Keine Strafen für ausländische Lenker: Jede
fünfte Radaranzeige gehört in anderes Land

Verfahren mit großem Aufwand und geringem Erfolg Strafverfolgung in anderen Ländern funktioniert nicht

Jeder siebente tödliche Verkehrsunfall (14,8 Prozent) ist im vergangenen Jahr von einem ausländischen Autofahrer verursacht worden. Die Tendenz ist leicht steigend (2008: 14 Prozent, 2007: 13,5 Prozent), wie aus der Statistik des Innenministeriums (BMI) hervorgeht. Die Strafverfolgung ausländischer Autofahrer funktioniert großteils noch immer nicht. Verfahren werden häufig wegen des zu hohen Verwaltungsaufwands bei geringen Erfolgsaussichten eingestellt.

Österreichweit wird jedes fünfte Verkehrsdelikt von einem ausländischen Fahrzeuglenker gesetzt, was laut BMI in etwa 500.000 Radaranzeigen entspricht. Die grenzüberschreitende Strafverfolgung birgt nach wie vor eine Reihe von Problemen.

Lenker bleiben straffrei
Um einen Lenker ausforschen zu können, muss die Polizei zunächst an die Daten des Zulassungsbesitzers kommen, die den Kennzeichen zugeordnet werden, die hierzulande von einem Radar geblitzt wurden. Laut Innenministerium werden dem Fahrzeughalter in vielen Ländern - anders als in Österreich - weitreichende Entschlagungsrechte eingeräumt, sodass der Lenker erst gar nicht ausgeforscht werden kann und in Folge straffrei bleibt.

Außerdem müssen dem ausländischen Raser sämtliche Dokumente (u.a. die Anonymverfügung) in der Sprache seines Landes zugestellt werden, was wiederum mit einem beträchtlichen Kostenaufwand verbunden ist. Gelingt es schlussendlich doch, eine konkrete Person ausfindig zu machen, muss mit diesem Staat ein gegenseitiges Vollstreckungsabkommen für Verkehrsstrafen bestehen. Den entsprechenden EU-Rahmenbeschluss aus dem Jahr 2005 (in Österreich 2008 in Kraft getreten) haben allerdings bis dato (Stand 29. Juni 2010) nur 18 von 27 europäischen Ländern umgesetzt. Ausständig sind laut ÖAMTC u.a. noch Italien, Deutschland, die Slowakei, Belgien und Bulgarien.

Strafverfolgung funktioniert nicht
"Es funktioniert de facto mit keinem Land", sagte Peter Goldgruber, Leiter der sicherheits- und verkehrspolizeilichen Abteilung der Bundespolizeidirektion Wien. Einzige Ausnahme sei Polen, das Fahrzeughalterdaten aushändigt. Die östlichen Nachbarländer wie Tschechien, Slowakei oder Ungarn hätten teilweise den Rahmenbeschluss noch nicht umgesetzt oder die dort ansässigen Behörden fühlen sich nicht zuständig. Die gegenseitige Vollstreckung von Verkehrsstrafen sei in der Praxis noch nicht auf Schiene.

Die Verfolgung wird hierzulande häufig aufgrund des hohen Aufwandes und der geringen Erfolgsaussichten eingestellt. Die negativen Konsequenzen für die Verkehrssicherheit sind unbestritten. Das einzige wirklich effiziente Mittel, um ausländische Verkehrssünder zur Rechenschaft zu ziehen, bleibt derzeit die Anhaltung an Ort und Stelle.

(apa/red)