Kuh-Urteil: Was die
Regierung jetzt plant

"Aktionsplan für sichere Almen"

Nach dem "Kuh-Urteil", das einen Bauern zu hohem Schadenersatz wegen einer tödlichen Viehattacke verurteilt hatte, hat die Regierung am Montag ihren "Aktionsplan für sichere Almen" vorgestellt. Dieser sieht einen Verhaltenskodex für Almbesucher, einen Ratgeber für die Alm- und Weidewirtschaft sowie eine Gesetzesänderung vor. Außerdem sollen Versicherungslösungen vereinheitlicht werden.

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Regierung jetzt plant © Bild: iStockphoto.com

"Es geht um das Miteinander von Almwirtschaft und Tourismus", sagte Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP). Das Problem sei größer als der derzeit diskutierte Fall. Die Almen sollen jedenfalls weiterhin für den Tourismus offen bleiben. Allerdings gebe es sehr viel Unsicherheit, was auf Almen und Weiden erlaubt und verboten ist. Abhilfe soll das Maßnahmenpaket schaffen.

Verhaltenskodex geplant

Zunächst soll ein Verhaltenskodex für Wanderer, Spaziergänger und Touristen, die auf Almen unterwegs sind, ausgearbeitet werden, sagte Umweltministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP). Dieser soll das richtige Verhalten auf Almen und Weiden übersichtlich und leicht verständlich erklären, ähnlich wie die "10 FIS-Regeln" für das Verhalten im alpinen Gelände. "Jeder, der auf Almen unterwegs ist, muss sich bewusst sein, dass er Verantwortung trägt", sagte die Ministerin. Ein generelles Hundeverbot ist nicht vorgesehen, sondern "klar festzuhalten, wie man sich auf Almen mit Hunden verhält", sagte Köstinger.

»Jeder, der auf Almen unterwegs ist, muss sich bewusst sein, dass er Verantwortung trägt«

Ein Ratgeber für die Bauern soll Empfehlungen liefern, wie Almbetreiber und Weideviehhalter am besten Vorkehrungen für vergleichbare Fälle treffen können. Als dritten Punkt soll die Tierhalterhaftung im Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch (AGBG) präzisiert werden. Der Gesetzesentwurf soll bereits in den nächsten Wochen in Begutachtung gehen. Zur Interessensabwägung und Bewertung zukünftiger Fälle soll der Verhaltenskodex für die Nutzung von Almen herangezogen werden, kündigte Köstinger an. Die "notwendige Gesetzesänderung" sorge dafür, dass es "rechtlich Klarheit und Sicherheit gibt", sagte Kurz.

Da bei nahezu jeder Kuhattacke auf einen Menschen ein Hund Mitauslöser war, soll in dem Kodex auch klar geregelt werden, "wie man sich auf Almen mit Hunden verhält", sagte Köstinger. Ein generelles Verbot der Tiere ist nicht vorgesehen.

Versicherungslösungen vereinheitlichen

Köstinger kündigte außerdem noch an, dass Versicherungslösungen evaluiert und vereinheitlicht werden sollen. Derzeit gebe es viele unterschiedliche Regelungen. Gemeinsam mit den Bundesländern wird die Landwirtschaftskammer eine Evaluierung der Modelle und eine einheitliche Vorgehensweise erarbeiten, damit der Versicherungsschutz für die Landwirtschaft gewährleistet ist.

Josef Moosbrugger, Präsident der österreichischen Landwirtschaftskammer, gab sich überzeugt, dass mit dem Aktionsplan "eine Grundlage geschaffen wird, dass Rechtssicherheit für die Zukunft besteht". Dadurch werde gewährleistet, dass Almen nicht zugesperrt werden, sondern weiterhin zugänglich sind, sagte Moosbrugger. Die Regierung will die Maßnahmen noch vor dem Saisonstart im April auf den Weg bringen. Der genaue Text für die Gesetzesänderung soll bis kommende Woche komplett ausgearbeitet sein.

Der Auslöser der Diskussion

Auslöser der jetzigen Diskussion war ein Zivilprozess gegen einen Landwirt. Am 28. Juli 2014 war im Tiroler Pinnistal eine 45-jährige Deutsche, die mit ihren Hund unterwegs war, von Kühen zu Tode getrampelt worden. Nach jahrelangem Rechtsstreit erging im Februar das Urteil, wonach der Bauer dem Witwer und dem Sohn rund 180.000 Euro sowie eine monatliche Rente zahlen muss. Es ist noch nicht rechtskräftig.

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