Rechtsanspruch auf
Papa-Monat beschlossen

Der Nationalrat hat am Dienstag den Rechtsanspruch auf den Papa-Monat beschlossen.

von
Nationalrat - Rechtsanspruch auf
Papa-Monat beschlossen

Der Antrag der SPÖ wurde von Sozialdemokraten, FPÖ und der Liste JETZT unterstützt. Außerdem beschlossen die Abgeordneten einstimmig eine Änderung beim Kindergeld.

Der Wunsch nach einem Papa-Monat ist dem Arbeitgeber drei Monate im Voraus mitzuteilen. Innerhalb des Zeitrahmens zwischen Geburt des Kindes und dem Ende des Beschäftigungsverbotes der Mutter (acht Wochen nach der Geburt) kann der Vater den Antrittszeitpunkt der Freistellung frei wählen.

»Meilenstein in der Familienpolitik«

SPÖ-Abgeordnete Verena Nussbaum verwies darauf, dass der Papa-Monat ein wichtiger Schritt zu einer gerechten Arbeitsteilung sei. Mittelfristiges Ziel müsse der volle Lohnausgleich im Papa-Monat sein. FPÖ-Mandatarin Carmen Schimanek bezeichnete den Beschluss als "Meilenstein in der Familienpolitik". Der Rechtsanspruch biete die Möglichkeit der gegenseitigen Unterstützung.

Auch Familienministerin Ines Stilling meldete sich in der Debatte zu Wort und plädierte für die Zustimmung zum Rechtsanspruch. Liste JETZT-Abgeordnete Daniela Holzinger-Vogtenhuber verwies auf Daten aus dem Familienministerin, aus denen klar hervorgehe, dass der Papa-Monat die Väterbeteiligung fördere.

Keine Unterstützung von ÖVP und NEOS

Keine Unterstützung für den SPÖ-Antrag gab es von ÖVP und NEOS. Die Väterbeteiligung sei ihr extrem wichtig, versicherte ÖVP-Abgeordnete Juliane Bogner-Strauß. Allerdings sei der Antrag der SPÖ wenig durchdacht und biete Familien kaum Flexibilität, begründete sie ihre Ablehnung.

Auch NEOS-Mandatar Gerald Loacker kritisierte die seiner Meinung nach fehlende Flexibilität beim SPÖ-Vorschlag. Mit dem Antrag werde lediglich an ein kompliziertes System etwas drangestückelt, urteilte er. Ein Antrag der NEOS, der ihrer Ansicht nach mehr Flexibilität gebracht hätte, wurde abgelehnt.

Einstimmig wurde dagegen eine finanzielle Änderung beim Kindergeld beschlossen. So wird die Zuverdienstgrenze mit 1. Jänner von 6.800 auf 7.300 Euro angehoben. Zudem wird eine Nachfrist für Selbstständige für den Bezug des Kinderbetreuungsgeldes eingezogen. Seit dem 1. Jänner 2012 haben Eltern bis zum Ablauf des zweiten, auf das Bezugsjahr folgende Kalenderjahr Zeit einen Einkünfte-Nachweis zu erbringen, um das Nichtüberschreiten der Zuverdienstgrenze zu beweisen. Diese Frist wurde vielfach nicht eingehalten. Daher wird die Frist zur Abgrenzung für Selbstständige für Geburten von 1. Jänner 2012 bis 28. Februar 2017 bis zum 31. Dezember 2025 verlängert.

Gleichzeitig wird mittels eines eigenen Gesetzes bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft ein mit rund einer Million dotierter "Jungfamilienfonds" eingerichtet. Er soll Selbstständige unterstützen, die nur wegen einer Fristversäumnisses Kinderbetreuungsgeld zurückzahlen mussten.

Kommentare