Neues Pensionspaket macht alles teurer:
Hacklerregelung wird deutlich unattraktiver

Beitragserhöhung für Bauern und Gewerbetreibende Nachkauf von Schul- und Studienzeiten kostet mehr

Die Regierung hat bei ihrer Budgetklausur in Loipersdorf ein recht umfangreiches Pensionspaket geschnürt. Ein Aus für die Hacklerregelung gibt es nicht, allerdings wird sie kurzfristig für manche Anwärter teurer und langfristig für jedermann weniger attraktiv. Viel Geld holt sich die Regierung mit einer Senkung der Bundes-Beiträge für Bauern und Gewerbetreibende, denen somit eine Beitragserhöhung bevorsteht. Bei der Invaliditätspension gibt man fürs erste im Sinne der Rehabilitation mehr Geld aus, auf Perspektive sollen sich Einsparungen ergeben. Gesamt wird der Konsolidierungsbetrag vom Sozialministerium mit 247,6 Millionen angegeben.

Dem Wunsch der ÖVP nach raschen Einsparungen bei der Hacklerregelung wird in eher geringem Ausmaß entsprochen. Denn es wird bloß der Nachkauf von Schul- und Studienzeiten teurer, was im kommenden Jahr das schmale Einsparungsvolumen von 11,5 Millionen Euro ergibt. Die Ausbildungszeiten in der Landwirtschaft, deren Anrechnung ab dem Jahr 2008 einen Run in die Hacklerpension ausgelöst hatte, sind nunmehr kostenpflichtig zu erwerben. 159 Euro pro Monat sind zu leisten, die Gesamteinsparung aus diesem Posten fällt mit 2,1 Millionen gering aus.

Was die Schul- und Studienzeiten angeht, die für die Hacklerregelung nachzukaufen sind, gibt es hingegen eine kräftige Erhöhung. Bisher mussten für Schulzeiten 312,36 und für Studienzeiten 624,72 Euro monatlich gezahlt werden, künftig werden einheitlich 937,08 Euro verlangt. Hinzu wird der schon jetzt bestehende Risikoaufschlag, wenn man die Zeiten erst nach dem 50. Lebensjahr kauft, auch auf die Pensionsversicherung für die öffentlich Bediensteten ausgedehnt. Letzeres gilt für Personen, die vor dem Jahr 1955 geboren sind.

In Zukunft - genauer ab 2014 - soll die Hacklerregelung deutlich unattraktiver werden. Zunächst wird - wie schon länger geplant - das Antrittsalter um zwei Jahre auf 57 (bei Frauen) bzw. 62 (bei Männern) angehoben, womit man den gleichen Level wie bei der klassischen Frühpension (=Korridorpension) erreicht hat. Während für diese 37,5 Versicherungsjahre als Antrittsvoraussetzung gelten, sind es bei der Hacklerreglung unverändert 40 (Frauen) bzw. 45 Jahre (Männer). Der Bonus für diese Langzeitversicherten ist, dass ihre Frühpension abschlagsfrei bleibt, während beim Korridor 2,1 Prozent jährlich gelten.

Hacklern wird nicht alles angerechnet
Um überhaupt in die Hacklerregelung zu kommen, müssen allerdings die notwendigen Jahre aus aktiver Erwerbstätigkeit stammen. Das heißt, 2008 beschlossene Verbesserungen wie die Einberechnung von Krankengeld-Zeiten werden zurückgenommen. Auch werden Schul- und Studienzeiten nicht mehr angerechnet. Präsenzdienst- und Kindererziehungszeiten werden im bisherigen Ausmaß anerkannt.

Länger warten heißt es künftig wieder, was die Pensionserhöhung angeht. Die Anpassung wird im Jahr des Pensionsantritts ausgesetzt. Zusätzlich werden die Sonderzahlungen - quasi das 13. und 14. Gehalt der Senioren - aliquotiert. Ein Beispiel: Ging man etwa im März 2010 in Pension, erhielt man im gleichen Jahr die vollen Sonderzahlungen zu den Terminen April und Oktober. Nunmehr ist es so, dass man die erste Sonderzahlung vom April nur dann zur Gänze erhält, wenn man bereits im November davor in den Ruhestand getreten ist. Ansonsten wird es eben jeweils geringere Sonder-Zuwendungen geben, je später man in Pension gegangen ist.

Gesenkt werden die Hebesätze für die Krankenversicherung bei Bauern, Eisenbahnern und Selbstständigen. Bei diesem Instrument handelt es sich um eine Zuzahlung des Bundes zur Abdeckung der Kosten der Kassen. Durch das Sinken des Hebesatzes müssen nun die jeweiligen Versicherungen einspringen, für die Pensionisten entstehen keine Kosten.

Wo die Rentner aus dem selbstständigen Bereich sehr wohl etwas zu zahlen haben, ist bei der Finanzierung ihrer Pensionen. Denn der Bundeszuschuss zu den Beiträgen, der nicht in der Höhe aber im Prinzip dem Arbeitgeber-Beitrag im ASVG entspricht, wird abgesenkt, entsprechend müssen Bauern und Selbstständige höhere Beiträge abliefern. Erstere zahlten bisher 15, zweitere 16,5 (der gesamt 22,8) Prozent selbst. Ab 2011 steigen diese Beiträge stufenweise für Bauern auf 16 und für Gewerbetreibende auf 17,5 Prozent, den Rest steuert weiterhin der Bund bei.

Reform der Invaliditätspension
Reformiert wird schließlich auch die Invaliditätspension. Künftig muss immer ein Antrag auf Rehabilitation eingebracht werden, bevor die Invaliditätspension ins Spiel kommt. Nur wenn Rehabilitation nicht zielführend ist, wird der Anspruch geprüft. Ein wenig gemindert wird der Berufsschutz für Angestellte und Facharbeiter. Bisher reichte es, von der Zeit der letzten 15 Jahre vor dem Invaliditäts-Pensionsantrag (egal wie lange man in dieser Periode gearbeitet hat) die Hälfte in einem bestimmten Beruf gewesen sein, um bei gesundheitlichen Beschwerden mehr oder weniger problemlos in die I-Pension zu kommen. Nunmehr gibt es das Privileg nur mehr, wenn man auch tatsächlich 7,5 der letzten 15 Jahre in dem Beruf gearbeitet hat. Ein wenig verbessert wird der Berufsschutz für Ungelernte, die derzeit praktisch auf jede andere Tätigkeit verwiesen werden können.

Ein kleines Goodie gibt es für die Invaliditäts-Pensionisten noch. Der maximale Abschlag wird von 15 auf 12,6 Prozent reduziert. Bei Personen, die zehn der letzten 20 Jahre vor der Pension Schwerarbeit geleistet haben, sinkt er sogar auf neun Prozent.

(apa/red)