungen zweckgebunden abgezogen, bis ein EU-weites solidarisches Asylwesen samt Asylfinanzausgleich und ein funktionierendes Management der EU-Außengrenzen eingerichtet sind."
Hier kann das Asyl-Volksbegehren ab sofort unterstützt werden.
Bisher (Stand 21.02. 2018) haben laut Anatolij Volk rund 30.000 Menschen das Volksbegehren unterstützt.