Opfer von Messer-Attacke
außer Lebensgefahr

Der 67-jährige, der sich nach einer Messer-Attacke in Lebensgefahr befand, war am Freitag in einem stabilen Zustand. Zudem bestätigte die Polizei, dass der 23-jährige Täter bereits eine Haftstrafe verbüßt hat.

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Ermittlung - Opfer von Messer-Attacke
außer Lebensgefahr

Zwei Tage nach den Messer-Attacken in Wien-Leopoldstadt ist auch der schwerst verletzte 67-Jährige außer Lebensgefahr. Der Mann war einer von vier Menschen, die am Mittwochabend in der Praterstraße und am Praterstern angegriffen worden waren. Der Stunden später gefasste Täter sollte noch am frühen Freitagabend von der Polizei in eine Justizanstalt überstellt werden.

Einvernahmen abgeschlossen

Die Einvernahmen des 23-jährigen Afghanen durch Beamte des Landeskriminalamts wurden am Freitag abgeschlossen. Motiv für die Taten dürfte die "grundsätzliche Unzufriedenheit mit seiner Lebenssituation sowie sein Drogenproblem" gewesen sein, gab die Polizei in einer Aussendung bekannt. Ein religiöser Hintergrund wird nach wie vor ausgeschlossen, diesbezügliche Aussagen seien von einem Zeugen relativiert worden.

23-Jähriger verbüßte bereits Haftstrafe

In der Mitteilung bestätigte die Landespolizeidirektion, dass der 23-Jährige bis 8. Dezember 2017 eine Haftstrafe verbüßte. Den Angaben zufolge war er am 8. August vergangenen Jahres unter dem Verdacht des Suchtgifthandels festgenommen worden und hat am 30. August die Haftstrafe angetreten.

Dem "Kurier" zufolge befand sich der Beschuldigte mindestens zwei Mal hinter Gittern. Zu mehreren Anzeigen, die laut der Tageszeitung gegen den seit 2015 in Österreich lebenden Mann erstattet wurden, machte die Polizei keine Angaben, da es in keinem der Fälle zu einer Verurteilung gekommen sei. Dem "Kurier" zufolge hatte der Afghane - er war 2015 als Flüchtling nach Österreich gekommen - zweimal einen Antrag auf eine freiwillige Rückkehr in sein Heimatland gestellt, erstmals 2016. Das erste Zertifikat sei nicht abgeholt worden, der zweite Antrag sei erst am Montag gestellt worden. Der Wiener Polizeipräsident Gerhard Pürstl hatte gesagt, der Mann habe von 2016 bis zu seiner Festnahme als "U-Boot" gelebt.

Anwältin: Persönlichkeitsrechte der Betroffenen wahren

Die Anwältin Maria Windhager, die die betroffene Familie medienrechtlich vertritt, appellierte bei der Berichterstattung über den Fall die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen zu wahren. Die Betroffenen sollen sich nun "in aller Ruhe ihrer Genesung widmen können", betonte Windhager. In einigen Medien seien bereits identifizierende Angaben gemacht worden - das gelte auch für nicht ausreichend verpixelte Fotos. "Das wäre ab sofort zu unterlassen. Bei Verletzungen der Persönlichkeitsrechte werden rechtliche Schritte ergriffen", sagte die Anwältin.