Ablehnungsantrag
von Grasser abgeblitzt

Gerichtspräsident: Richterin wegen Twitter-Kommentaren ihres Ehemanns nicht befangen

Ein Schritt näher zum für Dienstag geplanten Prozessbeginn gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser und weitere Angeklagte: Der Präsident des Landesgerichts für Strafsachen Wien hat am Donnerstag den Ablehnungsantrag Grassers gegen Richterin Marion Hohenecker mit Beschluss abgelehnt. Grasser hatte behauptet, die Richterin wäre wegen Twitter-Kommentaren ihres Ehemanns zu der Causa befangen.

von
Buwog - Ablehnungsantrag
von Grasser abgeblitzt

"Befangenheit kann nur dann angenommen werden, wenn Umstände glaubhaft gemacht werden, die die volle Unparteilichkeit und Unvoreingenommenheit eines Richters objektiv in Frage stellen. Aus den Kommentaren des Ehegatten sind keinesfalls Rückschlüsse auf Haltung und Ansichten der zuständigen Vorsitzenden zu ziehen", heißt es in der Presseaussendung des Landesgerichts. Gegen die Entscheidung des Präsidenten stehe kein selbstständiges Rechtsmittel zu.

Kommentare