Dem "Falter" wurde ein Schreiben der Gleichbehandlungsanwaltschaft zugespielt, das Kolba betrifft und an den VKI adressiert war. Konkret ging es um den Fall einer Betriebsrätin, die sich um einen Job als Abteilungsleiterin beworben hatte.
Kolba soll die Betroffene darüber unterrichtet haben, dass ihr Anforderungsprofil als Alleinerzieherin in Teilzeit für den Posten nicht ausreiche, obwohl sie in Vollzeit beschäftigt war. Die Mitarbeiterin glaubte, dass sie nicht zum zug gekommen sei, weil sie Alleinerzieherin und darüber hinaus Betriebsrätin gewesen sei.
Kolba widerlegt den Vorwurf im Falter und fügt hinzu: „Es macht mich betroffen, dass der Falter auf Basis einer offensichtlich – von unbekannten Dritten - durch Weglassung wesentlicher Passagen verfälschten Urkunde - nun mich, als frischgewählten Klubobmann der Liste Pilz anzuschütten versucht“.
Zum konkreten Fall führt Kolba auch ausführlich in mehreren Punkten auf, dass die retuschierte Version des zugespielten Dokuments an den Falter sich insofern deutlich vom Original unterscheidet, als dass sie dadurch bewusst Peter Kolba in ein schlechtes Licht rücken will.
Zur Durchsicht:
Das zugespielte Dokument
Das Original