Nachträgliche Mitteilung

Begehrt von Ing. Norbert Hofer zu unserem Artikel vom 25.02.2020 "Norbert Hofer: Auslieferung beantragt"

Nachträgliche Mitteilung

Ing. Norbert Hofer begehrt nachstehende

Nachträgliche Mitteilung

"Sie haben auf der unter www.news.at erreichbaren Website in einem Artikel mit der Überschrift "Norbert Hofer: Auslieferung beantragt" Folgendes berichtet:

'Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft will wegen Verdachts der Geschenkannahme rund um die Bestellung von Asfinag-Aufsichtsrat Siegfried Stieglitz gegen den Dritten Nationalratspräsidenten Norbert Hofer (FPÖ) ermitteln - und hat die Aufhebung seiner Immunität beantragt.'

Die Zentrale Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftssachen und Korruption hat das gegen Ing. Norbert HOFER wegen des Verdachts der Bestechlichkeit nach § 304 Abs. 1 und 2 erster Fall StGB geführte Ermittlungsverfahren (Faktum "Bestellung von Dr. h.c. STIEGLITZ in den Aufsichtsrat staatsnaher Unternehmen") mit Verfügung vom 18. Jänner 2022 qem. § 190 Ziffer 2 StPO eingestellt. Die Einstellung erfolgte, weil keine Anhaltspunkte dafür vorlagen, dass der zu prüfende Sachverhalt einen strafbaren Tatbestand, insbesondere jenen nach § 304 Abs. 1 und 2 erster Fall StGB, zu erfüllen vermochte."