Doppelstaatsbürgerschaften:
Ein Überblick

Die Überprüfung tausender angeblich illegaler Doppelstaatsbürgerschaften in den Bundesländer brachte unterschiedliche Ergebnisse.

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Österreich - Doppelstaatsbürgerschaften:
Ein Überblick

Bisher liegen in der Frage der illegalen Doppelstaatsbürgerschaften erst wenige Entscheidungen von Landesverwaltungsgerichten vor - eine in Vorarlberg und laut "Standard" auch drei in Wien. Das Vorarlberger LVwG hat die Beschwerde einer Frau abgewiesen. Sie hatte trotz ausdrücklicher Aufforderung keine Bestätigung einer türkischen Behörde vorgelegt, ob sie Staatsangehörige ist oder nicht.

Bundesländer im Überblick

Also stellte das LVwG fest, dass die Frau die in den 1990er-Jahren erworbene österreichische Staatsbürgerschaft durch den erneuten Erwerb der türkischen verloren hat. Insgesamt wurde in Vorarlberg in bisher neun Fällen - von 46 eingeleiteten Verfahren - der Verlust der österreichischen Staatsbürgerschaft festgestellt. Vier Entscheidungen davon sind rechtskräftig.

Im Burgenland wartet das Büro der zuständigen Landesrätin Astrid Eisenkopf (SPÖ) noch in drei Verfahren auf Entscheidungen des Landesverwaltungsgerichts, drei Bescheide über den Verlust der österreichischen Doppelstaatsbürgerschaft wurden nicht beeinsprucht und sind somit rechtskräftig. Insgesamt waren 136 Feststellungsverfahren eröffnet worden; bisher 31 Personen konnten nachweisen, dass sie keine Doppelstaatsbürger sind.

70 Fälle mit Verdacht auf illegale Doppelstaatsbürgerschaft gab es Anfang des Jahres in Kärnten. Laut Informationen aus dem Büro von Landeshauptmann Peter Kaiser (SPÖ) haben mittlerweile zehn Personen den Nachweis erbracht, dass sie keine Doppelstaatsbürger sind. Die restlichen 60 Betroffenen haben um Fristverlängerung angesucht, diese Verfahren laufen also noch.

Die Abteilung Staatsbürgerschaft und Wahlen beim Land Niederösterreich geht von rund 5.000 Verdachtsfällen aus. Mehrere hundert Fälle wurden einer Grobprüfung unterzogen und in über 100 Fällen Feststellungsverfahren eingeleitet, hieß es auf Anfrage der APA. Seit 2016 wurde 18 mal, aufgrund der türkischen Wählerlisten bisher elf Mal rechtskräftig per Bescheid der Verlust der Staatszugehörigkeit mitgeteilt. "Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass Niederösterreich wegen diverser offener Rechtsfragen - wie andere Bundesländer auch - auf den Ausgang anhängiger Verfahren bei verschiedenen Landesverwaltungsgerichten wartet", teilte die Abteilung mit.

»Von diesen Fällen sind etwa 600 bis 700 Doppelbürger, wo kein Rechtsgrund für eine legale Doppelbürgerschaft erkennbar ist«

In Oberösterreich wurden 50 exemplarische Verfahren eingeleitet - und bisher zehn Bescheide über den Verlust der Staatsbürgerschaft ausgestellt. "Sechs davon sind bestätigt, allerdings war nicht allein die Liste ausschlaggebend", hieß es aus dem Büro des zuständigen Landesrats Elmars Podgorschek (FPÖ). In vier Fällen ist noch das Landesverwaltungsgericht am Zug. Bis diese abgeschlossen sind stellt das Land keine weiteren Bescheide aus, man wartet eine Entscheidung bezüglich der Beweiskraft der Liste ab. Aus den Wählerlisten ergaben sich laut dem Büro des Landesrats für Oberösterreich 4.000 Verdachtsfälle.

In Salzburg erbrachte eine Auswertung, dass von knapp 5.500 türkischstämmigen Menschen mit Hauptwohnsitz im Bundesland rund 1.600 Personen offenbar zwei Staatsbürgerschaften besitzen. "Von diesen Fällen sind etwa 600 bis 700 Doppelbürger, wo kein Rechtsgrund für eine legale Doppelbürgerschaft erkennbar ist", teilte Michael Bergmüller, der Leiter des Referats Wahlen und Sicherheit des Landes, der APA mit. Gegen all diese Personen wurde ein Verfahren eingeleitet. Bisher sind 21 Aberkennungsbescheide ergangen, in vielen Fällen wurde Beschwerde an das LVwG erhoben. Bis alle Prüfungsverfahren abgeschlossen sind, werde es "noch einige Monate in Anspruch nehmen" - und wenden sich Betroffene an den Verwaltungs- oder Verfassungsgerichtshof, kann es "im Einzelfall auch mehrere Jahre dauern".

Die steirische Landesabteilung für Verfassung und Inneres hat insgesamt 447 Fälle gelistet, in bisher drei erging ein Aberkennungsbescheid. In 67 Fällen ist das Ermittlungsverfahren noch nicht abgeschlossen, teilte Angelika Unger, die Leiterin der Abteilung, der APA mit. Somit seien 380 Fälle abgeschlossen - und abgesehen von den drei habe das Ermittlungsverfahren ergeben, dass sie die Doppelstaatsbürgerschaft rechtmäßig oder keine zusätzliche türkische Staatsangehörigkeit gegeben ist.

Verfahren in Wien

In Tirol wurde angesichts der türkischen Wählerevidenz ein Musterverfahren eingeleitet, es liegt nach der Beschwerde gegen den Bescheid nach wie vor beim LVwG, teilte das Land auf APA-Anfrage mit. Der Ausgang dieses Verfahrens werde auf die Erledigung der weiteren Verdachtsfälle Auswirkungen haben. Darüber hinaus gebe es noch weitere - nicht auf der Wählerliste beruhende - Feststellungsbescheide "aufgrund eindeutiger Beweise". Dabei wurde in einem Fall rechtskräftig festgestellt, "dass die österreichische Staatsbürgerschaft aufgrund des freiwilligen Erwerbes der türkischen Staatsbürgerschaft kraft Gesetzes automatisch erloschen ist". Weitere sieben Verfahren seien aus dem Jahr 2017 noch anhängig und fünf Verfahren wurden im Jahr 2018 neu eingeleitet.

In Wien sind derzeit rund 18.000 Verfahren in Bearbeitung, teilte Werner Sedlak, Leiter der für Einwanderung und Staatsbürgerschaft zuständigen MA 35, auf APA-Anfrage mit. Bisher wurden von der Behörde in der Angelegenheit vier Bescheide über den Verlust der österreichischen Staatsbürgerschaft erlassen. Gegen drei war Beschwerde erhoben worden. Laut "Standard" (Mittwoch-Ausgabe) gibt es auch drei erste Urteile des Landesverwaltungsgerichts; wie entschieden wurde war laut der Zeitung noch nicht zu erfahren.

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