Umwelt: EU-Kommission geht gegen Österreich vor

Österreich bei Umsetzung von Vorschriften in den Bereichen Industrieemissionen, Luftqualität, Abfall und Wasser säumig

Die EU-Kommission geht in mehreren Umweltbelangen gegen Österreich vor. Die Brüsseler Behörde fordert die Bundesregierung in den Bereichen Industrieemissionen, Luftqualität, Abfall und Wasser auf EU-Vorschriften ordnungsmäßig umzusetzen, wie die EU-Kommission am Mittwoch bekannt gab. Auch in Sachen Anerkennung von Berufsqualifikationen ist Österreich säumig.

von Abgase © Bild: iStockphoto

Konkret sieht die EU-Kommission die vollständige Umsetzung neuer EU-Vorschriften zur Begrenzung der Emissionen bestimmter Schadstoffe aus mittelgroßen Feuerungsanlagen hierzulande nicht gegeben. Österreich hat nun zwei Monate Zeit, um sich dazu zu äußern. Andernfalls kann die EU-Kommission eine Klage beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) einreichen. Es ist bereits das zweite Schreiben in dieser Causa.

"Keine Überprüfung des Qualitätssystems für Messarbeiten"

Zum ersten Mal rügt die EU-Kommission Österreich in Sachen Referenzmethoden, Datenvalidierung und Standorten für Probenahmestellen zu Bestimmung von Luftqualität. Im Rechtssystem hierzulande sei keine "ordnungsgemäße Aktualisierung der Dokumentationen und keine Überprüfungen des Qualitätssystems für alle Messarbeiten vorgesehen", kritisierte die EU-Kommission in ihrer Mitteilung. Österreich hat nun zwei Monate Zeit, Abhilfe zu schaffen, sonst gibt es ein weiteres Schreiben der Brüsseler Behörde.

Mängel bei Normen zur Bewertung des Zustands von Oberflächengewässer

Mehrere Mängel stellte die EU-Kommission in den Rechtsvorschriften Österreichs bei der Umsetzung einer EU-Richtlinie über Umweltqualitätsnormen zur Bewertung des Zustands von Oberflächengewässer in Europa fest. Demnach sind die EU-Staaten verpflichtet, bis 2027 einen "guten ökologischen und chemischen Zustand ihrer Oberflächengewässer herzustellen". In Österreich und vier weiteren Ländern (Irland, Estland, den Niederlanden und Luxemburg) verwies die EU-Kommission auf mehrere Defizite wie "fehlende Definitionen oder die inkorrekten Angaben der Überwachungsfrequenz". Auch hier hat Österreich zwei Monate für die Verbesserung der Zustände Zeit, bevor ein weitere Brief der Brüsseler Behörde eintrudelt.

Kein Verbot der Beseitigung unbehandelter Abfälle

Das gleiche Prozedere erwartet Österreich betreffend der EU-Vorschrift über Elektro- und Elektronik-Altgeräte. So seien "einige Begriffsbestimmungen nicht korrekt umgesetzt und kein Verbot der Beseitigung unbehandelter Abfälle vorgesehen", bemängelte die EU-Kommission.

Abgesehen von den Umweltbelangen kritisiert die Brüsseler Behörde auch die Umsetzung Österreichs und 23 weiterer Mitgliedsstaaten bei den EU-Vorschriften zur Anerkennung von Berufsqualifikationen. Konkret geht es laut der EU-Kommission um die Vorschriften über die Niederlassungs- und Dienstfreiheit, die automatische Anerkennung von Ausbildungsnachweisen, die Erleichterung administrativer Anforderungen für Anerkennungsverfahren, die Anerkennung von Berufspraktika und die Verwaltungszusammenarbeit. Zwei Monate hat hier Österreich Zeit zu reagieren, sonst kann die EU-Kommission den EuGH anrufen.