Was uns das Jahr 2018 bringt

Welche Neuerungen in Kraft treten und was für immer verschwindet

Das Jahr 2018 bringt Österreich und seinen Bewohnern etliche Neuerungen. Bankomatgebühren gibt es nur noch in Ausnahmefällen, die Autobahn-Vignette, aber auch vieles beim Arzt wird digital, der 500-Euro-Schein verschwindet. Der Regress für Pflegeheimbewohner fällt. Von den Vorhaben der neuen Bundesregierung ist noch so manches im Nebel, die Raucher-Gastronomie freut das.

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Ausblick - Was uns das Jahr 2018 bringt

1. Job, Pension und Familie

Für die Arbeitnehmer stehen satte Lohnerhöhungen teils deutlich über der prognostizierten Inflationsrate von 1,7 Prozent ins Haus. Die Pensionen werden sozial gestaffelt angehoben: Die niedrigen werden um 2,2 Prozent angehoben, ganz hohe gar nicht. Die Familienbeihilfe steigt um 1,9 Prozent.

Zudem gelten am Jobsektor ab 1. Jänner 2018 im Bausektor strengere Meldevorschriften für Teilzeitkräfte und fallweise Beschäftigte, um im Kampf gegen Sozialbetrug und Unterentlohnung die Wirksamkeit der Baustellenkontrollen zu verbessern.

Die Erstmeldung muss spätestens bei Aufnahme der Tätigkeit erfolgen, und jede Änderung der Dauer und Lage der Arbeitszeit ist vorab der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK) zu melden. Zudem ist der Einsatzort der Arbeitnehmer bekannt zu geben, also die Baustellenadresse, die Adresse des Bauhofs etc., teilte die BUAK mit.

Zunehmend mehr weibliche Aufsichtsräte sitzen außerdem ab dem kommenden Jahr in den derzeit noch männlich dominierten Führungsgremien der größeren heimischen Unternehmen. Denn ab 2018 müssen Nachbesetzungen im Aufsichtsrat nach einem bestimmten Schlüssel erfolgen - es gilt eine Mindestquote von 30 Prozent für das jeweils unterrepräsentierte Geschlecht.

2. Steuern und Bankomatgebühren

Für Steuerzahler bringt das neue Jahr eine bürokratische Erleichterung. Für bestimmte Sonderausgaben (u.a. Kirchenbeiträge, Spenden, freiwillige Weiterversicherung und Nachkauf von Versicherungszeiten) wird ab der Veranlagung für 2017 ein automatischer Datenaustausch mit der Finanzverwaltung eingerichtet. Die Daten fließen automatisiert in den Einkommensteuerbescheid ein.

Banken dürfen ab 13. Jänner 2018 ihren Kunden nur mehr in Ausnahmefällen Gebühren für einzelne Bargeldabhebungen mit der Bankomatkarte verrechnen. Außerdem muss die kontoführende Bank immer alle Gebühren und Entgelte übernehmen, die von Banken unabhängige Automatenbetreiber wie derzeit Euronet für Geldabhebungen verlangen.

3. Gesundheit und Pflege

Im Gesundheitsbereich bringt das kommende Jahr ein Ende der Zettelwirtschaft beim Arzt, und zwar durch das elektronische Bewilligungs- und Antragsservice (eBS). Der Patient benötigt nur mehr die E-Card, ebenso wie für die E-Medikation, die zumindest in einigen Bundesländern endlich ausgerollt wird. Verordnete und ausgegebene Medikamente werden dadurch elektronisch abrufbar.

Gesundheitlich relevant, wenn auch in die gegensätzliche Richtung, ist das Vorhaben der Regierung, das 2015 beschlossene absolute Rauchverbot in der Gastronomie ab 1. Mai 2018 doch nicht kommen zu lassen. Umgesetzt werden sollen dafür das Rauchverbot für Unter-18-Jährige.

Für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen bringt 2018 mit dem Wegfall des Vermögensregresses eine gehörige Erleichterung, für Behinderte wird der Diskriminierungsschutz verbessert. Die bedarfsorientierte Mindestsicherung bleibt ein Bundesländer-Fleckerlteppich, die schwarz-blaue Koalition will allerdings vereinheitlichen. Aus dem Sachwalter wird mit 1. Juli der "Erwachsenenvertreter".

4. Studiengebühren reloaded

Im Bildungsbereich kommen voraussichtlich im Herbst wieder Studiengebühren für berufstätige Langzeitstudenten. Für die Einführung allgemeiner Studiengebühren gibt es eine Absichtserklärung von Schwarz-Blau. In den Schulen kommt im Herbst das Autonomiepaket an, die Hauptschule ist Geschichte.

5. "Pickerl" und digitale Vignette

Das Jahr 2018 bringt für Autofahrer neue Toleranzfristen bei der §57a-Überprüfung, der sogenannten "Pickerl"-Untersuchung. Ab dem Frühjahr soll außerdem der schriftliche Mopedtest ausgedient haben, die Prüfung soll künftig analog zum Autoführerschein am Computer durchgeführt werden. Ebenso ab dem Frühjahr müssen Neuwagen über das eCall-System verfügen. Dieses gibt nach einem Unfall automatisiert einen Notruf ab, die Fahrzeuge werden per GPS geortet.

Anstelle einer Klebevignette kann erstmals eine digitale Autobahn-Vignette erworben werden. Der Preis dafür ist gleich, insgesamt wird der Tarif an den harmonisierten Verbraucherpreisindex angepasst und für 2018 um ein Prozent angehoben. Somit wird die Pkw-Jahresvignette im kommenden Jahr 87,30 Euro und jene für Motorräder 34,70 Euro kosten.

Vignette
© ASFINAG/

Da eine Sichtkontrolle nun nicht mehr ausreicht, um die Entrichtung der zeitabhängigen Maut zu überprüfen, schafft die Asfinag eine Vignettenevidenz. Dort kann jedermann durch Eingabe eines Kennzeichens im Internet kostenlos abfragen, ob ein Fahrzeug über eine digitale Vignette oder über eine digitale Streckenmautberechtigung verfügt und für welche Zeiträume sie gelten.

6. Wahljahr 2018

Das Wahljahr 2018 bringt Urnengänge in Niederösterreich, Tirol, Kärnten und Salzburg. In Innsbruck werden der Gemeinderat und der Bürgermeister gewählt.

7. Der 500-Euro-Schein verschwindet

Gegen Ende 2018 wird die Europäische Zentralbank (EZB) keine 500-Euro-Scheine mehr ausgeben. Mit der Abschaffung des größten Geldscheines der Gemeinschaftswährung wollen die Währungshüter dafür sorgen, dass Terrorfinanzierung und Geldwäsche künftig besser bekämpft werden können. Die im Umlauf befindlichen 500er bleiben aber gesetzliches Zahlungsmittel und sollen unbegrenzt umtauschbar sein.

Die Abschaffung des 500-Euro-Scheins habe "nichts, aber auch wirklich gar nichts" mit der Abschaffung oder möglichen Abschaffung von Bargeld zu tun, betont EZB-Chef Mario Draghi. Stattdessen sollen mehr 200-Euro-Scheine gedruckt werden. Die Oesterreischische Nationalbank (OeNB) war und ist gegen die Abschaffung des 500-Euro-Scheins.